uu, weil sie wissen, daß sie auch für den Bau und
e Ausbesserung ihrer eigenen Häuser auf die Hilse
der Stammesangehörigen angewiesen sind. Die
lungen Burschen hingegen, die überall einen Plotz
zum Schlafen finden, und deren ganze Bedürfsnisse
zwei oder drei Hüfttüchern und ebensovielen
olljacken bestehen, haben keine Lust zu arbeiten.
An einigen Orten entweichen sie, sobald sie ein
Haus bauen sollen, nach einer Nachbarinsel und
leiben dort, bis das Hous feriig ist. Während
leser Zeit arbeiten sie an einem der verkehrsreichen
Hafenplätze oder sonstwo und bringen Lohn genug
mit nach Haus, um die verwirkte Strafe mit
Leichtigkelt bezahlen zu können.
Um einem Mißbrauch des Lala-Rechtes entgegen-
zutreten, hat man seit dem Jahre 1897 vier
Provinzialinspektoren angestellt, die sich im ganzen
Lande persönlich überzeugen sollen, ob die im Interesse
er Elngeborenen erlossenen Verordnungen auch be-
folgt werden. Diese Einrichtung hat sich nicht be-
kt. Wenn auch indirekt durch die Wirksamkelt
der Inspektoren die Lage der Eingeborenen verbessert
worden ist, hat doch ihre eigentliche Tätigkeit so viel
Unfrieden erzeugt, doß man sie wieder abschaffen will.
Eine weitere Maßregel ist die Aufstellung eines
Trbeitsplanes. Für jede Art von Gemeindearbeit
#t eine bestimmte Zeit angesetzt, so daß der Ein-
geborene von vornherein weiß, wieviel Zeit ihm zu
seiner freien Verfügung bleibt.
Auch diese Verordnung hat nicht viel genutzt,
da ihre Durchsührung zu schwierig war. Sie hat
aber vorteilhaft dadurch gewirkt, daß sie den Em-
geborenen klar machte, daß er ein Recht auf freie
elt hat, und daß er sich beschweren kann, wenn sie
m genommen wird. Dadurch ist ein gewisses
· und Individualitätsgefühl in ihm geweckt
orden.
Das ist um so notwendiger, als der Begriff des
Privateigentums noch fast völlig fehlt. Das Grund-
eigentum steht ausschließlich dem Stamme zu, Privat-
Eigentum des einzelnen am Boden kennt man kaum.
Das Land geht allerdings durch Erbgang von einem
erwandten auf den anderen über, gewöhnlich vom
oter auf den Sohn oder auf einen Bruder. Aber
er Einzelerbe ist nur der Vertreter einer Gruppe
don Verwandten, die neben ihm Erben sind und die
ihm sogar die Erbschaft fortnehmen können, wenn
er sich schlecht aufführt.
In ähnlicher Weise vererbt sich auch die Be-
sehigung zur Häuptlingswürde. Aus den zu dem
mt befahigten Verwandten wird der Häuptling
gewählt ohne Rücksicht auf die Nähe der Ver-
wandtschaft.
d Die Landkommission hat, den Rechtsanschauungen
* ngeborenen entsprechend, den „mata quali“
t bden Stamm als den Grundstückseigentümer in
* Grundbuch eingetragen. Ein Wechsel bereitet
ich hierm insofern vor, als die Kommtssion neuer-
iange auch Land auf den Namen einzelner „Kansivt“
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oder Familien eingetragen hat. Das bedeutet einen
wünschenswerten Schritt auf dem Wege, allmählich
das Stammeseigentum durch das Privateigentum
zu ersetzen.
Die von den Eingeborenen aufzubringende Steuer
ist im wesentlichen eine Kopfsteuer, die von den
einzelnen Stämmen in Landeserzeugnissen entrichtet
wird. Ihr Gesamtbetrag von ungefähr 20 000 8.
jährlich verteilt sich auf die einzelnen Provinzen „je
nach der Dichte der Bevölkerung, der Fruchtbarkeit
des Bodens und dem Stande der Zieillsation“.
Die Steuer wird meistens in Kopra und Zucker-
rohr, aber auch in Mais, Tabak und Yaquona bezohlt.
Im Unvermögensfalle kann sie auf staatlichen Zucker-
plantagen abgearbeirtet werden. Liefert eine Ge-
meinde eine größere Menge von Erzeugnissen ab,
als ihrer Steuer entspricht, so erhält sie für den
Ülberschuß den Markipreis in barem Geld. Die
Eingeborenen haben auf diese Weise einen guten und
sicheren Absatz für ihre Waren. Die Rückzahlungen
sind daher durchweg sehr erheblich, zumal auch der
Buli an mäglichst großen Lieferungen dadurch
interessiert ist, daß er von der Rückzahlung 10 v.H.
erhält.
Seit der Einführung der. Kopfsteuer haben sich
die Verhältnisse in mancher Beziehung geändert, so
daß eine Steuerreform notwendig geworden ist.
Ursprünglich bildeten die Eingeborenen 99 v. H. der
Bevölkerung, und es war daher billig, daß sie die
Steuer allein aufbrachten. Nachdem sie jetzt nur
noch 80 v. H. bilden und 20 v. H. auf farbige Ein-
wanderer entfallen, wollen sie nicht mehr alleln die
öffentlichen Lasten tragen. Außerdem geht ihre Zahl
sehr schnell zurück. Im Jahre 1881 verteilte sich
der Steuerbetrag von 20 000 8 auf 114 748 Per-
sonen, während im Jahre 1901 fast dieselbe Steuer-
summe von nur noch 91 019 Personen zu tragen
war. Die weitere Abnahme der Eingeborenen ist
auf wenigstens 1000 Köpfe jährlich zu schätzen.
Auch die Verteilung der Steuer auf die einzelnen
Provinzen entspricht nicht mehr den jetzigen Ver-
hältnissen. Ferner ist zu berücksichtigen, daß die-
jenigen, die ihre Steuer in Kopra zahlen können,
erheblich günftiger gestellt sind als die Bewohner
ärmerer Provinzen, die in Zuckerrohr oder noch
minderwertigeren Erzeugnissen zahlen müssen. Ein
Ausgleich muß durch verhöltninmäßig höhere Heran-
zlehung der Kopra gewinnenden Bezirke geschaffen
werden. Die Eingeborenen wünschen endlich, daß
die Zuckerplantagen so angelegt werden, daß sie nicht
allzuweit von ihren Wohnsitzen liegen, und daß sie
die Steuer auch in bar entrichten dürfen. Die Re-
gierung will ihnen hierin entgegenkommen und be-
absichtigt auch, die Steuersumme von 20 000 & um
3000 2 jährlich zu ermäßigen.
(Aus: Correspondence relating to native taxation anud.
the commonal system in Fia Parlamentedrucksache,
September 1904).