Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVI. Jahrgang, 1905. (16)

elner genauen Unterweisung in den militärischen 
lements. 
Das Studienprogramm der Beamten entbehrt 
der militärischen Materien und wird in einem Monat 
absolviert. 
Für diejenigen Beamten, welche sich bereits in 
afrikanischem Dienst befinden, werden die Kurse 
perlodisch abgehalten. Weder beim Eintritt noch 
beim Verlassen der Schule wird eine Ausscheldungs- 
prüfung abgelegt. 
II. Allgemeiner Kolonialunterricht. 
a. Staatsuniversitäten. 
Eine Königliche Verordnung vom 20. Oktbr. 1893, 
welche die wissenschaftlichen Grade von Kandidaten 
der Staatswissenschaft, von Lizenziaten und Doktoren 
der Verwaltungs-, Staats= und Sozialwissenschaften 
regelte, schuf einen Kursus über „Kolonialregierung 
und H-esetzgebung des Kongo“. 
Eine weltere Königliche Verordnung vom 11. Mal 
1901, welche die Lizenziatur der höheren Stufe in 
den Handels= und Konsularwissenschaften einrichtete, 
setzte in das Programm dieser Prüfungen einen 
Kursus für „Kolonialwirtschaft und -gesetzgebung“ ein. 
Die kolonialen Studien umfassen demnach im 
Prinzip zwei verschiedene Kurse, von denen der eine 
sich mehr den politischen und Verwaltungsfragen, 
der andere mehr den wirtschaftlichen Fragen der 
Kolonialpolitik zuwendet. : 
Tatsächlich besteht nur ein einziger Kursus von 
Vorlesungen, die unter verschiedenen Bezeichnungen 
jungen Leuten, die verschiedene Studien betreiben, 
gehalten werden. : 
Ein Kursus in „Kolonialgeographie“ wurde durch 
Königliche Verordnung vom 20. Februar 1900 ge- 
schaffen, welche den wissenschaftlichen Fakultäten die 
geographische Doktorwürde hinzufügte. . 
EinfakultativerKuriusiüthopenkkankheiteu 
ist in das Programm des medizinischen Doktorexamens 
der Universitäten Genf und LQüttich aufgenommen. 
Eine Reform des Handelsunterrichts steht augen- 
blicklich bevor. Hierbel soll der Regierung die 
Schaffung einer besonderen Abteilung vorgeschlagen 
werden, in welcher insbesondere Kolonkalgeographie, 
Kolonialökonomie und 3-pesetzgebung, Kolonialland- 
wirtschaft und Kolontalhygiene gelehrt werden sollen. 
b. Universität Louvain. 
Bei der Gründung der Schule für Staats= und 
Kolonlalwissenschaft im Jahre 1902 wurde ein Kursus 
iter dem Titel „Vergleichende Kolonialpolitik“ in 
le Vorlesungsliste aufgenommen, welcher folgende 
Materien behandelt: Allgemeine Grundzüge der 
Kolonisation im 19. Jahrhundert; das Kolonialreich 
Englands; der Kongo-Freistaat. 
In Louvain besteht eine Schule für Handels- 
und Konsularwissenschaft, in welcher unter dem Titel 
„Handelspolitik der Kolonien“ Vorlefungen gehalten 
werden. 
543 
  
. Universität Brüsfel. - 
In der Universität Brüssel wird den Studenten 
der Schule für Staats= und Sozialwissenschaft und 
den Schülern der Handelsschule ein Kursus über 
„Kolonisation und Kolonialpolitik“ gehalten. 
d. Museum von Tervueren. - 
Der Kongostaat hat in Tervueren ein sehr schönes 
Kolonlalmuseum geschaffen, welches bezweckt, das 
große Publikum für die Angelegenheiten des Kongo 
zu interessieren. Das Museum ist in zwei große 
Abteilungen eingetellt, in eine wissenschaftliche und 
eine wirtschaftliche. 
. In der wissenschaftlichen Abteilung sind die Er- 
gebnisse der wissenschaftlichen Erkundung des Landes 
methodisch geordnet dargestellt. Die Sammlungen 
umfassen das Studium der Boden= und klimatischen 
Verhältnisse, der Anthropologie, Zoologie und Botanik. 
In der wirtschaftlichen Abteilung find die Import- 
und Exportprodukte und Darstellungen der Trans- 
portverhältnisse ausgestellt. 
III. Unterricht für Pflanzer. 
Eine Königliche Verordnung vom 4. August 1899 
richtete in der Staatsschule für Gartenbau und Land- 
wlrtschaft in Vilvorde einen kolonialen Unterricht ein. 
Der Unterrlcht ist theoretisch und praktisch und um- 
faßt folgende Materien: 1. Kolonjalhygiene, 2. all- 
gemeine Ubersicht und praktische Landwirtschaft, 
3. Landwirtschaft, Gartenbau und Botanik, 4. Stu- 
dium der besonderen Kulturen, 5. Anbau der ein- 
heimischen Nahrungsmittel, Gemüse, Obst, wirtschaft- 
lichen Pflanzen, Faserpflanzen, öl= und farbhaltigen 
Pflanzen, Gewürze, pharmazeutischen und Futter- 
pflanzen, Kautschukpflanzen und ihre Kultur, 6. Tier- 
züchtung, 7. Geographle, Chemie, Botanik und 
Geologie. 
IV. Kolonialhandelsunterricht. 
Institut von Antwerpen. 
Die Organisation des Instituts von Antwerpen 
und des Handelsinstituts der Industriellen des Henne- 
gau wenden sich neuerdings in bemerkenswerter 
Weise den kolonialen Studien zu. Durch elne 
ministerielle Verordnung vom 19. November 1902 
wurde in diesem Institut ein Lizenziat höheren 
Grades in Handels= und Kolonialwissenschaft ein- 
gerichtet. 
Das dritte Studienjahr ist hier zur Zeit in 
zwei Abteilungen eingeteilt, in die Konsular= und in 
die Kolonial-Abteilung. Ein Tell der Vorlesungen 
ist für beide Abtellungen gemeinsam, der andere für 
jede Abteilung besonders. Zu den gemeinsamen ge- 
hören nun folgende: 
Der Kursus über Rechnungswesen umfaßt den 
Unterricht in landwirtschaftlichem Rechnungswesen; 
der Kursus von Verfassungs= und Verwaltungsrecht 
umfaßt das Studium der Organisation und Ver- 
waltung des Kongostaats. 
Der Kursus für Handels- und Gewerbegeographie 
geht auf den Kongo, Ostasien, die Kolonien, die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.