sitzungen andererseits Anwendung, d. h. die Philip-
pinen sind in dieser Beziehung nicht Inland (Sektion 84).
Für Guam, Tutuila und Manna gilt das Ge-
setz nicht.
Endlich ist noch zu erwähnen, daß dem Kongreß
der Vereinigten Staaten ein Oberaussichtsrecht über
die Gesetzgebung der Philippinenkommission vorbe-
halten ist (Sektion 86).
— – — —
Maßnahmen zur vVertilgung von Deuschrecken in
Spanien und Portugal.
Im „Kolonialblatt“ Nr. 15 vom 1. August 1902
(Seite 352) ist bereits auf die Maßnahmen hin-
gewiesen worden, welche zur Vertilgung von Heu-
schrecken in Natal getrossen worden sind. In gleich
energischer Weise geht man den Heuschrecken in
Spanien und Portugal zu Leibe.
Durch Gesetz vom 21. März d. Is. sind in
Spanien 881 996 Pesetas und zwar hiervon
650 000 Pesetas für den Ankauf von Gasolin und
anderen behufs Vertilgung der Heuschrecken an-
gewandten Mitteln, sowie 174 496 Pesetas als Diäten
für das zum Zwecke der Vernichtung der Heu-
schrecken auf Zeit angestellte Personal bewilligt
worden. Eine Königliche Verordnung von dem-
selben Tage hat den Minister für Ackerbau 2c. er-
mächtigt, das Gasolin ohne die Förmlichkeit der
öffentlichen Ausschreibung zu beschaffen.
In Portugal sind die in den letzten Jahren
wiederholt und in verschiedenen Bezirken durch Heu-
schreckenschwärme verursachten Verwüstungen die Ver-
anlassung eines unter dem 20. Februar d. Is. er-
lassenen Königlichen Dekrets geworden, nach welchem
im Falle einer Invasion von Heuschrecken die ganze
Bevölkerung des ergriffenen Bezirks vom 18. bis
zum 50. Lebensjahre aufgeboten werden kann, sich
an ihrer Vernichtung zu betheiligen, und dieser
Pflicht persönlich oder durch Stellvertreter zu ge-
nügen hat. Im Nichtbefolgungsfalle sicht das
Dekret Gefängnißstrasen bis zu einem Monat oder
Geldstrasen bis zu 20 Milreis vor. Diese all-
gemeine Dienstpflicht soll in Algarve und dem süd-
lichen Alemtejo auf Grund uralten Herkommens seit
undenklicher Zeit bestehen, so daß durch das Gesetz
lediglich eine schon bestehende Emrichtung bestätigt
und auf das ganze Land ausgedehnt wird.
Das Ggoyptische Suckergeschäft.
Aegypten erzeugt in 15 Zuckersabeiken theils ver-
alteten theils modernsten Systems durchschnittlich etwa
95 000 bis 99 000 Tonnen Rohzucker bei einer Be-
triebsdauer von 2 bis 3 Monaten jährlich und aus
einem Theile dieses Rohzuckers in einer Raffinerie
etwa 30 000 Tonnen raffinirten Zuckers.
Ausgeführt werden jährlich etwa 50 000 bis
55 000 Tonnen Zucker, darunter etwa 4000 bis
421
—
5000 Tonnen Raffinade, und zwar in der Haupt-
sache nach Amerika, Indien, der Türkei und Eng-
land.
Der durch Einfuhr auszugleichende Mehrbedarf
des Landes an Raffinade betrug:
im Jahre 1901: 74 243 dz im Werthe von 76 980 E.
gegen- 1900: 60 408 69 814 - -ß
Die Lieferanten für Aegypten sind vorzugsweise
Oesterreich und Rußland. Ihre Antheile an der
Zuckereinfuhr betrugen:
191 1500
Wert ert
d4: in Sk. 1z in k.
Oesterreich . 44375 47 233 29875 36 734
Rußland 29 388 29 181 29 462 31 746
Rußland liefert fast ausschließlich Sandzucker,
während Oesterreich Brote, Würfelzucker, concassé,
Krystallzucker (granulé und pilé) und Sandzucker
auf den ägyptischen Markt bringt.
Neben ihnen kommen noch Deutschland und Eng-
land mit kleinen Mengen in Betracht, die im Jahre
1901 Werthe von 311 und 165 KF E. darstellten.
Die auf dem ägyptischen Markte am meisten ge-
kauften Sorten sind pilé und concassé; sie werden
gegenwärtig von Oesterreich zu folgenden Preisen
fob. Alexandrien geliefert:
Sandzucker zu 22 Franks für ie 100 k
pilé . 22½ „ - 100 —-
concasse. 231¼¼ = " „ 100 =
Russischer Sandzucker wurde zu 19 sh 3 d cif
Alexandrien für November/Dezember-Lieferung ange-
boten. Für die österreichische Marke „Perl“ wurden
18 sh verlangt. Diese Sorten werden in Säcken
zu 100 kg eingeführt.
Brotzucker (pains) ist in Aegypten nur in kleinen
Hüten von 1,8 kg gangbar, von denen 25 auf
1 Kantar (45 kg) gehen. Brote österreichischer
Herkunst wurden zuletzt zu 28 Franks für je 100 kg
für November Dezember angeboten, Würfelzucker zu
25 Franks kob. Alexandrien.
Die Nachfrage nach Würfelzucker dürfte nicht
sehr bedeutend sein, und der Lokalbedarf des Landes
an Brotzucker wird in der Hauptsache durch die
Produktion der Raffinerie in Hawamdieh bei Kairo
gedeckt.
Der Einfuhrzoll beträgt 8 %, zu denen noch
etwa 1½/2 %¼% an Quai-, Facchinage-, Pavage= und
ähnlichen kleinen Gebühren hinzutreten. Die gegen-
wärtig auf dem ägyptischen Markte für die heimische
Produktion gezahlten Preise sind wenig lohnende.
Für den Rohzucker erster Qualität der Daira Sanieh,
des größten Betriebsunternehmens Aegyptens, wurden
letzthin nur 35 P. T. (7 sh) pro Kantar von 45 kg
geboten, während der Lokalkonsum etwas höhere
Preise (39 bis 42 P. T. pro Kantar) zahlt. Die
Produzenten halten in Folge der schlechten Preise
mit Verkaussabschlüssen zurück.
Bericht des Kaiserl. Konsulats in Kairo.)