Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

40. 
Mit Zusimurg der Bergbehörde können mehrere unmittelbar aneinander- 
stoßende Schürffelder oder Teile derselben zu einem Bergbaufelde vereinigt werden. 
(41. 
Der Umwandlung hat eine Vermessung und Vermarkung des Bergbau-- 
— voranzugehen. Die Bergbehörde ist ermächtigt, hiervon Ausnahmen zu 
gestatten. 
Ist die Vermessung und Vermarkung erforderlich und weigert sich der 
Schürfer, sie zu bewirken, so ist die Umwandlung zu versagen. Mit der Be- 
kanntmachung des die Umwandlung endgültig versagenden Bescheids an den 
Schürfer hört die Schließung des Schürffeldes auf. Der Bescheid unterliegt nicht 
der Anfechtung im Rechtswege. 
Die Vermessung und Vermarkung des Bergbaufeldes erfolgt nach den vom 
Gouverneur zu erlassenden Bestimmungen. 
& 4. 
Die Kosten der Vermessung und Vermarkung hat der Schürfer zu tragen. 
Ordnet in den Fällen des § 38 die Bergbehörde die Umwandlung an so 
ist sie befugt, Vermessung und Vermarkung auf Kosten des Schürfers ausführen 
zu lassen. 
W 43. 
Über das Ergebnis der Vermessung und Vermarkung wird von der Berg- 
behörde oder einer anderweit von dem Gouverneur bezeichneten Behörde eine 
Urkunde (die Vermessungsurkunde) aufgenommen, der ein Vermessungsriß bei- 
zusügen ist. 
–44. 
Vor der Entscheidung über die Umwandlung eines Schürffeldes in ein 
Bergbaufeld hat die Bergbehörde die in Aussicht genommene Umwandlung 
öffentlich bekanntzumachen. 
Die Bekanntmachung muß enthalten: 
1. Namen, Stand und Wohnort des Schürfers; 
2. den dem Bergwerke beizulegenden Namen; 
3. Flächeninhalt und Begrenzung des beanspruchten Bergbaufeldes unter 
Bezugnahme auf den Vermessungsriß (& 43), oder, falls eine Ver- 
messung und Vermarkung nicht stattgefunden hat, auf den Lageplan 
& 37 Abs. 2) 
4. Tamen des Verwaltungsbezirkes, in dem das beanspruchte Bergbau- 
feld liegt; 
5. die Benemung der Mineralien (§6 1, I und 1)), auf die sich die Berg- 
bauberechtigung beziehen soll. 
2 
Zusammenlegung 
mehrerer Schürf- 
felder in ein 
Bergbaufeld. 
Vermessung und 
ermarkung 
des Bergbaufeldes. 
Kosten. 
Vermessungs. 
urkunde. 
Umwandlungs- 
verfahren.
	        
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