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sache hervorgehen, daß im abgelaufenen Rechnungs= Territories an dem Bestreben theil, das Schutz-
jahre trotz des hohen Ausfuhrzolls, welcher 60 Mk.
pro Stück betrug, an Rindviehzöllen 120 200 Mk.
vereinnahmt worden sind. ·
Abgesehen von drei Plätzen in der Nähe
Windhoeks trat die Rinderpest innerhalb des Schutz-
gebiets nicht mehr in Erscheinung. Ergriffen wurde
von derselben nur Jungvieh, während die 1897
geimpften Rinder sich als immun erwiesen. Durch
Vornahme von Impfungen nach der Kochschen
Methode blieb die Krankheit auf die Seuchenherde
beschränkt.
Die von der Hanseatischen Land-Minen= und
Handelsgesellschaft im Mai v. Js. entsandte Expe-
dition hatte ihre Arbeiten im Rehobother Minen-
gebiete Ende Februar d. Is. beendet. Die Kosten
der Expedition, welche sich außer dem Leiter aus
zehn weißen Bergleuten zusammensetzte, beliefen sich
auf 217 456 Mk. Zur Ausführung kamen an sechs
verschiedenen Schürfstellen innerhalb eines Zeitraums
von sieben Monaten insgesammt 135.7 m Schächte,
186,6 m Querschläge, 315,8 m Strecken und 2,5 m
Ueberhaue. Nach den Mittheilungen des Expeditions-
leiters Bergmeisters Eichmeyer haben die bei diesen
Arbeiten beschäftigten Eingeborenen in Ansehung der
rohen bergmännischen Arbeiten mindestens ebensoviel
geleistet, wie gute europäische Bergleute in der
Heimath. Das Vorkommen von Kupfer wurde an
14 Punkten, dasjenige von Gold und Silber an fünf
Punkten festgestellt. Das Expeditionsresultat wird
für den Großbetrieb nicht als ausreichend erachtet.
Dagegen erscheint der Kleinbetrieb nach den Berech-
nungen des Herrn Eichmeyer lohnend. Sowohl der
Expeditionsleiter wie auch Oberbergrath Schmeißer,
der sich zu den gewonnenen Resultaten gutachtlich
äußerte, halten die Weiterführung der begonnenen
Arbeiten durch eine neu zu entsendende Expedition
für erforderlich. Die Hanseatische Land-Minen= und
Handelsgesellschaft beabsichtigt zur Durchführung
dieser Aufgabe und zur Ausbeutung der auf-
geschlossenen Lagerstätten eine Reihe von Unter-
gesellschaften ins Leben zu rufen.
Einen weiteren Fortschritt in der bergbaulichen
Entwickelung des Schutzgebietes bedeutet die Grün-
dung der Otavi-Minen= und Eisenbahngesellschaft.
Dieses unter dem maßgebenden Einflusse der Diskonto-
gesellschaft als Deutsche Kolonialgesellschaft begründete
Unternehmen hat sich die Erforschung und Aus-
beutung der Otavi-Minendistrikte zur Aufgabe ge-
macht und die Verpflichtung übernommen, eine Eisen-
bohn nach der Küste zu bauen. Die Vorarbeiten
sind in Angriff genommen. Eine wohlausgerüstete
Expedition befindet sich bereits an Ort und Stelle.
Zur Durchführung der gestellten Aufgaben ist
zunächst ein Kapital von 40 Millionen Mark in
Aussicht genommen worden.
Durch Aufstellung von Schürfbedingungen, Heran-
ziehung von Schürfern und Aussetzung von Finder-
prämien nehmen nunmehr auch die South African
gebiet bergbaulich zu eröffnen.
Zur Unterstützung des Vorstehers der Berg-
behörde wurde im September d. Is. ein Berg-
ingenieur nach dem Schutzgebiete gesandt, welchem
eine längere praktische Erfahrung im Kupferbergwerk-
betriebe zur Seite steht.
Die Einführung des deutschen Maß= und Ge-
wichtssystems wird im südwestafrikanischen Schutz-
gebiete auf Grund der im Kolonialblatt 1900 S. 55
veröffentlichten Verordnung des Gouverneurs vom
8. November v. Is. mit dem 1. Jonuar 1901 er-
folgen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens mußte
nachträglich auf den erwähnten Termin hinaus-
geschoben werden, da die erforderlichen Normalmaße
und -Gewichte sowie die Aichungsstempel nicht recht-
zeitig beschafft werden konnten. Die Ausdehnung
der Verordnung auch auf die Flächenmaße — wie
in der Sitzung des Kolonialraths vom 12. Juni d. Is.
angeregt wurde — ist seitens des Gouverneurs wider-
rathen worden. Ein Bedürfniß hierfür läge nicht
vor. Im amtlichen Geschäftsverkehr würde bereits
seit geraumer Zeit nach deutschen Flächenmaßen ge-
rechnet. Eine Erzwingung derselben im privaten
Geschäftsverkehr erschiene um so bedenklicher, als ein
solcher Zwang auch in der Heimath nicht bestände.
Die vorliegende Verordnung bezwecke lediglich die
Uebelstände, welche sich im Handelsgewerbe beim
Zumessen und Zuwägen unter Benutzung aus-
ländischer Maße und Gewichte gezeigt hätten, zu
beseitigen.
Die Verkehrsverhältnisse zwischen dem Schutz-
gebiet und der Heimath sind insofern auf eine festere
Grundlage gebracht worden, als unter dem
14. August d. Is. seitens der Regierung mit der
Woermann-Linie ein Abkommen getroffen worden ist,
wonach letztere sich verpflichtet, eine regelmäßige ein-
monatliche Dampferverbindung zwischen Hamburg—
Swakopmund—Lüderitzbucht sowie eine vierwöchent-
liche zwischen Kapstadt—Lüderitzbucht—Swakopmund
einzurichten. In diesem Vertrag erhält die Gesell-
schaft auf die Dauer von drei Jahren das aus-
schließliche Recht, Regierungsgüter und -Personen zu
befördern, wogegen sie sich einem in gemeinsamer
Verhandlung festgestellten Tarife unterworfen und
die Verpflichtung übernommen hat, innerhalb zweier
Jahre zwei größere Seedampfer von je 5000 Tons
neu zu erbauen und in den Betrieb einzustellen. Da
der Siedelungsgesellschaft für Südwestafrika, welche
zur Zeit die Beförderung der Regierungsgüter be-
sorgt, dieses Recht bis zum 31. Dezember d. Is.
zusteht, tritt das erwähnte Abkommen erst mit dem
1. Januar 1901 in Kraft.
Was den Molenbau Swakopmund anlangt, so
hat die Steinschüttung der Südmole Mitte d. Is.
eine Länge von 150 m erreicht. Die Eröffnung des
Hafens für den Verkehr ist Mitte 1902 zu erwarten.
Ein kleiner Schleppdampfer, sowie eine Anzahl Leichter
für den Lösch= und Ladeverkehr sind bei einer Werft