Contents : Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)


112                      Preußen  und  der  norddeutsche  Bund.

Zollstellen  sogleich  nach  Empfang  der  Verordnung  nach  Inhalt  derselben
  zu  verfahren  haben.

Eine  Ministerialverfügung  befiehlt,  alle  nordschleswigschen  Wehrpflichtigen,
  die  sich  in  die  dänischen  Stammrollen  haben  aufnehmen
lassen,  aber  nach  dem  Herzogthum  Schleswig  zurückgekehrt  sind,  um
ihren  bleibenden  Aufenthalt  daselbst  zu  nehmen,  ohne  Ausnahme
auszuweisen,  selbst  diejenigen,  welche  ihr  Unterthanenverhältniß  zu
Dänemark  wieder  lösen  und  sich  der  Einstellung  in  die  preuß.
Armee  nachträglich  unterwerfen  wollen.

23.  April.  (Preußen).  Luxemburgische  Frage:  Rußland  macht  den  directen









Vorschlag  zu  einer  Conferenz  in  London  auf  Grundlage  einer  garantirten
  Neutralität  Luxemburgs  und  einer  Räumung  der  Festung
durch  die  Preußen.

„  (Sachsen).  Um  die  neue  Normalstärke  der  Armee  baldmöglichst

herzustellen,  werden  die  dießjährigen  Rekruten  statt  im  August  und
November  schon  jetzt  und  im  August  einberufen.

25. „  (Preußen).  Vermählung  des  Grafen  von  Flandern  mit  der
Prinzessin  Marie  von  Hohenzollern-Sigmaringen.  Die  öffentliche
Meinung  sieht  darin  auch  eine  Annäherung  Belgiens  an  Preußen.
26. „  (Preußen).  Luxemburgische  Frage:  Preußen  nimmt  die  Conferenz
  auf  Grundlage  der  Neutralisation  Luxemburgs  unter  der
Collectivgarantie  der  Mächte  an.

28. „  (Preußen).  Durch  k.  Verfügung  wird  die  preuß.  Gesetzgebung
bez.  der  directen  Steuern  in  den  neuen  Landestheilen  eingeführt.

29. „  (Preußen).  Eröffnung  des  Landtags.  Thronrede  des  Königs:

„Aus  den  Berathungen  des  Reichstages,  zu  welchem  das  preußische  Volk
auf  Grund  des  von  Ihnen  genehmigten  Gesetzes  seine  Vertreter  entsandt  hat,
ist  eine  Verfassungsurkunde  des  norddeutschen  Bundes  hervorgegangen,  durch
welche  die  einheitliche  und  lebenskrästige  Entwicklung  der  Nation  gesichert
erscheint.  Ich  habe  Sie  um  Meinen  Thron  versammelt,  um  diese  Verfassung
Ihrer  Beschlußnahme  zu  unterbreiten.  Das  Werk  nationaler  Einigung,
welches  die  Staatsregierung  unter  Ihrer  Mitwirkung  begonnen  hat,  soll  jetzt
durch  Ihre  Zustimmung  seinen  Abschluß  finden.  Auf  dieser  Grundlage  wird
der  Schutz  des  Bundesgebiets,  die  Pflege  des  gemeinsamen  Rechtes  und  der
Wohlfahrt  des  Volkes  fortan  von  der  gesammten  Bevölkerung  Norddeutschlands
  und  von  deren  Regierungen  in  fester  Gemeinschaft  wahrgenommen
werden.  Durch  die  Einführung  der  Bundesverfassung  werden  die  Befugnisse
der  Vertretungen  der  Einzelstaaten  auf  allen  denjenigen  Gebieten,  welche  hinsort
  der  gemeinsamen  Entwicklung  unterliegen  sollen,  eine  unvermeidliche  Einschränkung
  erfahren.  Das  Volk  selbst  aber  wird  auf  keines  seiner  bisherigen
Rechte  zu  verzichten  haben,  es  überträgt  die  Wahrnehmung  derselben  nur
seinen  Vertretern  in  dem  erweiterten  Gemeinwesen;  die  Zustimmung  der  frei
gewählten  Vertreter  des  gesammten  Volkes  wird  auch  im  norddeutschen  Bunde
zu  jedem  Gesetze  erforderlich  sein.  Durch  die  Bundesverfassung  ist  in  allen
Beziehungen  dafür  gesorgt,  daß  diejenigen  Rechte,  auf  deren  Ausübung  die
einzelnen  Landesvertretungen  zu  Gunsten  der  neuen  Staatsgemeinschaft  zu
verzichten  haben,  in  demselben  Umfange  der  Reichsvertretung  übertragen
werden.  Die  sichere  Begründung  nationaler  Selbständigkeit,  Macht  und  Wohlfahrt
  soll  mit  der  Entwicklung  deutschen  Rechtes  und  verfassungsmäßiger  In-