Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

sitzungen andererseits Anwendung, d. h. die Philip- 
pinen sind in dieser Beziehung nicht Inland (Sektion 84). 
Für Guam, Tutuila und Manna gilt das Ge- 
setz nicht. 
Endlich ist noch zu erwähnen, daß dem Kongreß 
der Vereinigten Staaten ein Oberaussichtsrecht über 
die Gesetzgebung der Philippinenkommission vorbe- 
halten ist (Sektion 86). 
— – — — 
Maßnahmen zur vVertilgung von Deuschrecken in 
Spanien und Portugal. 
Im „Kolonialblatt“ Nr. 15 vom 1. August 1902 
(Seite 352) ist bereits auf die Maßnahmen hin- 
gewiesen worden, welche zur Vertilgung von Heu- 
schrecken in Natal getrossen worden sind. In gleich 
energischer Weise geht man den Heuschrecken in 
Spanien und Portugal zu Leibe. 
Durch Gesetz vom 21. März d. Is. sind in 
Spanien 881 996 Pesetas und zwar hiervon 
650 000 Pesetas für den Ankauf von Gasolin und 
anderen behufs Vertilgung der Heuschrecken an- 
gewandten Mitteln, sowie 174 496 Pesetas als Diäten 
für das zum Zwecke der Vernichtung der Heu- 
schrecken auf Zeit angestellte Personal bewilligt 
worden. Eine Königliche Verordnung von dem- 
selben Tage hat den Minister für Ackerbau 2c. er- 
mächtigt, das Gasolin ohne die Förmlichkeit der 
öffentlichen Ausschreibung zu beschaffen. 
In Portugal sind die in den letzten Jahren 
wiederholt und in verschiedenen Bezirken durch Heu- 
schreckenschwärme verursachten Verwüstungen die Ver- 
anlassung eines unter dem 20. Februar d. Is. er- 
lassenen Königlichen Dekrets geworden, nach welchem 
im Falle einer Invasion von Heuschrecken die ganze 
Bevölkerung des ergriffenen Bezirks vom 18. bis 
zum 50. Lebensjahre aufgeboten werden kann, sich 
an ihrer Vernichtung zu betheiligen, und dieser 
Pflicht persönlich oder durch Stellvertreter zu ge- 
nügen hat. Im Nichtbefolgungsfalle sicht das 
Dekret Gefängnißstrasen bis zu einem Monat oder 
Geldstrasen bis zu 20 Milreis vor. Diese all- 
gemeine Dienstpflicht soll in Algarve und dem süd- 
lichen Alemtejo auf Grund uralten Herkommens seit 
undenklicher Zeit bestehen, so daß durch das Gesetz 
lediglich eine schon bestehende Emrichtung bestätigt 
und auf das ganze Land ausgedehnt wird. 
Das Ggoyptische Suckergeschäft. 
Aegypten erzeugt in 15 Zuckersabeiken theils ver- 
alteten theils modernsten Systems durchschnittlich etwa 
95 000 bis 99 000 Tonnen Rohzucker bei einer Be- 
triebsdauer von 2 bis 3 Monaten jährlich und aus 
einem Theile dieses Rohzuckers in einer Raffinerie 
etwa 30 000 Tonnen raffinirten Zuckers. 
Ausgeführt werden jährlich etwa 50 000 bis 
55 000 Tonnen Zucker, darunter etwa 4000 bis 
421 
— 
  
5000 Tonnen Raffinade, und zwar in der Haupt- 
sache nach Amerika, Indien, der Türkei und Eng- 
land. 
Der durch Einfuhr auszugleichende Mehrbedarf 
des Landes an Raffinade betrug: 
im Jahre 1901: 74 243 dz im Werthe von 76 980 E. 
gegen- 1900: 60 408 69 814 - -ß 
Die Lieferanten für Aegypten sind vorzugsweise 
Oesterreich und Rußland. Ihre Antheile an der 
Zuckereinfuhr betrugen: 
191 1500 
Wert ert 
d4: in Sk. 1z in k. 
Oesterreich . 44375 47 233 29875 36 734 
Rußland 29 388 29 181 29 462 31 746 
Rußland liefert fast ausschließlich Sandzucker, 
während Oesterreich Brote, Würfelzucker, concassé, 
Krystallzucker (granulé und pilé) und Sandzucker 
auf den ägyptischen Markt bringt. 
Neben ihnen kommen noch Deutschland und Eng- 
land mit kleinen Mengen in Betracht, die im Jahre 
1901 Werthe von 311 und 165 KF E. darstellten. 
Die auf dem ägyptischen Markte am meisten ge- 
kauften Sorten sind pilé und concassé; sie werden 
gegenwärtig von Oesterreich zu folgenden Preisen 
fob. Alexandrien geliefert: 
Sandzucker zu 22 Franks für ie 100 k 
pilé . 22½ „ - 100 —- 
concasse. 231¼¼ = " „ 100 = 
Russischer Sandzucker wurde zu 19 sh 3 d cif 
Alexandrien für November/Dezember-Lieferung ange- 
boten. Für die österreichische Marke „Perl“ wurden 
18 sh verlangt. Diese Sorten werden in Säcken 
zu 100 kg eingeführt. 
Brotzucker (pains) ist in Aegypten nur in kleinen 
Hüten von 1,8 kg gangbar, von denen 25 auf 
1 Kantar (45 kg) gehen. Brote österreichischer 
Herkunst wurden zuletzt zu 28 Franks für je 100 kg 
für November Dezember angeboten, Würfelzucker zu 
25 Franks kob. Alexandrien. 
Die Nachfrage nach Würfelzucker dürfte nicht 
sehr bedeutend sein, und der Lokalbedarf des Landes 
an Brotzucker wird in der Hauptsache durch die 
Produktion der Raffinerie in Hawamdieh bei Kairo 
gedeckt. 
Der Einfuhrzoll beträgt 8 %, zu denen noch 
etwa 1½/2 %¼% an Quai-, Facchinage-, Pavage= und 
ähnlichen kleinen Gebühren hinzutreten. Die gegen- 
wärtig auf dem ägyptischen Markte für die heimische 
Produktion gezahlten Preise sind wenig lohnende. 
Für den Rohzucker erster Qualität der Daira Sanieh, 
des größten Betriebsunternehmens Aegyptens, wurden 
letzthin nur 35 P. T. (7 sh) pro Kantar von 45 kg 
geboten, während der Lokalkonsum etwas höhere 
Preise (39 bis 42 P. T. pro Kantar) zahlt. Die 
Produzenten halten in Folge der schlechten Preise 
mit Verkaussabschlüssen zurück. 
Bericht des Kaiserl. Konsulats in Kairo.)
	        
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