Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

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Worte „in den Missions= und sonstigen Privat- 
schulen“ durch „#In den Schulen des Schutzgebietes“ 
bezlehungsweise „in allen Schulen des Schutzgebietes“ 
ersetzt. 
2. 8 1 erhält folgende Fassung ls 
Gegenstand des Sprachunterrichts keine andere lebende 
Sprache zugelassen als die deutsche“. 
3. In § 2 Abs. 1 werden die Worte „Lehr- 
befugnis entzogen“ ersetzt durch „Lehrtätigkeit 
untersagt“. 
Ferner gibt derselbe folgende Erklärung ab: 
1. Nach Ablauf von zwei bis drei Jahren sollen 
Erhebungen darüber angestellt werden, ob es wün- 
schenswert oder erforderlich erscheint, neben dem 
Deutschen noch weltere lebende Sprachen für den 
Unterricht in höheren Schulen zuzulassen. Für den 
Fall, daß die Erhebungen in bejahendem Sinne aus- 
fallen, wäre eine Abänderung der vorliegenden Ver- 
ordnung in Aussicht zu nehmen. 
2. Das Gouvernement habe das volle Vertrauen 
zu den Missionen, daß dieselben dem Verbot des 
fremdsprachlichen Unterrichts nicht zuwiderhandeln 
würden. Die Bestimmungen des § 2 selen aber er- 
sordlich, um gegen erwalge Schulen Eingeborener, 
wie sie bereits in Lagos, an der Goldküste und in 
Südafrika gegründet selen, vorgehen zu können. Er 
glaube, daß gerade die Missionen ein Interesse 
daran hätten, wenn derartige Schulen, in denen ein 
gewissermaßen degeneriertes Christentum gelehrt werde, 
unterdrückt würden. . 
P. Kost erklärt, seine von dem Vorsitzenden mit- 
geteilten Abänderungsvorschläge seien aus der Er- 
wägung hervorgegangen, daß den Eingeborenen, 
wenn sie mit Erfolg die Volksschule absolviert hätten, 
Gelegenheit gegeben werden müsse, sich auch eine 
höhere Bildung anzueignen. Er gestehe aber zu, 
daß in Togo zur Zert ein anormaler Zustand 
herrsche, und daher besondere Maßregeln gerecht- 
ferugt seien. Durch die seitens des Vorsitzenden 
vorgeschlagenen Anderungen des Entwurfs, sowie 
durch die von demselben abgegebenen Erklärungen 
seien seine Bedenken gegen die Vorlage beseltigt, und 
er spreche für das dadurch bewiesene Entgegen- 
kommen, sowie für das den Missionen ausgesprochene 
Vertrauen seinen Dank aus. In späterer Zeit 
werde allerdings seiner Ansicht nach die Gründung 
höherer Schulen mit fremdsprachlichem Unterricht 
im Schutzgebiet notwendig sem, da andernfalls die 
besseren Eingeborenen behufs Erlangung elner höheren 
Ausbildung nach Europa oder den Nachbarkolonsen 
gehen würden. 
Missionar Härtter erklärt, für die Norddeutsche 
Mission bedeute die Aufhebung des englischen Unter- 
richts insofern eine Erschwerung, als sie die für das 
englische Gebiet bestmmten Lehrkräfte nicht mehr 
wie bisher gemelnsam mit den für das deutsche Ge- 
biet bestlmmten Lehrkräften ausbilden könnte. Gleich- 
wohl sei der Vorstand der Mission schon seit langer 
Zeit der Ansicht, daß der jetzige Zustand unhaltbar 
  
sei, und habe bereits früher darauf hingewiesen, daß 
der englische Unterricht, wenigstens für die nächsten 
Jahre, gänzlich ausgeschaltet werden müsse. Even- 
tuell könne derselbe später für höhere Schulen wieder 
eingeführt werden; jedoch glaube er nicht daß dies 
notwendig sein werde, da die deutsche Sprache und 
Literatur als Grundlage für einen höheren Unter- 
richt ausreiche. Dagegen sei er dankbar, daß durch 
die vom Vorsitzenden vorgeschlagene Anderung des 
§5 1 der Unterricht in der lateinischen Sprache er- 
möglicht werde; zur Zeit liege ein Bedürfnis hierzu 
für die Norddeutsche Mission zwar noch nicht vor, 
jedoch würde voraussichtlich später die Erteilung 
lateinischen Unterrichts an Eingeborene, welche 
Pastoren werden wollen, erforderlich sein. Nach- 
dem nunmehr Einigkeit über die Aufhebung des 
englischen Unterrichts erreicht sei, beantrage er, die 
Verordnung sofort in Kraft zu setzen, da kein Grund 
zum Ausschub vorliege, hierdurch vielmehr die von 
der Reglerung in Aussicht gestellten Erhebungen 
über Gestattung fremdsprachlichen Unterrichts eben- 
falls welter hinausgeschoben würden. 
Der Vorsitzende erklärt sich berelt, die Verord- 
nung zu jedem früheren Zeitpunkt in Kraft zu setzen, 
zu welchem die Missionen ihre Zustimmung erteilten. 
P. Kost ist nicht genau darüber orlentiert, ob 
etwa noch einzelne Schulen der Seeyler Mission im 
Misahöhe-Bezirk den englischen Unterricht in dlesem 
Jahre fortsetzen, und wünscht daher für den Fall 
des sofortigen Inkrasttretens der Verordnung, daß 
die Schüler des genannten Bezirks von dem Verbot 
ausgenommen würden. 
Der Vorsitzende hält es unter diesen Umständen 
für richtiger, an dem ursprünglich in Aussicht ge- 
nommenen Zeitpunkt festzuhalten. 
Kaufmann Grmmitzly führt aus, er habe bereits 
in der ersten Sitzung des Gouvernementsrats bei 
Besprechung der Sprachenfrage dorauf hingewiesen, 
daß in sämtlichen Faktoreien des Schutzgebietes die 
englische Sprache als Geschöftssprache vorherrsche; 
tatsächlich geschehe die Verständigung zwischen den 
Europäern und Farbigen in den kaufmännischen 
Betrieben fast ausschließlich in englischer Sprache. 
Nachdem die von ihm vertretene Firma — ebenso 
wie elne Anzahl anderer hiesiger Firmen — vor 
etwa drel Jahren die Oberleitung über ihre Fakto- 
reien von der Goldküste nach Lome verlegt habe, 
sei wiederholt versucht worden, deutschsprechendes 
Personal anzustellen; die Bemühungen seien jedoch 
an der mangelhaften Ausbudung der Bewerber in 
der deutschen Sprache gescheitert. Auch er sei der 
Ansicht, daß nur nachdrückliche Ausmerzung des eng- 
lischen Unterrichts in Togo für die nächsten Jahre 
Wandel schaffen könne, und begrüße, ebenso wie seine 
kaufmännischen Freunde, die heurige Vorlage mit 
Freuden. Die Kaufmannschaft sel der Regierung 
dafür dankbar, erkenne auch dankbar an, daß die 
Missionen in so bereitwilliger Weise die Regierung 
in ihren Bemühungen unterstützten. Er dürfe die
	        
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