Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Teil. Bis zum zweiten Pariser Frieden. (24)

442  I.  4.  Der  Befreiungskrieg.

dieser  Krieg  der  Nothwehr  jedes  Mittel  heilige.  Sobald  der  Feind  herannahte,
  sollten  auf  das  Geläute  der  Sturmglocken  alle  Männer  vom  fünfzehnten
  bis  zum  sechzigsten  Jahre  aufstehen,  ausgerüstet  mit  Piken,  Beilen,
Sensen,  Heugabeln,  mit  jeder  Waffe,  die  nur  stechen  oder  hauen  konnte;
denn  auf  die  Länge  habe  der  Vertheidiger  in  jedem  Terrain  immer  das
Uebergewicht.  Der  Landsturm  wird  verpflichtet  zur  Späherei  und  zum
kleinen  Kriege:  der  Feind  muß  wissen,  daß  alle  seine  zerstreuten  Abtheilungen
  sofort  erschlagen  werden.  Der  Feigling,  der  Sklavensinn  zeigt,
ist  als  Sklave  zu  behandeln  und  mit  Prügeln  zu  bestrafen.  Auf  Befehl
des  Militärgouverneurs  müssen  ganze  Bezirke  verwüstet,  Vieh  und  Geräthe
  weggeschafft,  die  Brunnen  verschüttet,  das  Getreide  auf  dem  Halme
verbrannt  werden.  Wird  eine  Gegend  überrascht,  so  sind  alle  Behörden
alsbald  aufgelöst  —  offenbar  eine  Erinnerung  an  die  tragikomischen  Erfahrungen
  von  1806.  Wer  genöthigt  ward  dem  Feinde  einen  Eid  zu
leisten  ist  an  den  erzwungenen  Schwur  nicht  gebunden.  Auch  diesen  ungeheuren
  Anforderungen  kam  das  treue  Volk  mit  Freuden  nach  soweit
es  möglich  war.  In  jedem  Kreise  trat  eine  Schutzdeputation  zusammen
zur  Leitung  des  Landsturms.  Die  müden  Alten  und  die  unbärtigen
Jungen  übten  sich  eifrig  im  Gebrauche  ihrer  rohen  Waffen  sowie  in  der
freien  Kunst  des  Pfeifens,  die  den  Landstürmern  anempfohlen  war.  Mit
Vorliebe  pflegte  dies  Volksheer  unbesetzte  Höhen  zu  erstürmen  —  so
machte  man  seinem  Namen  doch  Ehre.  In  dem  Berliner  Landsturm
exercirten  die  Professoren  der  Universität  zusammen  in  einer  Compagnie
—  einer  reisigen  Schaar,  die  allerdings  mehr  durch  wissenschaftlichen
Ruhm  als  durch  kriegerische  Kunstfertigkeit  glänzte;  ja  es  geschah,  daß
sogar  die  Berliner  Damen  aufgeboten  wurden  zum  Bau  der  Feldschanzen
im  Süden  der  Hauptstadt.  Die  Errichtung  des  Landsturmes  brachte  den
großen  militärischen  Vortheil,  daß  nach  und  nach  fast  die  gesammte  Linie
und  Landwehr  für  den  Feld=  und  Festungskrieg  verfügbar  wurde.  Von
der  Ostsee  bis  zu  den  Riesenbergen  standen  auf  allen  Höhen  die  Fanale,
von  Landstürmern  behütet.

Das  Volksaufgebot  erwies  sich  nützlich  im  Wach=  und  Botendienste,
auch  zum  Wegfangen  der  Marodeure  und  Versprengten.  Im  offenen
Kampfe  dagegen  ist  der  Landsturm  nur  ganz  ausnahmsweise  verwendet
worden:  so  erklangen  während  der  ersten  Apriltage,  noch  bevor  das  Gesetz
erschienen  war,  die  Sturmglocken  in  allen  Dörfern  an  der  Havel  und
bewaffnete  Bauernhaufen  schlossen  sich  freiwillig  den  Truppen  an,  die
gegen  Magdeburg  zogen.  In  den  großen  Städten  rief  die  fanatische  Härte
des  Gesetzes  begründete  Beschwerden  hervor.  Da  überdies  die  Gefahr
anarchischer  Zügellosigkeit  sehr  nahe  lag,  das  bürgerliche  Leben  der  Arbeitskräfte
  nicht  entbehren  konnte  und  die  Beamten  der  alten  Schule  vor  bewaffneten
  Volkshaufen  ein  instinctives  Grauen  empfanden,  so  wurden  schon
im  Laufe  des  Sommers  die  übertriebenen  Ansprüche  des  Edicts  durch  einige