Full text: Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

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sache hervorgehen, daß im abgelaufenen Rechnungs= Territories an dem Bestreben theil, das Schutz- 
jahre trotz des hohen Ausfuhrzolls, welcher 60 Mk. 
pro Stück betrug, an Rindviehzöllen 120 200 Mk. 
vereinnahmt worden sind. · 
Abgesehen von drei Plätzen in der Nähe 
Windhoeks trat die Rinderpest innerhalb des Schutz- 
gebiets nicht mehr in Erscheinung. Ergriffen wurde 
von derselben nur Jungvieh, während die 1897 
geimpften Rinder sich als immun erwiesen. Durch 
Vornahme von Impfungen nach der Kochschen 
Methode blieb die Krankheit auf die Seuchenherde 
beschränkt. 
Die von der Hanseatischen Land-Minen= und 
Handelsgesellschaft im Mai v. Js. entsandte Expe- 
dition hatte ihre Arbeiten im Rehobother Minen- 
gebiete Ende Februar d. Is. beendet. Die Kosten 
der Expedition, welche sich außer dem Leiter aus 
zehn weißen Bergleuten zusammensetzte, beliefen sich 
auf 217 456 Mk. Zur Ausführung kamen an sechs 
verschiedenen Schürfstellen innerhalb eines Zeitraums 
von sieben Monaten insgesammt 135.7 m Schächte, 
186,6 m Querschläge, 315,8 m Strecken und 2,5 m 
Ueberhaue. Nach den Mittheilungen des Expeditions- 
leiters Bergmeisters Eichmeyer haben die bei diesen 
Arbeiten beschäftigten Eingeborenen in Ansehung der 
rohen bergmännischen Arbeiten mindestens ebensoviel 
geleistet, wie gute europäische Bergleute in der 
Heimath. Das Vorkommen von Kupfer wurde an 
14 Punkten, dasjenige von Gold und Silber an fünf 
Punkten festgestellt. Das Expeditionsresultat wird 
für den Großbetrieb nicht als ausreichend erachtet. 
Dagegen erscheint der Kleinbetrieb nach den Berech- 
nungen des Herrn Eichmeyer lohnend. Sowohl der 
Expeditionsleiter wie auch Oberbergrath Schmeißer, 
der sich zu den gewonnenen Resultaten gutachtlich 
äußerte, halten die Weiterführung der begonnenen 
Arbeiten durch eine neu zu entsendende Expedition 
für erforderlich. Die Hanseatische Land-Minen= und 
Handelsgesellschaft beabsichtigt zur Durchführung 
dieser Aufgabe und zur Ausbeutung der auf- 
geschlossenen Lagerstätten eine Reihe von Unter- 
gesellschaften ins Leben zu rufen. 
Einen weiteren Fortschritt in der bergbaulichen 
Entwickelung des Schutzgebietes bedeutet die Grün- 
dung der Otavi-Minen= und Eisenbahngesellschaft. 
Dieses unter dem maßgebenden Einflusse der Diskonto- 
gesellschaft als Deutsche Kolonialgesellschaft begründete 
Unternehmen hat sich die Erforschung und Aus- 
beutung der Otavi-Minendistrikte zur Aufgabe ge- 
macht und die Verpflichtung übernommen, eine Eisen- 
bohn nach der Küste zu bauen. Die Vorarbeiten 
sind in Angriff genommen. Eine wohlausgerüstete 
Expedition befindet sich bereits an Ort und Stelle. 
Zur Durchführung der gestellten Aufgaben ist 
zunächst ein Kapital von 40 Millionen Mark in 
Aussicht genommen worden. 
Durch Aufstellung von Schürfbedingungen, Heran- 
ziehung von Schürfern und Aussetzung von Finder- 
prämien nehmen nunmehr auch die South African 
  
gebiet bergbaulich zu eröffnen. 
Zur Unterstützung des Vorstehers der Berg- 
behörde wurde im September d. Is. ein Berg- 
ingenieur nach dem Schutzgebiete gesandt, welchem 
eine längere praktische Erfahrung im Kupferbergwerk- 
betriebe zur Seite steht. 
Die Einführung des deutschen Maß= und Ge- 
wichtssystems wird im südwestafrikanischen Schutz- 
gebiete auf Grund der im Kolonialblatt 1900 S. 55 
veröffentlichten Verordnung des Gouverneurs vom 
8. November v. Is. mit dem 1. Jonuar 1901 er- 
folgen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens mußte 
nachträglich auf den erwähnten Termin hinaus- 
geschoben werden, da die erforderlichen Normalmaße 
und -Gewichte sowie die Aichungsstempel nicht recht- 
zeitig beschafft werden konnten. Die Ausdehnung 
der Verordnung auch auf die Flächenmaße — wie 
in der Sitzung des Kolonialraths vom 12. Juni d. Is. 
angeregt wurde — ist seitens des Gouverneurs wider- 
rathen worden. Ein Bedürfniß hierfür läge nicht 
vor. Im amtlichen Geschäftsverkehr würde bereits 
seit geraumer Zeit nach deutschen Flächenmaßen ge- 
rechnet. Eine Erzwingung derselben im privaten 
Geschäftsverkehr erschiene um so bedenklicher, als ein 
solcher Zwang auch in der Heimath nicht bestände. 
Die vorliegende Verordnung bezwecke lediglich die 
Uebelstände, welche sich im Handelsgewerbe beim 
Zumessen und Zuwägen unter Benutzung aus- 
ländischer Maße und Gewichte gezeigt hätten, zu 
beseitigen. 
Die Verkehrsverhältnisse zwischen dem Schutz- 
gebiet und der Heimath sind insofern auf eine festere 
Grundlage gebracht worden, als unter dem 
14. August d. Is. seitens der Regierung mit der 
Woermann-Linie ein Abkommen getroffen worden ist, 
wonach letztere sich verpflichtet, eine regelmäßige ein- 
monatliche Dampferverbindung zwischen Hamburg— 
Swakopmund—Lüderitzbucht sowie eine vierwöchent- 
liche zwischen Kapstadt—Lüderitzbucht—Swakopmund 
einzurichten. In diesem Vertrag erhält die Gesell- 
schaft auf die Dauer von drei Jahren das aus- 
schließliche Recht, Regierungsgüter und -Personen zu 
befördern, wogegen sie sich einem in gemeinsamer 
Verhandlung festgestellten Tarife unterworfen und 
die Verpflichtung übernommen hat, innerhalb zweier 
Jahre zwei größere Seedampfer von je 5000 Tons 
neu zu erbauen und in den Betrieb einzustellen. Da 
der Siedelungsgesellschaft für Südwestafrika, welche 
zur Zeit die Beförderung der Regierungsgüter be- 
sorgt, dieses Recht bis zum 31. Dezember d. Is. 
zusteht, tritt das erwähnte Abkommen erst mit dem 
1. Januar 1901 in Kraft. 
Was den Molenbau Swakopmund anlangt, so 
hat die Steinschüttung der Südmole Mitte d. Is. 
eine Länge von 150 m erreicht. Die Eröffnung des 
Hafens für den Verkehr ist Mitte 1902 zu erwarten. 
Ein kleiner Schleppdampfer, sowie eine Anzahl Leichter 
für den Lösch= und Ladeverkehr sind bei einer Werft
	        
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