Full text : Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Dritter Band. O bis Z. (3)

208  Die  französischen  Mörder  vor  den  Geschworenen.

am  5.  September  mit  3  Kameraden  2  Liter  Wein,  daß  er  noch
am  nämlichen  Tage  einem  deutschen  Soldaten  den  Garaus  machen
werde,  begegnete  bald  darauf  einem  sächsischen  Soldaten  und  stieß
ihm  das  Messer  in  die  Brust.  Die  beiden  letzten  Fälle  kamen  vor
die  französischen  Assisen  und  erregten  durch  die  Behandlung,  die
die  sie  von  diesen  erfuhren,  das  Aufsehen  von  ganz  Europa.  Die
Geschwornen  von  Melun,  welche  am  14.  November  den  Bertin'schen
Fall  zu  beurtheilen  hatten,  sprachen  den  Mörder  frei,  obgleich  er
offen  erklärt  hatte,  daß  kein  anderer  Beweggrund  als  Haß  gegen
Preußen  ihn  geleitet  und  daß  er  den  Mord  mit  Absicht  verübt
habe.  Der  Präsident  des  Gerichtshofes  zeigte  als  Richter  doch  so
viel  Gerechtigkeitssinn,  daß  er  dem  Angeklagten  sagte:  „So  handelt
  kein  Franzose.  Wie  grausam  auch  unsere  Feinde  gewesen  sein
mögen,  die  Franzosen  rächen  sich  nicht  durch  Meuchelmord.“  Anders
  war  es  in  Paris.  Die  dortigen  Geschwornen  sprachen  am.
24.  November  den  Angeklagten  Tonnelet  gleichfalls  frei,  obgleich
der  Thatbestand  durch  Zeugenaussagen  vollständig  erwiesen  war.
Der  Präsident  billigte  ausdrücklich  das  Gefühl  des  Hasses,  von  dem.
der  Angeklagte  sprach,  und  sagte:  „Wir  alle  hassen  die  Preußen
und  erwarten  mit  Sehnsucht  die  Stunde  der  Vergeltung.“  Die
Lügen,  deren  sich  der  Vertheidiger  für  seine  Sache  bediente,  nahm
der  Präsident  als  Wahrheiten  an  und  resümirte  sehr  genau  die
unglaublichen  Auslassungen  des  Advokaten,  bevor  die  Geschwornen
in  ihr  Berathungszimmer  giengen.  Die  Freisprechung  erfolgte  unter
dem  Rufe  des  Publikums:  „Es  lebe  die  Gerechtigkeit!“  Die  Nordd.
A.  Ztg.  fügte  hinzu:  „Ist  das  der  Anfang  einer  sittlichen  Wiedergeburt
  Frankreichs?  Preußen  war  im  Anfang  dieses  Jahrhunderts
zwar  geschlagen,  aber  nicht  gesunken;  wir  Deutsche  fügten  zu  dem
Unglück  der  Niederlage  nicht  noch  die  Selbsterniedrigung.“  Und
die  Kölnische  Zeitung  bemerkte  zu  dem  Wahrspruch  von  Paris:
„Dies  geschah  etwa  24  Stunden  später,  nachdem  Thiers  in  feierlicher
  Audienz  der  chinesischen  Botschaft  die  Pflichten  einer  Regierung
  in  Bezug  auf  Gerechtigkeitspflege  eingeschärft  hatte.  Und  doch
war  zuvor  von  Seiten  der  Chinesen  mitgetheilt  worden,  daß  die
Mörder  von  Tientsin  nicht  mit  Rücksicht  auf  religiösen  Fanatismus
  oder  auf  Patriotismus  straffrei  geblieben,  sondern  von  den
chinesischen  Gerichten  verurtheilt  worden  waren,  die  folglich  von  der
französischen  Gerichtspflege  nichts  zu  lernen  haben.“  Daß  die  gesamte-