Versicherung geben, daß, wo immer deutsch- und
englischsprechende Bewerber bei Besetzung von
Stellungen in den Betrieben seiner Firma kon-
kurrierten, den deutschsprechenden Farbigen der
Vorzug gegeben würde. Er werde in der nächsten
Sitzung der Handelskammer den Antrag stellen, daß
diese sich der Bewegung anschließe und Regierung
und Missionen in den Bemühungen, die deutsche
Sprache im Schutzgebiet zur vorherrschenden zu
machen, unterstütze; über die Stellungnahme der
Handelskammer werde er dem Gouvernement schrift-
lich Mitteilung machen.
Kaufmann Hundt schließt sich den Erklärungen
des Vorredners an und bestätigt, daß auch seine
Firma in Lome vergeblich versucht habe, deutsch-
sprechendes farbiges Personal zu erhalten. Anders
lägen dagegen die Verhältnisse in Anecho, dank der
dortigen Regierungsschule, und es würde daher in
den dortigen Faktoreien seiner Firma seit Jahren
nur deutschsprechendes Personal beschäftigt.
P. Kost glaubt, daß eine schriftliche Kundgebung
der Kaufmannschaft im Sinne der Erklärung des
Herrn Ginnitzky für die Missionen wertvoll sein
würde, um Ansprüchen der Schüler auf Erteilung
englischen Unterrichts entgegenzutreten.
Der Vorsitende stellt in Aussicht, den Missionen
eine Abschrift der zu erwartenden Mitteilung der
Handelskammer zugehen zu lassen.
Hierr Hundt erklärt, daß in Anecho bereits
früher eine Kundgebung zugunsten des Unterrichts
in der deutschen Sprache erfolgt sel, was der Vor-
sitzende mit dem Hinzufügen bestätigt, daß er diese
Kundgebung der Steyler Mission mitteilen wolle.
Hierauf wird die Verordnung mit den vom
Vorsitzenden vorgeschlagenen Anderungen einstimmig
angenommen.
(Cez.) Graf Zech, Hansen, P. Th. Kost,
G. Härtter.
Entwurf einer Verordnung, betreffend den
Sprachunterricht in den Missions= und
sonstigen Privatschulen.
r Auf Grund des § 15 des Schutzgebletsgesetzes
n Verbindung mit § 5 der Verfügung des Reichs-
anzlers vom 27. Sevtember 1903 (Kol. Bl. S. 509)
wird folgendes verordnet:
a6 § 1. In den Missions= und sonstigen Privat=
chulen ist als Gegenstand des Sprachunterrichts
außer der Landessprache nur die deutsche Sprache
öugelassen.
S 8 2. Schulen, in welchen eine nicht zugelassene
prache gelehrt wird, können durch Verfügung des
Leruvernements geschlossen werden. Auch kann
*mçb welche in einer nicht zugelassenen Sprache
nterricht erteilen, die Lehrbefugnis entzogen werden.
Die zur Ertellung des Unterrichts in der nicht
KAgelassenen Sprache verwendeten Lehrmittel können
gezogen werden.
165
8 3. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1906
in Kraft. -
Lome.
Der Gouverneur.
Deutsch-Südwestkafrika.
Der Derero- und Bottentotten · Anfstand.
192.
Den 15. Februar.
Meldung des Generals v. Trotha mar-
v. Mäühlenfels mit den vereinigten
Abteilungen v. Estorff und v. der Heyde om
31. Januar von Epukiro ab, und erreichte am
2. Februar nachmittags den Wasserplatz Traucot
und Wilhelm Mahareros, 40 km süböstlich Kalk-
fontein. Es gelang den Herero, zu entfliehen. Aur
Zacharias Zorana von Otiosofa ergab sich mit
17 Gewehren und 60 Stück Vieh. Eine l
3. Februar 5 Uhr morgens ausgesandte Verfolgung -
abteilung stieß nur noch auf Nachzügler. m
4. Februar 5 Uhr morgens hörte sie Gewehrfeuer,
ritt darauf los und gewonn Verbindung. mit der
Abteilung des Leutnants Eymael. Dieser hatte ge-
rade mit der Besatzung von Oak und einem Zug
der 3. Kompagnie Regiments Nr. 2 mehrere Herero-
werften, 20 km nördlich Dalis übersallen, darunter
auch die vor Mühlenfels geflohenen Leute. Bon
Feind fielen etwa 62 Mann, 27 Stück Vieh un
mehrere Pferde wurden erbeutet. Der Feind floh
nach Osten. Ob Traugott und Wilhelm Maharero
bereits die Grenze üÜberschritten haben, soll fest-
gestellt werden. Major v. der Heyde marschierte
am 9. Februar von der Woslerstelle 40 km. südöst-
lich Kalkfonteln nach Okatjeru —Owingi.—Kangan-
jera ab, um gemeinschaftlich mit Hauptmann v. Horn-
hardt (Chef der 3. Kompagnie Regunents 2 in Go-
babis) auf Korikas vorzugehen, während Major
v. Estorff gleichzeitig weiter nördlich die Grerk-
gegend säubern soll. Die Abteilung Wilhelml 2
setzt dle Wasserstellen von Sturmfeld—Omuram
bis Otjimbinde.
Nach
schierte Major
193.
Den 21. Februar.
Nach Meldungen des Generalleutnants v. Trotha
ist die 2. Kompvagnie Feldregiments 1 na Gelt-
sabis zu Aufklärung vorgegangen, woselbst am
18. Februar die Telegraphenstation von einer Hotten-
tottenbande angegriffen worden war. Nach lheer
Rückkehr soll am 21. Februar ein Detachement unter
Hauptmann v. Zwehl, bestebend aus der 2. Lom-
pagnie Feldregiments 1, 10. Kompagnie Ze
— und Halbbatterie Stuhimann
Glbeon den Hudup aufwärts marschteren, um orde.
bethanierbanden, die östlich Maltahöhe festgeste
worden sind, anzugreifen.