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2. die von den Anwaltschaften auszuführenden
Gesetze und Vorschriften auszulegen oder deren amt-
liche Auslegung zu veranlassen;
3. die Oberaussicht über die genaue Ausführung
der Vorschriften dieses Gesetzes und seiner Aus-
führungsverordnungen zu führen und den Anwälten
der Bezirke aufzutragen, daß sie die Verletzungen
und Ueberschreitungen unterdrücken oder die gesetzliche
Unterdrückung veranlassen;
4. dem Gouverneur jedes Jahr einen allgemeinen
Bericht über den Dienst der Anwaltschaften der
Provinz vorzulegen, den dieser der Regierung ein-
reicht, worin die für nöthig erachteten Aenderungen
der Gesetzgebung dieses Dienstzweiges anzugeben sind.
Einziger Paragraph. Der Generalanwalt erhält
eine jährliche Vergütung, die er neben seinem Ein-
kommen als Vertreter der Staatsgewalt erheben kann.
Art. 63. Der Gouverneur der Provinz kann
seinerseits anordnen, daß irgendwelche vom General-
anwalt entschiedene Geschäfte zu seiner Kenntniß ge-
langen. Die darüber gefaßte Entscheidung erfolgt
stets im Gouvernementsrath.
Art. 64. Den Anwälten der Bezirke liegt außer
den in den vorigen Artikeln ihnen übertragenen
Eigenschaften ob:
1. Ueber die Ausführung aller Vorschriften dieses
Gesetzes und seiner Verordnungen zu wachen und
mit den gesetzlichen Mitteln die Uebertretungen dieser
Vorschriften zu unterdrücken oder die Unterdrückung
zu veranlassen;
2. bei den Verwaltungsbehörden des Bezirks die
Rechte und berechtigten Angelegenheiten der Einge-
borenen wahrzunehmen, wobei er von diesen Be-
hörden über die von diesen beabsichtigten Maß-
nahmen, die die Lebensverhältnisse der Eingeborenen
beeinflussen, zu hören ist;
3. am Ende jedes Jahres einen Bericht über
den Dienst ibrer Anwaltschaft aufzusetzen und dem
Generalanwalt der Provinz durch Vermittelung des
Bezirksgouverneurs zu senden.
§ 1. Die Anwälte der Bezirke erhalten außer
ihrem Einkommen nach dem Wortlaute dieses Schrift-
stücks eine jährliche Vergütung, die sie neben ihren
Bezügen als Beauftragte des Kron= und Finanz-
anwalts erheben können.
§ 2. Durch Sondervorschriften werden die Be-
rufspflichten der Beauftragten der Anwälte des Be-
zirks bestimmt werden.
Art. 65. Entgegenstehende Gesetze werden auf-
gehoben.
Staatssekretariat der Marine und der Kolonien,
den 9. November 1899.
A. E. Villaga.
iger Coast Protectorat.
Nach dem Berichte des britischen Commissioners
und Generalkonsuls für das Niger Coast Protectorat
hat diese Kolonie im Jahre 1898/99 an Einnahmen
erzielt 169 567 L, davon 160 669 K durch Zölle.
Zusammen mit einem Ueberschuß aus dem Vorjahre
von 13 159 4& standen 182 727 & zur Verfügung.
Die Ausgaben betrugen 146 751 L. In der Kolonie
befinden sich jetzt acht Konsulargerichtshöfe, welche
486 Strafsachen verhandelt haben. 349 führten zu
Verurtheilungen. Im Vorjahr schwebten 655 Straf-
prozesse und es fanden 545 Verurtheilungen statt.
Ferner sind 23 Eingeborenengerichte vorhanden.
Der Handel hatte einen Werth von 1 507 287 K.
Nur für 49 947 S# Waaren wurden auf nicht
englischen Schiffen befördert. 375 Schiffe gegen 340
im Vorjahre besuchten die Kolonie. Infolge einer
Expedition in das Guagebiet unterwarfen sich 175
Orte. Es wurden 1000 Gewehre abgeliefert und
zerstört und 9000 abgestempelt.
Grubenindustrie auf dem australischen Festlande auf
DTasmanien und ##euseeland im Jahre 1898.")
(Bericht des Kaiserlichen Generalkonsuls für Australien
nach amtlichen Quellen.)
Neusüdwales.
Der Werth der in der Kolonie Neusüdwales im
Jahre 1898 gewonnenen Mineralien betrug 4 866 997 g
das ist 181 723 K mehr als im Vorjahre.
Bedeutende Zunahme zeigte die Gewinnung von
Gold, Silber und Kohlen, ein Rückgang fand statt
bei Silberblei, Kalkstein (Flußmittel), Kupfer, Zinn
und Opal. Verursacht wurde er durch die große
Dürre, die in allen Theilen der Kolonie den Berg-
werksbetrieb erschwerte.
1472 Muthungen mit einem Flächenraum von
7675 ha wurden gelöscht, davon waren 1201 Gold-
muthungen mit 3513 ha Flächenraum 1002 neue
Muthungsscheine wurden ertheilt.
Es waren während des Jahres beschäftigt: in
Kohlen= und Brandschieferbergwerken 10 519 Ar-
beiter gegen 9979 im Vorjahre, in Goldgruben
19 919, wovon 864 Chinesen waren, gegen 21 286
und 1002 im Vorjahre, in anderen Bergwerken
9484 Arbeiter.
Gold. Im Jahre 1898 betrug die Gold-
gewinnung 340 493 Unzen im Werthe von
1 244 330 g. Eine Tonne Quarz ergab im Durch-
schnitt 15 Pfenniggewicht 4 Grän. Der Werth des
Goldes betrug von 1 # 10 Schill. bis 4 E 5 Schill.
die Unze. Das bearbeitete, goldführende Gebiet hatte
einen Flächeninhalt von 6740 Englischen Quadrat-
meilen. 1130 Quarzgänge waren als goldführend
nachgewiesen.
Man erwartet eine erhebliche Steigerung der
Goldgewinnung von Baggern. Es sind dafür im
Lause des Jahres 17 Muthungsscheine ertheilt
worden, aber nur für Flußstrecken durch Kronland.
Die in den Goldgruben der Kolonie erreichte
größte Tiefe beträgt wenig über 1000 Engl. Fuß.
*) Aus dem Deutschen Handels-Archiv 1800, S. 167 ff.