Portugal. Dekret vom 13. September 1899,
betreffend die Einfuhr und den Gebrauch von Waffen
und Munition in der Provinz Angola. Dekret vom
13. Juli 1899, betreffend den Handel mit Waffen,
Munition und Pulver im Gebiet der Nyassagesellschaft.
2. Betr. Sklavenbefreiungen und Sklavenhandel.
Deutschland. Bericht des Kaiserlichen Konsuls
Freiherrn v. Rechenberg über die Zunahme des
Sklavenhandels in Sansibar infolge der Hungersnoth
in Ostafrika vom 31. Mai 1899. Bericht desselben
über die durch das Aufhören der Hungersnoth ver-
anlaßte Abnahme des Sklavenhandels. Von dem
Kaiserlichen Konsulat in Sansibar wurden im Jahre
1899 94 Mann befreit, zwei Sklavenräuber zu
längerer Freiheitsstrafe verurtheilt und sieben andere
den deutsch-ostafrikanischen Behörden übergeben. Be-
richt des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika vom
23. Nov. 1899 über einzelne Fälle von Menschenraub
und Sklavenhandel und die Zunahme des Sklaven-
handels in den Monaten April, Mai und Juni 1899
in Bagamoyo. Im Mai wurde von dem Bezirks-
amtmann von Bagamoyo eine Streife in dem Gebiete
zwischen Bueni und Bagamoyo veranstaltet und dabei
etwa 70 Verdächtige in Untersuchungshaft genommen.
Davon wurden etwa 50 zu schweren Kettenstrafen
verurtheilt und einer zum Tode. Im Jahre 1898
wurden insgesammt zwölf Personen wegen Sklaven-
raubes bestraft. Freibriefe wurden während des
genannten Jahres in Deutsch-Ostafrika im Ganzen
2034 ausgestellt.
Frankreich. Bericht des Generals Gallieni
über Sklavenbefreiungen und Maßregeln zum Besten
der Sklaven in Madagaskar.
England. Bericht des Sir A. Hardinge über
die Verhältnisse in Britisch-Ostafrika im Jahre 1897/98.
Berichte über Kreuzerfahrten und Sklavenbefreiungen.
Berichte über Maßregeln gegen den Sklavenhandel
im Sudan und am Rothen Meer.
Türkei. Verzeichniß der Sklaven, denen im
Jahre 1898/99 durch den Administrationsrath oder
den Gerichtshof von Hodeida Freibriefe ertheilt sind
(im Ganzen 103).
3. Betr. Einschränkung des Spirituosenhandels.
Deutschland. Die Verordnung des Gonverneurs
von Kamerun über den Kleinhandel mit geistigen
Getränken und deren Ausschank, vom 1. Sept. 1899.
Uebersicht über die im Jahre 1898 in Deutsch-
Ostafrika ertheilten Schankkonzessionen und die Strafen
wegen Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung
vom 17. Febr. 1894, betreffend den Ausschank und
den Verkauf von geistigen Getränken.
Kongostaat. Verzeichniß der im vierten Viertel-
jahr 1899 durch Private eingeführten Spirituosen.
England. Sspirituoseneinfuhr in Gambia und
Sierra Leone im Jahre 1899.
4. Betreffend das internationale maritime Bureau
zu Sansibar.
Bericht über seine Arbeiten im Jahre 1899.
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RAus fremden Kolonien.
Ueber Erfolge ostafrikanischer Bahnen
schreibt der englische Vizekonsul Marsden in seinem
Handelsbericht über die Entwicklung des ostafrikanischen
Gebietes Englands, daß der Handel Mombassas, des
Haupthafens und Endpunktes der Ugandabahn, in
Bezug auf den Import unverändert blieb, daß aber
der Export Mombassas infolge der Erleichterung, die
die Ugandabahn giebt, verdoppelt wurde:
„Lamu, die zweitgrößte Stadt des Protektorats,
hat ebenso an der Zunahme der Elfenbeinverschiffungen
profitirt und seinen Reisimport erheblich vermehren
können. Die Ugandabahn wurde am 15. August
v. Is. bis Naiwascha dem Verkehr übergeben.
Naiwascha liegt 560 Kilometer von der Küste und
230 Kilometer von dem Endpunkt am See. Wöchent-
lich verkehren zwei durchgehende Züge außer denen,
die zum Bau der Eisenbahn, zum Heranschaffen von
Material 2c. verwendet werden. Der Bahnbau und
der Verkehr wurden mehrere Male unterbrochen,
weil der Unterbau und verschiedene Brücken vom
Regen weggewaschen wurden; inzwischen sind die
Bauten verbessert und verstärkt worden, so daß solche
Zwischenfälle für die Zukunft ausgeschlossen erscheinen.
Der Verkehr geht auch noch ziemlich langsam, da
insolge des Andranges, der stärker ist, als man er-
wartete, Transporte häufig lange Zeit liegen müssen.
Von einer im Bau befindlichen Linie kann man
allerdings nicht zu viel verlangen. Besonders be-
lebend zeigte sich der Eiufluß der Bahn beim Handel
mit Elfenbein und Häuten, deren Beförderung bei
dem alten Trägersystem viel zu wünschen übrig ließ.“
Die Lage der Eingeborenen in Angola.
Der portugiesische Generalsekretär J. d’Almeida
da Cunha in St. Paul de Laonda hat eine Bro-
schüre „Os indigenas nas colonias portuguezas
d'Africa“ veröffentlicht, der wir über die Lage der
Eingeborenen in der portugiesischen Kolonie Angola
Folgendes entnehmen:
Der Haupterwerbszweig der Eingeborenen ist die
Viehzucht. Daneben sind sie als Handwerker, wie
Schmiede, Töpfer und Maurer, besonders tüchtig,
auch liefern sie in ihren Matten Erzeugnisse von
kunstgewerblichem Werthe. Als gute Kaufleute be-
treiben sie allein fast den ganzen Handel von dem
Innern nach der Küste. Als Exportartikel kommen
hierbei der wild wachsende Kaffee, Wachs und vor
Allem Kautschuk in Betracht. Von Letzterem wurden
im Jahre 1898 durch die Holländer bei einem Ge-
sammtexportwerth von 7 169 129 Milreis Mengen
im Werthe von 5 603 063 Milreis ausgeführt.
Ueber die Rechtsstellung der Eingeborenen wird
ausgeführt, daß nach der portugiesischen Verfassung
diejenigen Personen, welche in Portugal oder in
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