Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Wieder-Einsetzung  in  den  vorigen  Stand
betreffend,  Int  mit  seinem  Wieder-Einsehzungs-Gesuche
  gegen  das  Erkenntniß
vom  2y7.  Juni  13:3  unter  Verfállung  in
die  Kosten  abgewiesen;
in  der  Aionssache  von  dem  Gerichtshofe
  zu  Ulm  zwischen  den  Erben  des
Friedrich  Geiger  zu  Neckarhausen,  Kl.,
Anten,  Wieder-Anten,  und  Georg  Rommel
  zu  Justingen,  nun  dessen  Erben,
Bekl.,  Aten,  Wieder-Aten,  verschiedene
Forderungen  betreffend,  nach  Abschwérung
  des  den  Aten  auferlegten  Eides
das  am  4.  Juni  d.  J.  gefällte  bedingte
reformatorische  oberstrichterliche  Erkenntniß,
  unter  Vergleichung  der  Kosten  dieser
  Instanz,  für  purificirt  erklärt.

9.  In  der  Ationssache  von  dem  Gerichtshofe
  zu  Ellwangen  zwischen  Sophie  Barbara,
  Gottlieb  Wägelins  Wittwe  zu
Neuenstein,  Lutin,  Antin,  Wieder-Antin,
  und  den  Concurs-Gläubigern  des
Franz  Meißner,  Windmüllers  daselbst,
Mit-Lnuten,  Aten,  Wieder-Aten,  das  Purifikations-Urtheil
  berreffend,  wurde  durch
Erkenntniß  vom  15.  September,  publicirt
  den  :  1.  Obtober,  die  Berufung  unter
  Verurtheilung  der  Antin  in  die  Kosten
  dieser  Instanz  für  verlassen  erklärt.
(d.  22.  Oktober.)

10.  Den  25.  Oktober  wurde  in  der  Nich-5“



tigkeits-Klagsache  des  vormaligen  Schultheißen
  Franz  Joseph  Kiene  zu  Waldburg,
O.  A.  Ravensburg,  Onten,  gegen  seine
Creditorschaft,  Qatin,  Nichtigkeit  des
Gantverfahrens  betreffend,  der  Ont  mit
seiner  Beschwerde  abgewiesen.

11.  In  der  Arionssache  von  dem  Gerichts

hofe  zu  Eßlingen  zwischen  dem  Chirurgen
Ludwig  Schumann  zu  Klein-Gartach,
O.  A.  Brackenheim,  Kl.,  Anten,  Wieder-Anten,
  und  dem  Stadtrath  zu  Cannstadt,
  Bekl.,  Aten,  Wieder-Aten,  Entschädigungs-Anfprüche
  betreffend,  wurde
durch  Erkenntniß  vom  3.,  publicirt
den  16.  September,  die  eingelegte  Ation
unter  Verurtheilung  des  Anten  in  die
Kosten  für  verlassen  erklärt.  (d.  25.
Oktober.)

12.  In  der  Ationssache  von  dem  Gerichtshofe

  zu  Eßlingen  zwischen  Ludwig  Kaiser,
  von  Möckmühl,  Kl.,  Anten,  Wieder-Anten,
  und  dem  Juden  David  Samuel,
  von  Korb,  Bekl.,  Aten,  Wieder-Aten,
  Entschaͤdigung  aus  einem  Pferdshandel
  betreffend,  wurde  durch  Erkenntniß
  vom  3.  September,  publicirt  den
7.  Oktober,  die  eingewandte  Berufung
wegen  Versäumung  der  zweiten  Ations-Nothfrist
  unter  Verurtheilung  des  Anten
  in  die  Kosten  dieser  Instanz  für
verlassen  erklärt.  (b.  35.  Oktober.)