Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIII. Jahrgang, 1902. (13)

um so der Absicht der Haussahändler, mit größeren 
Eselkarawanen den Verkehr nach Yukaduma zu be- 
treiben, nach Möglichkeit Vorschub zu leisten. 
Anschließend daran möchte ich erwähnen, daß 
auch dieser Expeditionsabschnitt möglichst genau karto- 
graphisch fixrirt wurde, eine Arbeit, die durch An- 
schluß der Gesammtergebnisse der Expeditionsitinerare 
an die früheren Aufnahmen Staadts und die astro- 
nomischen Festlegungen des verstorbenen Dr. Plehn 
das nun im großen Ganzen vorliegende Kartenbild 
Südost-Kameruns zu einem in den Grundzügen 
richtigen machen wird. (Schluß folgt.) 
Wissenschaftliche Sammlungen. 
Der Stabsarzt Dr. Hösemann hat der zoolo- 
gischen Sammlung des Königlichen Museums für 
Völkerkunde in Berlin eine auf der Südkamerun- 
Grenzexpedition zusammengebrachte Naturaliensamm- 
lung überwiesen, welche folgende Gegenstände enthielt: 
1 Säugethier in Alkohol, 3 Frösche, 35 Schmetter= 
linge, 9 Käfer, 1 Orthoptere, 1 Wurm. 
Die Konservirung der Thiere war gut. In 
wissenschaftlicher Beziehung sind sie hauptsächlich 
wegen der Fundorte von Interesse. 
Deutsch-Südwelkafrika. 
Sur Frage der Bureneinwanderung. 
Ueber die Besiedelung des deutsch-südwestafri- 
kanischen Schutzgebietes bringt die in Swakopmund er- 
scheinende „Deutsch-Südwestafrikanische Zeitung“ 
einen längeren Artikel, der sich namentlich auch mit 
der Frage der Bureneinwanderung beschäftigt und 
die Stellung der im Schutzgebiete ansässigen Kauf- 
leute und Ansiedler zu dieser Frage zutreffend 
wiedergeben dürste. Das Blatt schreibt in dieser 
Beziehung: 
„Der Einfluß, den der südafrikanische Krieg bis 
jetzt auf das Schutzgebiet ausgeübt hat, war kein 
ungünstiger. Er hat nicht nur Arbeiter ins Land 
geführt, so daß der in dieser Hinsicht bisher stets 
vorhanden gewesene Mangel an manchen Stellen 
behoben wurde, er hat auch schon eine Anzahl Farmer 
zur Niederlassung hier veranlaßt, meist solche, die 
außer der südafrikanischen Erfahrung nicht unbe- 
trächtliche Mittel mitbrachten, also gerade Elemente, 
die geeignet find, die Entwickelung des Landes zu 
fördern. Die südafrikanischen Farmer sind durchweg 
von dem, was sie hier vorgefunden haben, in hohem 
Grade befriedigt. Sie finden das Land nicht nur 
besser als seinen Ruf, sie finden es als südafri- 
kanisches Land absolut gut und ihrer bisherigen 
Heimath im Allgemeinen durchaus ebenbürtig. Im 
Laufe des Krieges, dessen Ende noch nicht abzusehen 
ist, wird wohl noch mancher Farmer aus Südafrika 
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zwungen worden ist, seiner Heimath den Rücken zu 
wenden und jetzt nicht wieder dorthin gelangen 
kann. Richtig aber und vollständig wird sich der 
Einfluß des Krieges auf das Schutzgebiet erst offen- 
baren, wenn die Kämpfe beendet sein werden, und 
nach deren Ausgang wird die Art dieses Einflusses 
sich richten. Sollten die Engländer die Ueberwin- 
denden werden, so steht ein starker Zuzug von 
Buren wohl außer Frage. Die Absicht eines 
großen Trecks, die, wie es heißt, schon bald nach 
der Einnahme von Pretoria durch die Engländer 
gefaßt worden sein soll, besagt genug. Die deutsche 
Regierung steht, soweit bekannt, der Zulassung von 
Buren ins Schutzgebiet nicht ablehnend gegenüber, 
sofern die Einwanderer gewisse Bedingungen er- 
füllen, die den Zweck haben, die neu Zugezogenen 
allmählich in dem neuen Vaterlande aufgehen zu 
lassen und zu verhindern, daß ein Staat im Staate 
entstehe. Als wichtigstes und wirksamstes Mittel 
wird die Auflage der allgemeinen Militärpflicht für 
die Kinder der Einwandernden dienen. Dadurch 
wird sich von selbst der Anschluß der jungen Gene- 
ration an das neue Vaterland vollziehen. Andere 
Maßregeln, namentlich auf dem Gebiete der Schule 
und Sprache, werden diese Entwickelung zu fördern 
haben. Dann aber wird die Zulassung von Buren 
nicht nur das Schutzgebiet nicht beeinträchtigen, 
seine Entwickelung vielmehr fördern, sondern auch 
dem Deutschthum im Ganzen zu gute kommen.“ 
Bergregulativ der South African Territories, Limited. 
Die Sonth African Territories, welcher auf 
Grund der ihrer Rechtsvorgängerin, dem Kharaskhoma 
Syndicat, ertheilten Konzession vom 31. Oktober 1892 
das ausschließliche Bergrecht in den Stammesgebieten 
der Bondelzwart-, Veldschoendrager= und Zwart= 
modder-Hottentotten im südlichen Theile des süd- 
westafrikanischen Schutzgebietes zusteht, hat nunmehr 
unter Mitwirkung der Kolonialabtheilung des Aus- 
wärtigen Amts in einem Bergregulativ vom 15. No- 
vember v. Is. die Bedingungen festgesetzt, welche für 
die Aussuchung und Gewinnung von Mineralien 
innerhalb des Konzessionsgebietes maßgebend sein 
sollen. Sie hat sich hierbei verpflichtet, diese Be- 
dingungen auch ihrerseits zu erfüllen, falls sie selbst 
bergmännische Arbeiten vornimmt, und eine Aende- 
rung derselben nur mit Genehmigung der Kaiserl. 
Regierung eintreten zu lassen. Bei der großen 
Ausdehnung des Minengebiets ist sie bestrebt, die 
Erschließung desselben durch Prospektoren herbeizu- 
führen, und hat dieserhalb für das gesammte Gebiet 
ihrer Bergwerksrechte allgemeine Schürffreiheit 
erklärt, d. h. es steht nunmehr jedem Geschäftsfähigen 
frei, die Ausstellung von Schürsscheinen zu verlangen 
und auf Grund derselben in bestimmt begrenzten 
Feldern zu schürfen. Der Schürsschein gilt auf die 
sich hier niederlassen, der durch die Verhältnisse geDauer von sechs Monaten, und es ist dafür eine Ge-
	        
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