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8 2.
Neben den Gouverneuren wird die Befugniß zur Ausstellung und Visirung von Pässen,
jedoch nur an deutsche Reichsangehörige, und zur Visirung solcher Pässe, ertheilt:
in dem Schutzgebiete Deutsch-Ostafrika sämmtlichen Bezirksamtmännern,
in dem Schutzgebiete Deutsch-Südwestafrika den Bezirksamtmännern zu Swakopmund
und Keetmannshoop,
in dem Schutzgebiete Deutsch-Neu-Guinea dem Vize-Gouverneur zu Ponape und
den Bezirksamtmännern zu Friedrich Wilhelmshafen, Nap und Saipan.
Weitere Uebertragungen der im § 1 vorgesehenen Befugnisse können von dem Gorwerneur
mit Genehmigung des Auswärtigen Amts (Kolonial-Abtheilung) verfügt werden.
83.
Die Pässe gelten für das Deutsche Reich, die deutschen Schutzgebiete und diejenigen aus-
ländischen Gebiete, welche darin namhaft gemacht sind.
In jedem Paß ist die vom Ausstellungs-Datum zu berechnende Gültigkeitsdauer und eine
Personalbeschreibung des Inhabers aufzunehmen.
Der Paß ist von der ausstellenden Behörde zu unterschreiben und mit ihrem amtlichen
Stempel zu versehen.
Die Ertheilung von Pässen ist in einer jährlich abzuschließenden Liste (Paßregister) unter fort-
laufenden Nummern zu beurkunden.
84.
Die Ausstellung der Pässe soll nach anliegendem Muster bewirkt werden.
§ 5.
Die Aushändigung des Passes erfolgt gegen eine Gebühr von sechs Mark (in Deutsch-Ost-
afrika vier Rupien), an Beamte und sonstige Angestellte der Gouvernements gebührenfrei.
Angestellten von Gemeindeverbänden in den Schutzgebieten, Reichsbeamten und deutschen Militär-
personen kann nach Ermessen der den Paß ausstellenden Behörde Gebührenfreiheit gewährt werden.
86.
Die Regelung des Paßwesens für die Eingeborenen und andere Farbige bleibt den Gouverneuren
überlassen.
8 T.
Diese Verfügung tritt mit dem 1. Oktober 1902 in Kraft.
Berlin, den 28. August 1902.
Der Reichskanzler.
von Bülow.
Muster für Reise-Hässe:
Deutsches Reich.
Schutzgeett:::
Nr. des Paß-Registers.
Reise-Paß.
Gültig bis zum
fur
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welche ri nach reist
........................................ ,dcn......te-x1
(Stiempel)
« Personalbeschreibung des Inhabers:
Alter: Augen4:...
Statur: Gesichtoforme
Haare: Besondere Kennzeichen