Metadata : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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3.  Verschüttete  oder  Erdrückte.

Man  beseitige  alle  Hindernisse  der  Athmung  und  verfahre  im  Uebrigen
wie  bei  Erhängten.
4.  Scheintodt-Neugeborene.

Man  reinige  dem  Kinde  sorgfältig  den  Mund  und  lasse  ein  warmes  Bad  bereiten,
  fasse  unterdessen  den  Hals  des  Kindes  von  hinten  mit  der  linken  Hand  so,  daß
der  Kopf  durch  Daumen  und  Zeigefinger  gestützt  wird;  mit  der  rechten  ergreife  man
beide  Füße  fest  und  schwenke  nun  den  Körper  des  Kindes  etwa  10  bis  15  mal
von  einer  zur  anderen  Seite.  Dann  bringe  man  es  in  das  warme  Bad,  in
welchem  es  einige  Minuten  zu  bleiben  hat,  nehme  es  dann  heraus,  lege  es  auf  eine
Seite,  reibe  den  Rücken  kräftig  mit  einem  wollenen  Tuche  und  beginne  dann  nochmals
dasselbe  in  der  oben  näher  bezeichneten  Weise  zu  schwenken.

Diese  Belebungsversuche  sind  fortzusetzen,  bis  das  Kind  entweder  regelmäßig  athmet,
oder  bis  man  unter  der  linken  Brustwarze  keinen  Herzschlag  mehr  fühlt.

5.  Erfrorene.

Man  entkleide  den  Körper  im  Freien  oder  in  einem  kalten  Raume  und  bedecke
ihn  leicht  mit  Schnee,  oder,  wenn  solcher  nicht  vorhanden  ist,  mit  kalten  nassen  Tüchern
so,  daß  nur  Mund  und  Nase  frei  bleiben.

Werden  die  Glieder  beweglich,  so  mache  man  leichte  Reibungen  mit  Schnee  oder
kalten  nassen  Tüchern.

Erwärmt  sich  der  Körper,  dann  bringe  man  ihn  in  ein  kaltes  Zimmer,  in  ein
ungewärmtes  Bett.  Beginnt  der  Erfrorene  nicht,  Athem  zu  holen,  so  verfahre  man
mit  den  Wendungen  des  Körpers  und  Bewegungen  der  Arme  wie  bei  Ertrunkenen.

Erwärmende  Getränke  dürfen  nur  bei  fortschreitender  Besserung  vorsichtig  und
allmählig  gereicht  werden.

Die  Rettung  gelingt  oft  dann  noch,  wenn  der  Verunglückte  schon  viele  Stunden
lang  erstarrt  gewesen  ist.  Bei  allen  Versuchen  ist  aber  die  größte  Vorsicht  zu  beobachten,
damit  man  nicht  die  erstarrten  Glieder  des  Erfrorenen  verletze.

6.  Vom  Blitz  Getroffene.

Man  entkleide  den  Verunglückten  in  frischer  Luft,  bespritze  das  Gesicht  mit
kaltem  Wasser,  mache  kalte  Uebergießungen  über  den  Kopf,  reize  die  Nase  durch  Vorhalten
  von  Salmiakspiritus,  kitzle  den  Schlund  mittelst  eines  Federbartes,  gebe  kalte
Klystiere,  mache  Reibungen  des  Körpers  und  lege  Senfteige.

Zeigt  sich  keine  Spur  von  Athem,  so  mache  man  die  Wendungen  des  Körpers  und
die  Bewegungen  der  Arme,  wie  sie  bei  Ertrunkenen  vorgeschrieben  sind.