Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

Versicherung geben, daß, wo immer deutsch- und 
englischsprechende Bewerber bei Besetzung von 
Stellungen in den Betrieben seiner Firma kon- 
kurrierten, den deutschsprechenden Farbigen der 
Vorzug gegeben würde. Er werde in der nächsten 
Sitzung der Handelskammer den Antrag stellen, daß 
diese sich der Bewegung anschließe und Regierung 
und Missionen in den Bemühungen, die deutsche 
Sprache im Schutzgebiet zur vorherrschenden zu 
machen, unterstütze; über die Stellungnahme der 
Handelskammer werde er dem Gouvernement schrift- 
lich Mitteilung machen. 
Kaufmann Hundt schließt sich den Erklärungen 
des Vorredners an und bestätigt, daß auch seine 
Firma in Lome vergeblich versucht habe, deutsch- 
sprechendes farbiges Personal zu erhalten. Anders 
lägen dagegen die Verhältnisse in Anecho, dank der 
dortigen Regierungsschule, und es würde daher in 
den dortigen Faktoreien seiner Firma seit Jahren 
nur deutschsprechendes Personal beschäftigt. 
P. Kost glaubt, daß eine schriftliche Kundgebung 
der Kaufmannschaft im Sinne der Erklärung des 
Herrn Ginnitzky für die Missionen wertvoll sein 
würde, um Ansprüchen der Schüler auf Erteilung 
englischen Unterrichts entgegenzutreten. 
Der Vorsitende stellt in Aussicht, den Missionen 
eine Abschrift der zu erwartenden Mitteilung der 
Handelskammer zugehen zu lassen. 
Hierr Hundt erklärt, daß in Anecho bereits 
früher eine Kundgebung zugunsten des Unterrichts 
in der deutschen Sprache erfolgt sel, was der Vor- 
sitzende mit dem Hinzufügen bestätigt, daß er diese 
Kundgebung der Steyler Mission mitteilen wolle. 
Hierauf wird die Verordnung mit den vom 
Vorsitzenden vorgeschlagenen Anderungen einstimmig 
angenommen. 
(Cez.) Graf Zech, Hansen, P. Th. Kost, 
G. Härtter. 
  
Entwurf einer Verordnung, betreffend den 
Sprachunterricht in den Missions= und 
sonstigen Privatschulen. 
r Auf Grund des § 15 des Schutzgebletsgesetzes 
n Verbindung mit § 5 der Verfügung des Reichs- 
anzlers vom 27. Sevtember 1903 (Kol. Bl. S. 509) 
wird folgendes verordnet: 
a6 § 1. In den Missions= und sonstigen Privat= 
chulen ist als Gegenstand des Sprachunterrichts 
außer der Landessprache nur die deutsche Sprache 
öugelassen. 
S 8 2. Schulen, in welchen eine nicht zugelassene 
prache gelehrt wird, können durch Verfügung des 
Leruvernements geschlossen werden. Auch kann 
*mçb welche in einer nicht zugelassenen Sprache 
nterricht erteilen, die Lehrbefugnis entzogen werden. 
Die zur Ertellung des Unterrichts in der nicht 
KAgelassenen Sprache verwendeten Lehrmittel können 
gezogen werden. 
165 
  
8 3. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1906 
in Kraft. - 
Lome. 
Der Gouverneur. 
  
Deutsch-Südwestkafrika. 
Der Derero- und Bottentotten · Anfstand. 
192. 
Den 15. Februar. 
Meldung des Generals v. Trotha mar- 
v. Mäühlenfels mit den vereinigten 
Abteilungen v. Estorff und v. der Heyde om 
31. Januar von Epukiro ab, und erreichte am 
2. Februar nachmittags den Wasserplatz Traucot 
und Wilhelm Mahareros, 40 km süböstlich Kalk- 
fontein. Es gelang den Herero, zu entfliehen. Aur 
Zacharias Zorana von Otiosofa ergab sich mit 
17 Gewehren und 60 Stück Vieh. Eine l 
3. Februar 5 Uhr morgens ausgesandte Verfolgung - 
abteilung stieß nur noch auf Nachzügler. m 
4. Februar 5 Uhr morgens hörte sie Gewehrfeuer, 
ritt darauf los und gewonn Verbindung. mit der 
Abteilung des Leutnants Eymael. Dieser hatte ge- 
rade mit der Besatzung von Oak und einem Zug 
der 3. Kompagnie Regiments Nr. 2 mehrere Herero- 
werften, 20 km nördlich Dalis übersallen, darunter 
auch die vor Mühlenfels geflohenen Leute. Bon 
Feind fielen etwa 62 Mann, 27 Stück Vieh un 
mehrere Pferde wurden erbeutet. Der Feind floh 
nach Osten. Ob Traugott und Wilhelm Maharero 
bereits die Grenze üÜberschritten haben, soll fest- 
gestellt werden. Major v. der Heyde marschierte 
am 9. Februar von der Woslerstelle 40 km. südöst- 
lich Kalkfonteln nach Okatjeru —Owingi.—Kangan- 
jera ab, um gemeinschaftlich mit Hauptmann v. Horn- 
hardt (Chef der 3. Kompagnie Regunents 2 in Go- 
babis) auf Korikas vorzugehen, während Major 
v. Estorff gleichzeitig weiter nördlich die Grerk- 
gegend säubern soll. Die Abteilung Wilhelml 2 
setzt dle Wasserstellen von Sturmfeld—Omuram 
bis Otjimbinde. 
Nach 
schierte Major 
193. 
Den 21. Februar. 
Nach Meldungen des Generalleutnants v. Trotha 
ist die 2. Kompvagnie Feldregiments 1 na Gelt- 
sabis zu Aufklärung vorgegangen, woselbst am 
18. Februar die Telegraphenstation von einer Hotten- 
tottenbande angegriffen worden war. Nach lheer 
Rückkehr soll am 21. Februar ein Detachement unter 
Hauptmann v. Zwehl, bestebend aus der 2. Lom- 
pagnie Feldregiments 1, 10. Kompagnie Ze 
— und Halbbatterie Stuhimann 
Glbeon den Hudup aufwärts marschteren, um orde. 
bethanierbanden, die östlich Maltahöhe festgeste 
worden sind, anzugreifen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.