Full text: Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

wichtigen Materien auf andere Reichsgesetze, insbesondere auf das 
Gesetz über die Konsulargerichtsbarkeit Bezug nimmt. Dazu kommt, 
daß zahlreiche Rechtsgebiete, welche im Mutterlande gesetzlich fest- 
gelegt sind, in den Schutzgebieten ihre Regelung durch Kaiserliche Der- 
ordnung finden. 
Um nun eine leichte und zuverlässige Uebersicht über das 
einschlägige Gesetzes- und Derordnungsmaterial zu ermöglichen, hat 
das Reichs-Marine-Amt die vorstehende Susammenstellung heraus- 
gegeben. 
Es handelt sich bierbei nicht um eine bloße äußere Anein- 
anderreibhung der verschiedenen Bestimmungen, sondern 
um eine systematische Ineinander-Verarbeitung, indem im Rahmen 
des Schutzgebietsgesetzes bei jedem einzelnen Paragraphen des. 
selben die ergeinzenden Gesetzes= und Verordnungsvorschriften zu- 
sammengestellt sind. Kurze Anmerkungen mit Derweisungen 
auf Harallelstellen und ein besonders ausführliches Sach. 
register dienen der praktischen Brauchbarkeit des Zuches. Dasselbe 
hat einen knappen Umfang und ist für den Handgebrauch nicht 
nur der Offiziere und Beamten, sondern auch der kaufmännischen 
und sonstigen Kolonialinteressenten bestimmt. 
  
  
Bestell-Zettel. 
D Uunterzeichnete bestellt bei der Buchhandlung von 
  
  
  
  
  
  
  
Das Schute2gebietsgesetz 
nebst seinen Ergänzungsgesetzen 
"owie der Kaiserlichen Uerordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in den 
deutschen Schutzgebieten, und den Husführungsbestimmungen über die 
Husübung der Gerichtsbarkeit. 
Textausgabe mit Sinleitung, Anmerkungen und gachregfeter. 
Zum handgebrauch zusammengestellt im 
KReschs-Marine-Amt. 
(Uerlag der Königlichen Holbuchhandlung von E. s. Mittler & sohn in Berlin.) 
Exempl. geh. M. 1,75. .. Exempl. geb. M. 2, 50. 
Betrag folgt anbei — ist nachzunehmen. (Nichigewünschtes gefl. zu durchstreichen.) 
Ort, Wobhnung. Datum: Unterschrift des Bestellers: 
  
  
  
  
  
  
Gedruckt in der Königlichen Bofbuchdruckerei von E. S. Mittler & Sohn in Berlin.
	        
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