um so der Absicht der Haussahändler, mit größeren
Eselkarawanen den Verkehr nach Yukaduma zu be-
treiben, nach Möglichkeit Vorschub zu leisten.
Anschließend daran möchte ich erwähnen, daß
auch dieser Expeditionsabschnitt möglichst genau karto-
graphisch fixrirt wurde, eine Arbeit, die durch An-
schluß der Gesammtergebnisse der Expeditionsitinerare
an die früheren Aufnahmen Staadts und die astro-
nomischen Festlegungen des verstorbenen Dr. Plehn
das nun im großen Ganzen vorliegende Kartenbild
Südost-Kameruns zu einem in den Grundzügen
richtigen machen wird. (Schluß folgt.)
Wissenschaftliche Sammlungen.
Der Stabsarzt Dr. Hösemann hat der zoolo-
gischen Sammlung des Königlichen Museums für
Völkerkunde in Berlin eine auf der Südkamerun-
Grenzexpedition zusammengebrachte Naturaliensamm-
lung überwiesen, welche folgende Gegenstände enthielt:
1 Säugethier in Alkohol, 3 Frösche, 35 Schmetter=
linge, 9 Käfer, 1 Orthoptere, 1 Wurm.
Die Konservirung der Thiere war gut. In
wissenschaftlicher Beziehung sind sie hauptsächlich
wegen der Fundorte von Interesse.
Deutsch-Südwelkafrika.
Sur Frage der Bureneinwanderung.
Ueber die Besiedelung des deutsch-südwestafri-
kanischen Schutzgebietes bringt die in Swakopmund er-
scheinende „Deutsch-Südwestafrikanische Zeitung“
einen längeren Artikel, der sich namentlich auch mit
der Frage der Bureneinwanderung beschäftigt und
die Stellung der im Schutzgebiete ansässigen Kauf-
leute und Ansiedler zu dieser Frage zutreffend
wiedergeben dürste. Das Blatt schreibt in dieser
Beziehung:
„Der Einfluß, den der südafrikanische Krieg bis
jetzt auf das Schutzgebiet ausgeübt hat, war kein
ungünstiger. Er hat nicht nur Arbeiter ins Land
geführt, so daß der in dieser Hinsicht bisher stets
vorhanden gewesene Mangel an manchen Stellen
behoben wurde, er hat auch schon eine Anzahl Farmer
zur Niederlassung hier veranlaßt, meist solche, die
außer der südafrikanischen Erfahrung nicht unbe-
trächtliche Mittel mitbrachten, also gerade Elemente,
die geeignet find, die Entwickelung des Landes zu
fördern. Die südafrikanischen Farmer sind durchweg
von dem, was sie hier vorgefunden haben, in hohem
Grade befriedigt. Sie finden das Land nicht nur
besser als seinen Ruf, sie finden es als südafri-
kanisches Land absolut gut und ihrer bisherigen
Heimath im Allgemeinen durchaus ebenbürtig. Im
Laufe des Krieges, dessen Ende noch nicht abzusehen
ist, wird wohl noch mancher Farmer aus Südafrika
45
zwungen worden ist, seiner Heimath den Rücken zu
wenden und jetzt nicht wieder dorthin gelangen
kann. Richtig aber und vollständig wird sich der
Einfluß des Krieges auf das Schutzgebiet erst offen-
baren, wenn die Kämpfe beendet sein werden, und
nach deren Ausgang wird die Art dieses Einflusses
sich richten. Sollten die Engländer die Ueberwin-
denden werden, so steht ein starker Zuzug von
Buren wohl außer Frage. Die Absicht eines
großen Trecks, die, wie es heißt, schon bald nach
der Einnahme von Pretoria durch die Engländer
gefaßt worden sein soll, besagt genug. Die deutsche
Regierung steht, soweit bekannt, der Zulassung von
Buren ins Schutzgebiet nicht ablehnend gegenüber,
sofern die Einwanderer gewisse Bedingungen er-
füllen, die den Zweck haben, die neu Zugezogenen
allmählich in dem neuen Vaterlande aufgehen zu
lassen und zu verhindern, daß ein Staat im Staate
entstehe. Als wichtigstes und wirksamstes Mittel
wird die Auflage der allgemeinen Militärpflicht für
die Kinder der Einwandernden dienen. Dadurch
wird sich von selbst der Anschluß der jungen Gene-
ration an das neue Vaterland vollziehen. Andere
Maßregeln, namentlich auf dem Gebiete der Schule
und Sprache, werden diese Entwickelung zu fördern
haben. Dann aber wird die Zulassung von Buren
nicht nur das Schutzgebiet nicht beeinträchtigen,
seine Entwickelung vielmehr fördern, sondern auch
dem Deutschthum im Ganzen zu gute kommen.“
Bergregulativ der South African Territories, Limited.
Die Sonth African Territories, welcher auf
Grund der ihrer Rechtsvorgängerin, dem Kharaskhoma
Syndicat, ertheilten Konzession vom 31. Oktober 1892
das ausschließliche Bergrecht in den Stammesgebieten
der Bondelzwart-, Veldschoendrager= und Zwart=
modder-Hottentotten im südlichen Theile des süd-
westafrikanischen Schutzgebietes zusteht, hat nunmehr
unter Mitwirkung der Kolonialabtheilung des Aus-
wärtigen Amts in einem Bergregulativ vom 15. No-
vember v. Is. die Bedingungen festgesetzt, welche für
die Aussuchung und Gewinnung von Mineralien
innerhalb des Konzessionsgebietes maßgebend sein
sollen. Sie hat sich hierbei verpflichtet, diese Be-
dingungen auch ihrerseits zu erfüllen, falls sie selbst
bergmännische Arbeiten vornimmt, und eine Aende-
rung derselben nur mit Genehmigung der Kaiserl.
Regierung eintreten zu lassen. Bei der großen
Ausdehnung des Minengebiets ist sie bestrebt, die
Erschließung desselben durch Prospektoren herbeizu-
führen, und hat dieserhalb für das gesammte Gebiet
ihrer Bergwerksrechte allgemeine Schürffreiheit
erklärt, d. h. es steht nunmehr jedem Geschäftsfähigen
frei, die Ausstellung von Schürsscheinen zu verlangen
und auf Grund derselben in bestimmt begrenzten
Feldern zu schürfen. Der Schürsschein gilt auf die
sich hier niederlassen, der durch die Verhältnisse geDauer von sechs Monaten, und es ist dafür eine Ge-