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wubeionder Aufmerksamkeit mußte den Wasser-
lssen
D geschenkt werden, da sich in manchen
! überhaupt keine Wasserstellen finden.
nahmeur e stets für eine ungehinderte Wasserent-
# orge getragen.
beriftes die Größe der angewiesenen Landkomplexe
eine Msl ist zur Beurteilung der Bedürfnisfrage
von den #rung darüber erforderlich wie viel Land
henomm einzelnen Ortschaften tatsächlich unter Kultur
« en ist. Der Umfang dieses Landes ist nur
Durchschnittlich wird von jeder
wird ¼ ha bebaut; in manchen Dörfern
wenigende Zifer nicht einmal erreicht. In nur
Gräße Ortshaften wird ein Komplex bis zu ½ ha
½ ha e wirtschaftet. Eine größere Landifläche als
bebaut. wird, abgesehen von Ausnahmen, nirgends
Ungehn echnet man nun für die Hütte und deren
daß dieng eine Flöche von ½ ha, so ergibt sich,
bis büöchskinzelne Familie Land in Größe von 5 ha
* ens ½ ha in Benutzung hat. -
von 2 er diesen Umständen erscheint die Landmenge
wirich S, auch unter Berücksichtigung der Wechsel-
aett durchaus ausreichend.
dieses Mns der Kommission wurde aber noch über
släche jedß hinausgegangen, und als Durchschnitts-
den #leder Familie 2½ bis 8 ha zugewiesen, um
hgehenden Ansprüchen zu genügen und
darüber, ob die neuen Reservate aus-
gro emessen sind, auszuschließen. In einer
nzahl von Fällen wurde, wenn irgendwie
en ubdie Besserstellung einzelner Ortschaften
So allemoch über dieser Hektarzahl hinausgegangen.
samrresero beisptelswelse bet dem umfangreichen Ge-
-- im Norden der Moliwe-Pflanzung auf
allerdin ie fast 4 ha. In einigen Fällen wurde
gegangen auch unter die angegebene Zahl herab-
zweig ## nämlich dann, wenn der Haupterwerbs-
sondem r Einwohner nicht die Tandbebauung,
düriem# Fischfang ist, wie zum Beisplel in den
Gräße vonaiu und Ngeme. Aber auch hier ist die
Ferte ae lure dach unten hin nur um ein ganz Ge-
Dörfer. ce#r Verlegung bezw. Zufammenlegung der
verfahren n gegebenen Unterweisungen entsprechend
liegende Morden So hat bei sehr zerstreut
ie rfern, wie beispielsweise dem sich über
der Moliwe Pflanzung und der
#uenge * und Plantagengesellschaft erstrecken-
faft kein welches mit 250 Familien den Raum
mmenlener deutschen Ouadratmeile bedeckt, die
Mmit 2— notwendig erfolgen müssen.
wier Vermir Anzahl größerer Dörfer wurden
serträge. da lung des Vorsitzenden der Kommission
ich frezoinah geschlossen, daß deren Einwohner
räko zur übc, ur Räumung ihrer bisherigen Sitze
mammifson u edlung in andere, ihnen seitens der
W enth gewiesene Gebiete verpflichteten. Regel-
en betreffenten diese Verträge die Bestimmung, daß
n Eingeborenen für den Neuban einer
von
Zusa
Hütte je nach deren Größe als Entschädigung für
die ausgewendete Arbeit 15 oder 20 Mark zu
zahlen find und außerdem voller Ersatz für die an-
gelegten Kakaofarmen zu leisten ist. Für den Fall,
daß eine Einigung der Eingeborenen und der
Pflanzungsgesellschaften über den Wert dieser Kakao-
farmen nicht erzielt wird, hat, wie weiter jedesmal
vertragsmäßig festgestellt ist, eine Abschätzungs-
kommission, deren Mitglieder von dem Vorsitzenden
der Landkommission unter Zustimmung des Ein-
geborenen-Pflegers zu ernennen sind, in Wirksamkeit
zu treten.
Was weiterhin den Zeitpunkt betrifft, bis zu
welchem die Einwohner der zusammengelegten und
verlegten Dörfer in die neuen Sitze umzusiedeln
haben, so ist die Bestimmung getroffen, daß die
Leute innerhalb eines Jahres nach erfolgter Ver-
messung ihre Hütten in die neuen Reservate zu ver-
legen haben. Ihre Felder dürfen sie noch über
diesen Zeitpunkt hinaus abernten, dücfen aber neue
Felder außerhalb der zugewiesenen Reservate nicht
mehr anlegen.
Endlich ist noch hervorzuheben, daß in einzelnen
Fällen einer Reihe von Dörfern ein zusammenhängen-
des Reservat zugewiesen ist, ohne daß im einzelnen
eine Abgrenzung der betreffenden Ortschaften zu ein-
ander erfolgt ist. So haben die zwischen dem Kelle-
Fluß und dem Nbenje-Bach, in dem Gebiete der
Bibundigesellschaft belegenen Ortschaften, denen schon
Einzelreservate zugewiesen waren, auf ihren aus-
drücklichen Wunsch ein Gesamtreservat ohne Fest-
legung innerer Grenzen erhalten. Desgleichen ist
für die im Norden der Moliwe-Pflanzung belegenen
Dörfer ein Gesamtreservat gebildet worden, da es
hier bei der Größe der angewiesenen Landkomplexe
und bei Berücksichtigung des Umstandes, daß in
dem neuen Reservat zumeist das ganze bisherige
Dorfgebiet enthalten ist, zweckdienlicher erschien, die
Abgrenzung der einzelnen Ortschaften untereinander
sich selbst zu überlassen. Da, wo von der Fest-
legung innerer Grenzen abgesehen ist, ist dies regel-
mäßig nach Prüfung aller in Betracht kommenden
Umstände geschehen.
Nummehr ist darzulegen, welche Reservate im
einzelnen gebildet sind.
Die Besprechung soll in der Reihenfolge der
einzelnen Pflanzungen erfolgen.
I. Die Westafrikanische Pflanzungsgesell-
schaft „Viktoria“ und Pflanzungsgesellschaft
„Soppo“.
Da letztere Gesellschaft schon tatsächlich in der
Viktoriagesellschaft ausgegangen ist und voraussicht-
lich in kurzem auch deren Namen annehmen wird,
so empfiehlt es sich, diese beiden Gesellschaften ge-
meinschaftlich zu behandeln.
Unter meinem Amtsvorgänger war die Reservat-
bildung in dem mittleren Teile des Gebietes der
Giktoriagesellschaft durchgeführt worden. Eine Ab-
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