Besitze eines durch die Verordnungen vom 29. August
1896 und 25. Februar 1898 eingeführten Gewerbe-
scheines sind, sowie über das Gebiet, in welchem
dieselben ihr Geschäft betreiben können, haben sich
Zweifel ergeben. Der Generalgouverneur in Boma
hat deshalb unter dem 21. Juni 1902 folgende
Verordnung erlassen: „Die Inhaber des genannten
Gewerbescheins können im ganzen Staatsgebiet
Handelsgeschäfte treiben; die Handelsfreiheit im
Kongogebiet ist durch die Berliner Generalakte ge-
währleistet. Das Eigentumsrecht ist im Kongostaat
dasselbe wie in allen übrigen Ländern. Niemand
darf ohne Erlaubnis des Eigentümers auf Staats-
oder Privatbesitzungen ernten. Der Staat insbe-
sondere behält sich unbedingt die Ernte der pflanzlichen
Erzeugnisse seiner Besitzungen vor.“ — Bei dieser
Gelegenheit hat der Generalgouverneur die Vor-
schriften einer Verordnung vom 9. März 1898 in
Erinnerung gebracht, auf Grund deren die Handels-
dolmetscher neben der Steuer von 10 Franken nach
Maßgabe des Absatzes 2 des Artikels 1 der Ver-
ordnung vom 25. Februar 1898 einer Lizenzabgabe
von 10 Franken unterworfen sind.
Ausfuhr zölle in Kordost--Mpodesia.
Laut Regierungs-Bekanntmachung in der „British
CTentral Africa Gazette“ vom 30. September 1902
ist im Gebiete von Nordost-Rhodesia auf Kautschuk
(außer dem unten genannten) ein Ausfuhrzoll von
4 Pence und auf Elfenbein (von Elefanten) ein
solcher von 9 Pence für 1 Pfund (avoirdupois)
gelegt worden. Kautschuk, welcher aus innerhalb des
eigenen Gebietes wachsenden und gezogenen Pflanzen,
Bäumen oder Ranken gewonnen ist, ist von dem
Ausfuhrzoll befreit, wenn der Ausführer oder die
die Zollfreiheit beanspruchende Person eine von der
Obrigkeit des Distrikts, aus welchem der Kautschuk
stammt, ausgestellte Bescheinigung mit genauer An-
gabe der Zahl solcher vom Erzeuger gezogenen Bäume,
Pflanzen oder Ranken, zusammen mit einer von dem
Ausführer selbst ausgefertigten Erklärung darüber
vorlegt, daß der Kautschuk ein Erzeugnis nur aus
diesen Pflanzen, Bäumen oder Ranken ist.
Bewästerungsanlagen und landwirtschaftliche Produktion
im Distrikte Oudtsboorn (Rapkolonie).
Über die Bewässerungsanlagen im Distrikte Oudts-
hoorn (Kapkolonie) sowie die Hauptzweige der land-
wirtschaftlichen Produktion dieses Distriktes berichtet
der dem Kaiserlichen Generalkonsulate in Kapstadt
zugetellte Vizekonsul Haug auf Grund einer Be-
reisung des Distrikts, wie folgt:
Der Distrikt Oudtshoorn gilt als der reichste und
am dichtesten bevölkerte Landdistrikt der Kapkolonie.
Er liegt am Südabhange der Schwarzen Berge und
ist im Süden durch die parallel laufende Kette der
Otiniquaberge von dem niedrigen Küstenlande abge-
trennt. Zahlreiche Flüsse und Bäche durchströmen
den Distrikt, der größte davon ist der Olifantsriver,
an dessen Zusammenfluß mit dem Grobbelaarriver
das Städtchen Oudtshoorn gelegen ist. Die meisten
dieser Wasserläufe führen das ganze Jahr hindurch
Wasser, wenn sie auch bei lange anhaltender Trocken-
zeit erheblich schwächer werden.
Größere Anlagen, um das in Normalzeiten etwa
überflüssige Wasser aufzusparen sowie um die über-
stürzenden Fluten, die bei starkem Regen von den
Bergen herniederströmen, aufzustauen, bestehen in
dem Distrikte nicht.
Die Regierung hatte seiner Zeit Vorarbeiten
unternommen für zwei Wasserstauanlagen, von denen
die eine in dem Tale des bei Oudtshoorn in den
Olifantsriver mündenden Grobbelaarriver, die andere
in dem Tale des später in den Olifantsriver ein-
fließenden Nelsriver errichtet werden sollte. Die im
Grobbelaarriver geplante Stauanlage sollte in der
Errichtung von drei Wasserreservoirs bestehen, von
denen zwei, nämlich eines am oberen Laufe des
Flusses selbst, das andere an einem Nebenfluß ge-
legen, hauptsächlich zur Stauung, das dritte weiter
unten am Flusse zur Stauung und Verteilung des
Wassers dienen sollten. Dos Wasser aus den beiden
oberen Reservoirs, in beiden bis zu 100 Fuß hoch
gestout, sollte durch das natürliche Flußbett in das
auf eine Stauhöhe von 60 Fuß berechnete Vertei-
lungsreservoir gelassen werden, von wo aus es durch
einen Kanal nach dem zu bewässernden Landkomplex
geführt werden sollte. Das Gebiet, welches den
gedachten Reservoirs Wasser zuführt, ist auf 100
Quadratmeilen berechnet, die bei einem Regenfall
von 24 Zoll pro Jahr 34 848 000 Gallonen Wasser
liefern sollen. Die Herstellung der Reservoire war
durch die Absperrung des Tales mittelst eines
Dammes aus Beton gedacht. Man berechnete, daß
unter Abzug der Verdunstung r2c. 17 154 879 845
Gallonen Wasser auf diese Weise gehalten werden
könnten, wovon 3 200 000 für die Speisung der
bereits existierenden kleineren privaten Irrigations-
anlagen und 31 112 511 Gallonen für die Ver-
dunstung in dem Wasserleitungskanal in Abzug ge-
bracht werden. Bei der Annahme, daß 800 000
Gallonen für die Bewässerung eines Acre mehr als
ausreichend sei, würde dies nach dem Projekte die
Irrigation von 18 000 Acres möglich machen, oder
bei sparsamer Verwendung des Wassers und unter
Einrechnung des für Gebäude, Wege 2c. gebrauchten,
also nicht bewässerten Geländes rund 25 000 Acres
kultivierten Landes schaffen. Unter Zugrundelegung
eines Wasserzinses von 40 sh pro Acre und
Jahr würde aus der Abgabe des gestauten Wassers
eine Einnahme von 44 000 8 bei 22 000 Acres
bewässerten Landes erzielt werden. Dem gegenüber
stehen die veranschlagten Kosten von 439 000 2 für
die Errichtung der Werke, 15 000 & für den Ankauf
der durch das aufgestaute Wasser überschwemmten