änderung der damals gefaßten Beschlüsse ist insowelt
vorgenommen, als das Dorf Dibauda, dessen Ver-
legung nach Norden hin seinerzeit beschlossen war,
an seinem alten Sitz belassen wurde und daselbst
ein Reservat in Größe von 75 ha zugetellt erhielt.
Auch bezüglich der Unter-Mokunda-Leute, welche
nach den früheren Beschlüssen zwangsweise nach
einem nördlich ihres bisherigen Sitzes belegenen
Reservat verlegt werden sollten, wurde insoweit eine
Abänderung getroffen, als zwischen der Viktoria-
gesellschaft und den Einwohnern dieses Dorfes ein
Vertrag geschlossen wurde, inhalts desfsen sie sich frei-
willig zur Ubersiedlung in das neue Reservat ver-
pflichteten. Mit dem Umzug haben die Leute jetzt
begonnen.
Neu festgesetzt wurden Reservate für die Dörfer
Botu und Ngeme im Süden sowie die Dörfer
Likombe, Bokeli, Buassa, Sasse, Boniangango,
Naanga, Mimbia und Bolikao im. Norden der
Viktoriapflanzung, endlich für das Dorf Bonjokko im
Osten der Soppopflanzung.
II. Die Westafrikanische Pflanzungsgesell-
schaft „Bibundi“.
In dem Gebiete dieser Pflanzung sind für die
Dörfer Bibundi, Bomana, Isowe, Bakingele, Mo-
wange und Ngue im Westen sowie die Dörfer
Mokundange, Bovindi, Boniawatango, Udje, Botoki,
Mbasse, Ilundu, Etomme und Nbungumba im Osten
Reservate festgelegt worden.
III. Die Pflanzung Linnell & Eo.
In dieser Pflanzung war nur ein Reservat für
das Dorf Njonje zu bearbeiten. Diesem Dorfe war
seinerzelt durch Hauptmann v. Besser eine Fläche
von 32 ha 225 am zugewiesen worden. Da dieser
Komplex aber für die 37 Famllien des Dorfes nicht
ausrelchend erschien, so wurde das Reservat auf 80 ha
erweitert. .
IV. Die Pflanzung Idenau-Sauje.
Hier sind zwei Dörfern, Bibundi und Liunje,
in welchen das frühere Dorf Sauje aufgegangen ist,
Reservate angewlesen worden.
V. Die Pflanzung Ochelhausen.
In dieser Pflanzung befinden sich keine Ein-
geborenen-Niederlassungen. Es kam daher hier die
Bildung von Reservaten nicht in Frage.
VI. Die Pflanzungsgesellschaft Moliwe.
Hier wurde ein großes Gesamtreservat für neun
Dörser im Norden der Pflanzung und des weiteren
Reservate für die Dörfer Buenge (Binga), Fue,
Boaudo, Bomaka, Bonamawin und Mpundu ge-
bildet.
Das angegebene Gesamtreservat im Norden der
Pflanzung, welches sich längs der ganzen Soppo-
und Bolifambagrenze in einer Tiefe von 1500 m
hinzieht und etwa 1550 ha groß ist, umfaßt
38.
folgende Dörfer mit insgesamt 411 Familien und
mit etwa 194 ha bebautem Land. Außerdem ist
Sorge getragen, daß das Dorf Bulu bei eintreten-
dem Landmangel in dem unbevölkerten Landteile
zwischen dem Oange= und Benjonge-Fluß, der
gutes Land enthält, Unterkommen finden kann. Daß
diese Zuwelsung keine Überlastung des Reservates
bedeutet, ergibt sich ohne weiteres aus dem Ver-
hältnis der Zahl der Familie zu der Größe des
angewiesenen Landes.
VII. Die Kamerun-Land= und Plantagen-
gesellschaft.
Innerhalb dieses Gebietes erfolgte die Zuweisung
von Reservaten an die Dörfer Moneydorf, Wil-
liamsdorf und Dikollo. Diese sämtlichen Dörfer
betreiben als Hauptbeschäftigung den Fischfang,
während der Landbau nur wenig entwickelt ist.
Sämtlichen Dörfern hatte die Gesellschaft bereits
größere Landflächen als Reservate zur Verfügung
gestellt, die auf den v. Besserschen Karten verzeichnet
sind, und zwar haben Moneydorf und Williams-
dorf zusammen ein Reservat in Größe von 477 hs
erhalten, während Dikollo ein solches von 125 hs
Größe zugeteilt ist. Da Moneydorf 109, Willtams-
dorf 84 und Dikollo 48 Familien zählt, so sind
diese zur Verfügung gestellten Landflächen unter
Berücksichtigung der angegebenen Erwerbsverhältnisse
für die drei Dörfer völlig ausreichend. Es wurde
daher von einer Vergrößerung der drei Reservate
Abstand genommen. —-
EsistsotnltindemganzenBezirkevonBtktotICI
bis auf den nördlichen Teil des Gebietes der
Kamerun-Land= und Plantagengesellschaft, den zu
bereisen die Zeit fehlte, die Festlegung der Reservate
durchgeführt worden. «
Deuaax-Hüdweasckktkasp
Bericht über eine Studienreise des Anstedlungskommissar-
Dr. Rohrbach nach der Raptolonie und den angrenzenden
britischen Landesteilen.
Der Ansiedlungskommissar beim Kaiserlichen
Gouvernement in Windhuk, Dr. Rohrbach, berichtet
über eine in der Zeit vom 19. April bis 2. Jull
1905 nach der Kapkolonie und den angrenzenden
britischen Landesteilen unternommenen Studienrelse,
wie folgt:
Das britische Südafrika ist ganz überwiegend
ja fast ausschließlich ein Viehzuchtland. Hiert
sind die Berechtigung und die Notwendigkeit ent-
halten, das Studium der hier bestehenden Verhält-
nisse zur Grundlage des Verständnisses jur unsert
Aufgaben in Deutsch-Südafrika zu machen. 2#
wirtschaftliche Wertung der Minenbetriebe scheide i
dabei zunächst von der Beurtellung wie vom
gleich nach der einen wie nach der anderen Selt-