eutsches Kolonialblatt
Amtsblatt für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs.
Beranagegeben in der Kolnial-Ibtheilung des Auswärtigen Amis.
XI. Jahrgang. cerlin, 1. Leptember 1900 6 Uunmmer n.
Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beiheste beigefügt die mindestens einmal vierteljährlich
erscheinenden: „Mittheilungen von Forsehungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutsgebieten“, herausgegeben von Dr. Freiherr
v. Danekelman. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mit den Beiheften beträgt beim Bezuge durch die Post und die
Buchhandlungen Mk. 8.—, direkt unter Streifband durch die Verlagsbuchhandlung Mk. 850 für Deutschland einschl. der deutschen Schutzgebiete und
Oesterreich= Ungarn, Mk. 8.75 für die Länder des Weltpostvereins. — Einsendungen und Anfragen sind an die Königliche Hofbuchhandlung von
Ernst Siegfried Mittler und Sohn. Berlin S8W 12, Kochstr. 66—71, zu richten. (Eingetr. in der Zeitungs-Preisliste für 1900 unter Nr. 2197.)
— — — ——
Inhalt: Amtlicher Theil: Oeffentliche Bekanntmachung des Kaiserlichen Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika,
betreffend die Rinderpest S. 667. — Gouvernementskurs in Deutsch-Ostafrika S. 667. — Personalien S. 667.
Nichtamtlicher Theil: Personal-Nachrichten S. 668. — Kamerun: Gutachten über Kamerun-Kautschuk
S. 669. — Togo: Handel des Schutzgebieles S. 669. — Aus dem Bereiche der Missionen und der
Antisklaverei-Bewegung S. 669. — Aus fremden Kolonien: Neues Zollgesetz für Portugiesisch-Afrika
S. 672. — Branntweinzölle in den portugiesisch-afrikanischen Kolonien S. 673. — Die bevorstehende Juteernte in
Bengalen S. 674. — Verschiedene Mittheilungen: Botanische Ausstellung der Expedition nach Central= und
Südamerika in Berlin S. 674. — Deussche Kolonialschule Wilhelmshof in Witzenhausen a. d. Werra S. 675. —
Litteratur S. 675. — Litteratur-Verzeichniß S. 677. — Verkehrs-Nachrichten S. 677. — Fahrplan der Reichs-
postdampfer der Jaluitgesellschaft S. 681. — Anzeigen.
— . —
Amtlicher Theil.
Verordnungen und Mittheilungen der Behörden in den Schukgebieten.
Oeffentliche Bekanntmachung.
Die mittelst Bekanntmachung vom 30. April d. Is. für den Bezirk Windhoek in Kraft gesetzte
Verordnung, betreffend die Rinderpest in Deutsch-Südwestafrika, vom 15. Mai 1897 (veröffentlicht im
Windhoeker Anzeiger Nr. 10 vom 9. Mai d. Js., Beilage) tritt für den Umfang der Bezirke Omarurn
und Swakopmund ebenfalls wieder in Kraft.
Windhoek, den 15. Juni 1900.
Der Kaiserliche Gouverneur.
(L. S.) (gez.) Leutwein.
—..
Gouvernementskurs in Deutsch-Ostafrika.
Der amtliche Kurs der Rupie ist durch das Kaiserliche Gouvernement von Deutsch-Ostafrika für
den Monat August 1900 auf 1,39 Mark = 1 Rupie festgesetzt worden.
— — —
Personalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Gouverneur z. D.
v. Wissmann den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit Schwertern am Ringe und dem ständigen
Hülfsarbeiter im Auswärtigen Amt, Legationsrath Dr. Bumiller, den Königlichen Kronen-Orden dritter
Klasse mit Schwertern am Ringe zu verleihen.