Deutsches Kolonialblatt.
Amtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee.
Heransgegeben in der Kolonisl-Abteilnng bes Answirtigen Auls.
IXI. Johrgang. Herlin, 1. April 1905. Uunmer 7.
Diese Zeischri im . .... . .
- klfktflchemtmdekReeleml.andlh.·edesMo-taw.DekelbeawekdenalsBeseebnes-Itdtemmdefletlstlllllmcbitflellshkcsch
III-seitdem ·Ilmila-spav»o- Fonchaosskoisoacklca und Gelehrten Keln den deutschon aefte bei, “e herausgegeben von Dr. Freiberr
u cb#ekelman. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mil den Beihesten betrögl beim Bezuge durch die E t und die
Sbandbngen Mi. 2,—, direkt unter Streisband durch die Verlagohuchbanolung Ml. 850 für —nm einschl, der deulschen Schu Abiete und
ich= Ungarn, Mk. 4 50 für die Länder des Weltpoflvereino — Einsendungen und Unfragen sind an die Königliche Hofbuchhandlung von
— Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin 8W 12, Kochstraße 68—71, zu richten.
Inhalt: Amtlicher Teil: Bestimmungen, betreffend die Gewährung von Umzugskosten usw. an Angehörige der
gahwestnikenischen Schutztruppe für die Dauer des Eingeborenenaufstandes S. 199. — Ausführungsvorschriften
in Er
laß des Herrn Reichskanzlers vom 24. März 1905, betreffend die Gewährung von Umzugskosten usw.
an Angehörige der südwestafrikanischen Schutztruppe für die Dauer des Eingeborenenaufstandes S. 200.— Bekannt-
ochung des Reichskanzlers, betressend die Bildung eines Kommunalverbandes Ssongea in Deutsch-Ostafrika S. 201.
#r ghrordnung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betreffend Zusatz zum Zolltarif S. 201. — Nachweisung
er Brutto- innghmen bei der Zollverwaltung für Deutsch-Ostafrika im Monat Januar 1905 S. 201.—
205 — —
—
Personalien S.
Amtlicher Teil.
Geletze; Perordnungen der Reichsbehörden; Verträge.
mwsuncen, betreffend die Gewährung von Umzugskosten usw. an Angehörige
westafrikanischen Schutztruppe für die Dauer des Eingeb Fstandes
9 Vom 24. März 1905. .
- ach eingeholter Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers erlasse ich hiermit die
Auicdenden #ueholter Lirhcht die rt von balesa2 usw. aercsetich ier südwest-
schen Schutztruppe für die Dauer des Eingeborenenaufstandes.
Berlin, den 24. März 1905.
Graf v. Bülow.
Den deutschen Angehörlg -- . »n·
auf UsshörlqenderSutruppemSudwestafrlcawirdfurdieDauerdesElngeokene
Reff-Ists aus Anlaß der Zutellung zur Sihenher, oder des Ausscheidens aus ihr neben freier Hin= und
r Umzu s ag nach bzw. von dem Schutzgebiet oder der dafür sestgesetzten Pauschsumme eine Vergütung
zugskosten und Mietgentschädigung usw. lediglich nach Maßgabe der solgenden Bestimmungen gewährt
die an ihr Die im Offizierrange stehenden Militärpersonen erhalten den Mietszins vergütet, den sie für
Zeltpunkt han bisherigen Standort innegehabte Wohnung vom Tage des Abganges von dort bis zu dem
· Dis en aufwenden müssen, mit dem die Auflösung des Mietsverhältnisses möglich wurde.
leer gesta ese Vergütung (Mietsentschädigung) wird unter der Voraussetzung, daß die Wohnung tatsächlich
nden hat und nicht anderweit vermietet werden konnte, längstens für einen Zeitraum von