Beamte betraut werden, welche berechtigt sind, zu
diesem Zwecke nicht bloß Regierungsland, sondern
auch im Privatbesitze befindliche Ländereien zu be-
treten und das auf diesen befindliche Gras und
Buschwerk mit Zustimmung der Eigenthümer abzu-
brennen, ohne für hierdurch entstehende Schäden
verantwortlich zu sein. Verstöße seitens der Be-
wohner gegen die diesbezüglichen Verordnungen der
Regierung werden mit Geldstrafen bis 20 8 und,
falls diese nicht beizutreiben sind, mit Gefängniß bis
zu drei Monaten bestraft.
Ferner kann auf Grund gesetzlicher Bestimmungen
jeder Eigenthümer oder Inhaber einer Farm seine
Nachbaren, deren Land von Heuschrecken befallen
wird, zu ihrer Vertilgung auffordern, und er hat
das Recht, wenn seiner Aufforderung nicht Folge
geleistet wird, dieses Land zu betreten, um selbst die
zu diesem Zweck erforderlichen Maßnahmen zu er-
greifen. Die dadurch entstehenden Kosten haben die
Interessenten gemeinschaftlich zu tragen.
Bisher hat die Regierung von ihrem Recht,
Verordnungen zur Vertilgung der Heuschrecken zu
erlassen, nur in den südlichen Distrikten der Kolonie
Gebrauch gemacht. Hier schien dieses deshalb ge-
boten, weil die Besitzungen der dortigen Farmer
meistens sehr klein und diese selbst zum größten Theil
verschiedener Nationalität waren, so daß sich ein ge-
meinschaftliches Vorgehen nicht erzielen ließ. In allen
übrigen Distrikten, welche von Heuschrecken befallen
oder bedroht waren, gingen auf Anregung der Re-
gierung und unter Leitung geeigneter Insektenkenner
die Interessenten aus eigenem Antriebe gemeinschaftlich
vor, so daß sich die Anwendung von Zwangsmaß-
regeln erübrigte. Jedoch wurden seitens der Regie-
rung überall diejenigen Mittel bekannt gegeben und
auf Ersuchen kostenlos zur Verfügung gestellt, welche
zur Vernichtung der Heuschrecken geeignet waren.
Diese Mittel, welche sich im Allgemeinen gut
bewährt haben, sind folgende: Sobald die Heu-
schrecken ausgekrochen sind, werden sie durch Feuer
oder, wo dieses nicht angängig ist, durch Bespritzen
mit einer Lösung von 1 lb. Arsenik, ½ lb. Waschsoda,
16 Gallonen Wasser und 8 lbs. Zucker oder andere
Süßstoffe vernichtet. Befinden sich die Heuschrecken
bereits in einem entwickelteren Zustande, so empfiehlt
es sich, die Lösung etwas zu verstärken.
Eme sehr beliebte Vernichtungsmethode ist auch
die folgende:
Man treibt die Heuschrecken gegen eiserne Tafeln,
die in einem stumpfen Winkel zu einander aufgestellt
sind. An der Spitze des Winkels wird eine Ver-
tiefung in der Erde angebracht, die mit einer süßlichen
und durch Arsenik und Aetzsoda vergifteten Flüssigkeit
angefüllt ist. In diese fallen die Heuschrecken hinein
und gehen sofort zu Grunde.
Wenn es auch in den von Heuschrecken heim-
gesuchten Gegenden nicht gelungen ist, die Thiere
vollständig auszurotten, so ist doch der Erfolg nach
einer Aeußerung des Landwirthschaftsministers sehr
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zufriedenstellend gewesen. Die Farmer haben, nach-
dem sie Vertrauen zu den von ihnen angewandten
Mitteln gewonnen haben, den Vertilgungskampf um
so energischer ausgenommen, und die Regierung be-
absichtigt, in der Folge nur da einzugreifen, wo die
Sorglosigkeit der Einzelnen zur öffentlichen Gefahr
zu werden droht.
Perschiedene MWittheilungen.
geminar für orientalische Sprachen in Berlin.
Im Seminar für orientalische Sprachen zu
Berlin finden im Winterhalbjahr 190 2/03 folgende
Vorlesungen von kolonialem Interesse statt:
Suaheli. Zweiter Kursus: täglich außer Mittwochs
und Sonnabends, 8—9 Uhr vorm., Herr
Dr. Velten.
Anfänger-Kursus, täglich 9— 10 Uhr vorm., Herr
Dr. Velten.
Geschichte und Verwaltung Ostafrikas: Mittwochs,
8—9 Uhr vorm., Herr Dr. Velten.
Einführung in das Studium des Kinyamuesi:
Sonnabends, 8—9 Uhr vorm., Herr Dr. Velten.
Praktische Uebungen: täglich außer Sonnabends,
5—8 Uhr abends (5—6⅛ Uhr für den An-
fänger-Kurfus, 6½—8 Uhr für den zweiten
Kursus), Herr Mtoro bin Muenyi Bakari.
Schreibübungen: Dienstags, Donnerstags, 4 bis
5 Uhr nachm., Herr Mtoro bin Muenyi
Bakari.
Hindustani. Nach Bedarf in später zu bestimmen-
den Stunden, Herr Vacha.
Guzerati. Nach Bedarf in später zu bestimmenden
Stunden, Herr Vacha.
Herero. Einführung in das Studium des Herero:
Nach Bedarf in später zu bestimmenden Stunden.
Herr Dr. Velten.
Haussa. Anfänger-Kursus: täglich außer Mittwochs
und Sonnabends, 8—9 Uhr vorm., Herr Prof.
Dr. Lippert.
Zweiter Kursus: täglich außer Mittwochs und
Sonnabends, 9—10 Uhr vorm., Herr Prof.
Dr. Lippert.
Ethnographie und Geschichte des westlichen Sudan:
Mittwochs und Sonnabends, 9—10 Uhr vorm.,
Herr Prof. Dr. Lippert.
Duala und Ephe. (Nach Bedarf.) Einführung:
Mittwochs und Sonnabends, 8—9 Uhr vorm.,
Herr Prof. Dr. Lippert.
Theorie und Praxis der geographisch-astro-
nomischen Ortsbestimmungen: Dienstags,
Mittwochs, Freitags, 12—1 Uhr nachm., Herr
Prof. Dr. Güßfeldt.
Herr Assistent Professor M. Schnauder wird auf
dem Gebiete des Königl. Geodätischen Instituts
bei Potsdam die praktischen Uebungen leiten,
soweit die Witterungsverhältnisse des Winters
dies gestatten.