elner genauen Unterweisung in den militärischen
lements.
Das Studienprogramm der Beamten entbehrt
der militärischen Materien und wird in einem Monat
absolviert.
Für diejenigen Beamten, welche sich bereits in
afrikanischem Dienst befinden, werden die Kurse
perlodisch abgehalten. Weder beim Eintritt noch
beim Verlassen der Schule wird eine Ausscheldungs-
prüfung abgelegt.
II. Allgemeiner Kolonialunterricht.
a. Staatsuniversitäten.
Eine Königliche Verordnung vom 20. Oktbr. 1893,
welche die wissenschaftlichen Grade von Kandidaten
der Staatswissenschaft, von Lizenziaten und Doktoren
der Verwaltungs-, Staats= und Sozialwissenschaften
regelte, schuf einen Kursus über „Kolonialregierung
und H-esetzgebung des Kongo“.
Eine weltere Königliche Verordnung vom 11. Mal
1901, welche die Lizenziatur der höheren Stufe in
den Handels= und Konsularwissenschaften einrichtete,
setzte in das Programm dieser Prüfungen einen
Kursus für „Kolonialwirtschaft und -gesetzgebung“ ein.
Die kolonialen Studien umfassen demnach im
Prinzip zwei verschiedene Kurse, von denen der eine
sich mehr den politischen und Verwaltungsfragen,
der andere mehr den wirtschaftlichen Fragen der
Kolonialpolitik zuwendet. :
Tatsächlich besteht nur ein einziger Kursus von
Vorlesungen, die unter verschiedenen Bezeichnungen
jungen Leuten, die verschiedene Studien betreiben,
gehalten werden. :
Ein Kursus in „Kolonialgeographie“ wurde durch
Königliche Verordnung vom 20. Februar 1900 ge-
schaffen, welche den wissenschaftlichen Fakultäten die
geographische Doktorwürde hinzufügte. .
EinfakultativerKuriusiüthopenkkankheiteu
ist in das Programm des medizinischen Doktorexamens
der Universitäten Genf und LQüttich aufgenommen.
Eine Reform des Handelsunterrichts steht augen-
blicklich bevor. Hierbel soll der Regierung die
Schaffung einer besonderen Abteilung vorgeschlagen
werden, in welcher insbesondere Kolonkalgeographie,
Kolonialökonomie und 3-pesetzgebung, Kolonialland-
wirtschaft und Kolontalhygiene gelehrt werden sollen.
b. Universität Louvain.
Bei der Gründung der Schule für Staats= und
Kolonlalwissenschaft im Jahre 1902 wurde ein Kursus
iter dem Titel „Vergleichende Kolonialpolitik“ in
le Vorlesungsliste aufgenommen, welcher folgende
Materien behandelt: Allgemeine Grundzüge der
Kolonisation im 19. Jahrhundert; das Kolonialreich
Englands; der Kongo-Freistaat.
In Louvain besteht eine Schule für Handels-
und Konsularwissenschaft, in welcher unter dem Titel
„Handelspolitik der Kolonien“ Vorlefungen gehalten
werden.
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. Universität Brüsfel. -
In der Universität Brüssel wird den Studenten
der Schule für Staats= und Sozialwissenschaft und
den Schülern der Handelsschule ein Kursus über
„Kolonisation und Kolonialpolitik“ gehalten.
d. Museum von Tervueren. -
Der Kongostaat hat in Tervueren ein sehr schönes
Kolonlalmuseum geschaffen, welches bezweckt, das
große Publikum für die Angelegenheiten des Kongo
zu interessieren. Das Museum ist in zwei große
Abteilungen eingetellt, in eine wissenschaftliche und
eine wirtschaftliche.
. In der wissenschaftlichen Abteilung sind die Er-
gebnisse der wissenschaftlichen Erkundung des Landes
methodisch geordnet dargestellt. Die Sammlungen
umfassen das Studium der Boden= und klimatischen
Verhältnisse, der Anthropologie, Zoologie und Botanik.
In der wirtschaftlichen Abteilung find die Import-
und Exportprodukte und Darstellungen der Trans-
portverhältnisse ausgestellt.
III. Unterricht für Pflanzer.
Eine Königliche Verordnung vom 4. August 1899
richtete in der Staatsschule für Gartenbau und Land-
wlrtschaft in Vilvorde einen kolonialen Unterricht ein.
Der Unterrlcht ist theoretisch und praktisch und um-
faßt folgende Materien: 1. Kolonjalhygiene, 2. all-
gemeine Ubersicht und praktische Landwirtschaft,
3. Landwirtschaft, Gartenbau und Botanik, 4. Stu-
dium der besonderen Kulturen, 5. Anbau der ein-
heimischen Nahrungsmittel, Gemüse, Obst, wirtschaft-
lichen Pflanzen, Faserpflanzen, öl= und farbhaltigen
Pflanzen, Gewürze, pharmazeutischen und Futter-
pflanzen, Kautschukpflanzen und ihre Kultur, 6. Tier-
züchtung, 7. Geographle, Chemie, Botanik und
Geologie.
IV. Kolonialhandelsunterricht.
Institut von Antwerpen.
Die Organisation des Instituts von Antwerpen
und des Handelsinstituts der Industriellen des Henne-
gau wenden sich neuerdings in bemerkenswerter
Weise den kolonialen Studien zu. Durch elne
ministerielle Verordnung vom 19. November 1902
wurde in diesem Institut ein Lizenziat höheren
Grades in Handels= und Kolonialwissenschaft ein-
gerichtet.
Das dritte Studienjahr ist hier zur Zeit in
zwei Abteilungen eingeteilt, in die Konsular= und in
die Kolonial-Abteilung. Ein Tell der Vorlesungen
ist für beide Abtellungen gemeinsam, der andere für
jede Abteilung besonders. Zu den gemeinsamen ge-
hören nun folgende:
Der Kursus über Rechnungswesen umfaßt den
Unterricht in landwirtschaftlichem Rechnungswesen;
der Kursus von Verfassungs= und Verwaltungsrecht
umfaßt das Studium der Organisation und Ver-
waltung des Kongostaats.
Der Kursus für Handels- und Gewerbegeographie
geht auf den Kongo, Ostasien, die Kolonien, die