Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

Deutsches Kolonialblatt. 
Amtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee. 
Heransgegeben in der Kolonisl-Abteilnng bes Answirtigen Auls. 
IXI. Johrgang. Herlin, 1. April 1905. Uunmer 7. 
Diese Zeischri im . .... . . 
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III-seitdem ·Ilmila-spav»o- Fonchaosskoisoacklca und Gelehrten Keln den deutschon aefte bei, “e herausgegeben von Dr. Freiberr 
u cb#ekelman. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mil den Beihesten betrögl beim Bezuge durch die E t und die 
Sbandbngen Mi. 2,—, direkt unter Streisband durch die Verlagohuchbanolung Ml. 850 für —nm einschl, der deulschen Schu Abiete und 
ich= Ungarn, Mk. 4 50 für die Länder des Weltpoflvereino — Einsendungen und Unfragen sind an die Königliche Hofbuchhandlung von 
— Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W 12, Kochstraße 68—71, zu richten. 
Inhalt: Amtlicher Teil: Bestimmungen, betreffend die Gewährung von Umzugskosten usw. an Angehörige der 
gahwestnikenischen Schutztruppe für die Dauer des Eingeborenenaufstandes S. 199. — Ausführungsvorschriften 
in Er 
laß des Herrn Reichskanzlers vom 24. März 1905, betreffend die Gewährung von Umzugskosten usw. 
an Angehörige der südwestafrikanischen Schutztruppe für die Dauer des Eingeborenenaufstandes S. 200.— Bekannt- 
ochung des Reichskanzlers, betressend die Bildung eines Kommunalverbandes Ssongea in Deutsch-Ostafrika S. 201. 
#r ghrordnung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betreffend Zusatz zum Zolltarif S. 201. — Nachweisung 
er Brutto- innghmen bei der Zollverwaltung für Deutsch-Ostafrika im Monat Januar 1905 S. 201.— 
205 — — 
— 
  
Personalien S. 
  
Amtlicher Teil. 
Geletze; Perordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
mwsuncen, betreffend die Gewährung von Umzugskosten usw. an Angehörige 
westafrikanischen Schutztruppe für die Dauer des Eingeb Fstandes 
9 Vom 24. März 1905. . 
- ach eingeholter Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers erlasse ich hiermit die 
Auicdenden #ueholter Lirhcht die rt von balesa2 usw. aercsetich ier südwest- 
schen Schutztruppe für die Dauer des Eingeborenenaufstandes. 
Berlin, den 24. März 1905. 
Graf v. Bülow. 
Den deutschen Angehörlg -- . »n· 
auf UsshörlqenderSutruppemSudwestafrlcawirdfurdieDauerdesElngeokene 
Reff-Ists aus Anlaß der Zutellung zur Sihenher, oder des Ausscheidens aus ihr neben freier Hin= und 
r Umzu s ag nach bzw. von dem Schutzgebiet oder der dafür sestgesetzten Pauschsumme eine Vergütung 
zugskosten und Mietgentschädigung usw. lediglich nach Maßgabe der solgenden Bestimmungen gewährt 
die an ihr Die im Offizierrange stehenden Militärpersonen erhalten den Mietszins vergütet, den sie für 
Zeltpunkt han bisherigen Standort innegehabte Wohnung vom Tage des Abganges von dort bis zu dem 
· Dis en aufwenden müssen, mit dem die Auflösung des Mietsverhältnisses möglich wurde. 
leer gesta ese Vergütung (Mietsentschädigung) wird unter der Voraussetzung, daß die Wohnung tatsächlich 
nden hat und nicht anderweit vermietet werden konnte, längstens für einen Zeitraum von
	        
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