Full text: Deutsches Kolonialblatt. XII. Jahrgang, 1901. (12)

werden wieder mehr Vieh am Platze halten können, 
ohne fürchten zu müssen, daß die Weide für das- 
selbe ihnen durch Tausende von Transportochsen, 
wie früher, beschränkt wird. So scheint Otjimbingue 
gerade durch die neuen Verhältnisse wieder ein mehr 
ausschließlicher Missionsplatz werden zu sollen.“ 
RKus fremden HKolonien und 
Produktionsgebieten. 
Bankinstitut in Französisch-Westafrika. 
In der am 15. August d. Is. erschienenen Nr. 16 
des Journal OÖfflciel de la Colonie du Dahomey 
et des Dépendences wird eine Verordnung des 
Präsidenten der Französischen Republik vom 29. Juni 
d. Is. veröffentlicht, wonach ein Bankinstitut unter 
dem Namen Banque de l-Afrique occidentale 
begründet und mit dem Privileg ausgestattet wird, 
als Emissions-, Darlehns= und Eskomptebank sämmt- 
liche ihr durch ihre Statuten erlaubten Bankgeschäfte 
im Senegal, in Französisch-Guineo, der Elfenbein- 
küste, Dahomey, im französischen Kongo und den von 
diesen Kolonien abhängigen Protektoraten und in den 
fremdländischen Gebieten der westafrikanischen Küste 
zu betreiben. 
Aus den der Verordnung angesügten Statuten 
der Bank ist ersichtlich, daß die neue Bank sich als 
eine Umgestaltung bezw. Erweiterung der bisher be- 
standenen, am 1. Juli d. Is. in Liquidation getretenen 
Banque de Sénégal darstellt. 
VDon der Uganda-isenbabn. 
Nach einem neuerdings veröffentlichten amtlichen 
750 
  
Berichte soll die Uganda-Eisenbahn den Viktoriasee 
im Oktober erreichen. 
Jahres zu erwarten sein. Bis zum Monat Juni 
1902 hofft man das Werk in der Hauptsache fertig 
zu stellen. (ihe Railroad Gazette.) 
Der Außenhandel von Britisch-stafrika im Fiskaljahre 
April r2900 bis Ende März 190g. 
Nach einem von dem Gouverneur der englisch- 
ostafrikanischen Besitzungen kürzlich veröffentlichten 
Bericht belief sich die Gesammteinfuhr des britischen 
Schutzgebietes in Ostafrika in der Zeit vom 1. April 
1900 bis Ende März 1901 dem Werthe nach auf 
444 142 8S gegen 442 794 #& im Vorjahre. Die 
Ausfuhr war in derselben Zeit wesentlich, und zwar 
von 121 686 82 im Jahre 1899/1900 auf 83959 K 
im Jahre 1900/1901 zurückgegangen. Auf die ein- 
zelnen in Betracht kommenden Waarenartikel vertheilte 
sich die Einfuhr folgendermaßen: 
Die Eisenbahnverbindung mit 
dem genannten See wird noch vor Ablauf dieses gegen 
  
  
1900/1901 1899/1900 
+ # 
Textilwaarren 97580 108 101 
Lebensmittel (provisions) 73 873 60 700 
Rees. 53587 70 306 
Getreide und Mehl 45 925 62 453 
Spirituosen . 27120 22071 
Baumaterialien 23 526 20 486 
Eisen= und Glaswaaren. 12 623 14 108 
Alle anderen Artikel 109 908 84 569 
Zusammen 444 142 442 794. 
Bei der Ausfuhr bildet Elfenbein das Haur- 
handelsobjekt, und zwar wurden davon aus Ugand- 
im Jahre 1900/1901 für 25 385 4 gegen 30 2728 
und aus dem übrigen Theil des Protektorats fi# 
15 652 K gegen 37 320 E im Vorjahre expomir:. 
Ferner gingen im Jahre 1900/1901 noch Kautsck 
im Werthe von 10 265 E (17 382 im Vorjab:n 
Häute, Hörner r2c. im Werthe von 7227 (10 225 # 
und andere Artikel im Werthe von 25 130 (26 487 . M 
ins Ausland. 
(Nach The Board of Trade Journal.“ 
Außenhandel des französischen Rongogebiets 
im Jabre 1900. 
Die Einfuhr nach dem französischen Kong— 
gebiet erreichte im Jahre 1900 einen Werth ##- 
10 554 863 Francs gegen 6690 263 Francs ir 
vorhergehenden Jahre und 4 844 234 Francs # 
Jahre 1899. An der Einfuhr 1900 waren 22 
wichtigeren Länder mit folgenden Werthen betheilie- 
Frankreich mit 4 862 922 Fr., Großbritannien tr: 
3 025 187 Fr., Deutschland mit 1 119 910 Kr. 
Belgien mit 730 000 Fr. und die Niederlande 
500 000 Fr. Kleinere Lieferungen erfolgten ## 
aus den benachbarten Kolonien und aus den Bu- 
einigten Staaten. 
Die Ausfuhr bewerthete sich auf 7 539 515 K 
6 625 041 Fr. im Jahre 1899 ur 
5 695 304 Fr. im Jahre 1898. Sie richtete /# 
im Jahre 1900 mit 2 608 242 Fr. nach Frankreit 
mit 1 800 000 Fr. nach Belgien, mit 1 714 633 zr 
nach Großbritannien, mit 617 822 Fr. nach Deut 
land und mit 600 000 Fr. nach den Niederlaonder. 
Den Rest der Ausfuhr erhielten der Kongostaat urd 
das portugiesische Kongogebiet. 
(La Dépeche Coloniale.) 
Ausfuhr von Branntwein aus Angola und Mozambicne. 
Eine Verordnung vom 2. Sepember 1901 be 
stimmt u. A.: 
Der in den Provinzen Angola und Mozambihu 
erzeugte und nach einheimischen oder fremden Hefen 
zur Ausfuhr gelangende einfache Alkohol und Branz- 
wein hat Anspruch auf Rückvergütung der in diesen 
Provinzen auf Grund der Verordnungen vom 7. und
	        
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