Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1900. (77)

Lehranstalten  im  Auslande.

XIV.  Fürstentbum  Reuß  jüngerer  Linie.

Gera:  #Amthor'sche  höhere  Privat-Handelsschule
(Handels-Akademie)  unter  Leitung
des  Dr.  Friedrich  Claußen.

XV.  Freie  und  Hansestadt  Lübeck.
Lübeck:  sPrivat-Realschule  des  Dr.  G.  A.  Reimann.
XVI.  Freie  und.  Haufestadt  Hamburg.

Hamburg:  Schule  des  Dr.  T.  A.  Bieber,
#Stiftungsschule  von  1815  unter
Leitung  des  Dr.  Oskar  Dränert,

641

1Schule  des  Dr.  A.  Wichard  Lange,

1Schule  des  Dr.  Th.  Wahnschaff,

Realschuleder  Talmud-Toraunter  Leitung
  des  Dr.  Joseph  Goldschmidt,

#Realschule  des  unter  Leitung  des
Direktors  D.  theol.  J.  Wichern  und
des  wissenschaftlichen  Lehrers  Karl
Harald  von  Dameck  stehenden  Paulinums,
  Pensionat  des  Rauhen
Hauses.

Fehranstalten  im  Auslande.
Constantinopel:  Realschule  der  deutschen  und  schweizer  Schulgemeinde  unter  Leitung  des  Dr.  Hans

Karl  Schwatlo.4)
Berlin,  den  25.  Juni  1900.

Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  v.  Woedtke.

Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  die  Einfuhr  und  Durchfuhr  von  Klauenvieh  ans  der  Schweiz.

Vom  1.  August  1900.

In  Folge  des  weiteren  Rückgangs  der  Maul=  und  Klauenseuche  unter  den  Viehbeständen
  in  der  Schweiz  wird  die  Einfuhr  und  Durchfuhr  von  Rindvieh  und  Ziegen
aus  der  Schweiz  unter  den  Bestimmungen  der  Ministerialverfügung  vom  6.  Juli  1893

(Reg.  Blatt  S.  233)  wieder  allgemein  gestattet.

Die  Einfuhr  und  die  Durchfuhr  von  Schafen  und  Schweinen  aus  der  Schweiz

bleibt  jedoch  bis  auf  Weiteres  verboten.

1)  Die  Anstalt  darf  Befühigungszeugnisse  nur  auf  Grund  des  Bestehens  einer  unter  Leitung  eines  Negierungs-Kommissars
  abgehaltenen  Entlassungsprüfung  ausstellen,  sofern  für  diese  Prüsung  die  Prüfungsordnung
von  Ausfsichtswegen  genehmigt  ist.  Befreiungen  von  der  mündlichen  Prüfung  oder  einzelnen

Theilen  derselben  sind  unstatthaft.