Full text : Allgemeine Staatslehre

112  Erstes  Buch.  Einleitende  Untersuchungen.

suchen,  ist  die  Aufgabe  einer  weiteren  sozialwissenschaftlichen
Spezialdisziplin.  Das  hier  zu  bewältigende  Material  ist  ein  ungeheures.
  Viele  Einzeluntersuchungen,  doch  keine  zusammenfassende
  Darstellung,  namentlich  für  die  neuere  Zeit,  hat  die
Wissenschaft  bisher  aufzuweisen.  Alle  gesellschaftlichen  Institutionen
  stehen  ursprünglich  in  innigstem  Zusammenhang  mit  den
religiösen,  und  die  Geschichte  des  modernen  Staates  ist  zugleich
ein  Prozeß  fortlaufender  Sonderung  des  staatlichen  und  religiösen
Gebietes,  die  aber  trotzdem  dauernd  in  Wechselwirkung  miteinander
  stehen.  Die  Auffassung  ganzer  Epochen  vom  Staate  und
der  Stellung  seiner  herrschenden  und  untergeordneten  Teile  ist
nur  aus  den  religiösen  Vorstellungen  jener  Zeiten  gänzlich  zu
begreifen,  und  auch  in  der  Gegenwart  kann  der  Einfluß  der  religiösen
  Anschauungen  auf  die  politischen  für  weite  Kreise  des
Volkes  nicht  gering  angeschlagen  werden¹).  Die  Monarchie  hat
bei  vielen  Völkern  ihre  stärkste  Stütze  ın  den  überlieferten  religiösen
  Überzeugungen,  was  die  Macht  und  das  Ansehen  der  Monarchen
  gegenüber  den  neueingeführten  sie  beschränkenden  Institutionen
  erklärt,  die  aus  abstrakten  Verfassungssätzen  allein  niemals
  erschlossen  werden  können.  Nicht  minder  haben  die  republikanischen
  Bildungen  in  den  religiösen  Lehren  reformierter
Staaten  und  Sekten  ihre  stärkste  Stütze  erhalten.  Welchen  Einfluß
  antikes  Heidentum  und  mittelalterliches  Christentum,  die
Reformation  und  die  von  ihr  ausgehenden  besonderen  Konfessionen
  auf  Umfang  und  Inhalt  der  staatlichen  Institutionen  gehabt
  haben,  gehört  gegenwärtig  mit  zu  den  Hauptaufgaben  historisch-politischer
  Forschung.  Anderseits  ist  aber  auch  die  Wirkung
des  Staates  auf  die  religiösen  Verhältnisse  Gegenstand  wissenschaftlicher
  Untersuchung.  So  wenig  auch  heute  Glaubenszwang
als  Aufgabe  des  Staates  anerkannt  wird,  so  sehr  hat  er  ihn
doch  Jahrhunderte  hindurch  ausgeübt,  hat  die  Gestaltung  der
Kirchen  und  ihr  inneres  Leben  mächtig  beeinflußt.  Auch  heute
bestimmt  durch  Privilegierung  und  Zurücksetzung  einzelner  Kirchen
  oder  durch  völlige  gesetzliche  Freiheit  der  religiösen  Genossenschaften
  der  Staat  das  religiöse  Leben  in  nicht  geringem
Grade,  wie  eine  Vergleichung  verschiedener  Staaten  mit  verschiedenen
  kirchenpolitischen  Prinzipien  lehrt.

 

1)  Sehr  beachtenswert  für  das  Verständnis  der  Probleme  der  Gegenwart
  E. Troeltsch  Politische  Ethik  und  Christentum  1904.