208 Die französischen Mörder vor den Geschworenen.
am 5. September mit 3 Kameraden 2 Liter Wein, daß er noch
am nämlichen Tage einem deutschen Soldaten den Garaus machen
werde, begegnete bald darauf einem sächsischen Soldaten und stieß
ihm das Messer in die Brust. Die beiden letzten Fälle kamen vor
die französischen Assisen und erregten durch die Behandlung, die
die sie von diesen erfuhren, das Aufsehen von ganz Europa. Die
Geschwornen von Melun, welche am 14. November den Bertin'schen
Fall zu beurtheilen hatten, sprachen den Mörder frei, obgleich er
offen erklärt hatte, daß kein anderer Beweggrund als Haß gegen
Preußen ihn geleitet und daß er den Mord mit Absicht verübt
habe. Der Präsident des Gerichtshofes zeigte als Richter doch so
viel Gerechtigkeitssinn, daß er dem Angeklagten sagte: „So handelt
kein Franzose. Wie grausam auch unsere Feinde gewesen sein
mögen, die Franzosen rächen sich nicht durch Meuchelmord.“ Anders
war es in Paris. Die dortigen Geschwornen sprachen am.
24. November den Angeklagten Tonnelet gleichfalls frei, obgleich
der Thatbestand durch Zeugenaussagen vollständig erwiesen war.
Der Präsident billigte ausdrücklich das Gefühl des Hasses, von dem.
der Angeklagte sprach, und sagte: „Wir alle hassen die Preußen
und erwarten mit Sehnsucht die Stunde der Vergeltung.“ Die
Lügen, deren sich der Vertheidiger für seine Sache bediente, nahm
der Präsident als Wahrheiten an und resümirte sehr genau die
unglaublichen Auslassungen des Advokaten, bevor die Geschwornen
in ihr Berathungszimmer giengen. Die Freisprechung erfolgte unter
dem Rufe des Publikums: „Es lebe die Gerechtigkeit!“ Die Nordd.
A. Ztg. fügte hinzu: „Ist das der Anfang einer sittlichen Wiedergeburt
Frankreichs? Preußen war im Anfang dieses Jahrhunderts
zwar geschlagen, aber nicht gesunken; wir Deutsche fügten zu dem
Unglück der Niederlage nicht noch die Selbsterniedrigung.“ Und
die Kölnische Zeitung bemerkte zu dem Wahrspruch von Paris:
„Dies geschah etwa 24 Stunden später, nachdem Thiers in feierlicher
Audienz der chinesischen Botschaft die Pflichten einer Regierung
in Bezug auf Gerechtigkeitspflege eingeschärft hatte. Und doch
war zuvor von Seiten der Chinesen mitgetheilt worden, daß die
Mörder von Tientsin nicht mit Rücksicht auf religiösen Fanatismus
oder auf Patriotismus straffrei geblieben, sondern von den
chinesischen Gerichten verurtheilt worden waren, die folglich von der
französischen Gerichtspflege nichts zu lernen haben.“ Daß die gesamte-