Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

Inkraftsetzung der neuen Beflimmungen über die Ne- 
gelung des Münzwesens in den britischen Schutzgebieten 
Ostafrika und Uganda. 
Gemäß Artllel 22 der East Africa and Uganda 
(Currency) Order in Council vom Jahre 19057) 
ist diese Verordnung durch Proklamationen der 
Commissioners für die beiden genannten Schutz- 
gebiete vom 1. April 1906 vom gleichen Tage ab, 
und zwar für Ostafrika mit Ausnahme der Artikel 
4 bis 12 und für Uganda mit Ausnahme der 
Artikel 5 (1 bis 3), 6 bis 10 und 12, in Kraft 
gesetzt worden. 
  
Bestimmungen für die Durchfuhr und Wiederausfuhr 
von Waren in Britisch-Ostafrika. 
Durch eine Verordnung vom 13. März d. Is. 
— Transit and Re-Export Amendment Ordi- 
nance 1906 (Nr. 3/1906) — ist die Verordnung 
Nr. 12 vom 25. November 1905 *) dahin ab- 
geändert, daß der Zeltpunkt des Inkrafttretens der 
letteren vom 1. April auf den 1. Juli d. Is ver- 
legt ist. « 
Official Gazette of tbe East Africa and Uganda 
Protectorates.) 
  
Daushalt von Britisch-stafrika. 
Über den Haushalt Brltisch-Ostafrikas während 
der Rechnungsjahre 1904 und 1905 geben die 
nachstehenden Tabellen I und II bemerkenswerte 
Darstellungen. , 
TabellelenthsltdleeiazelneuPosieadekElu- 
nahme, Tabelle II diejenigen der Ausgabe. 
Für das Jahr 1905 sind die Ziffern des Etats 
gegeben, für das Jahr 1904 sind sowohl die tat- 
sächlichen Beträge wie die Ziffern des Voranschlags 
gegeben. Aus den Jahren 1902 und 1908 sind 
die tatsächlichen Beträge zum Vergleich mit angeführt 
409 
  
Zu den vorstehend aufgeführten Posten ist fol- 
gendes zu bemerken: 
I. Einnahme. 
Die Zolleinnahmen übersteigen den Vor- 
anschlag um 10 500 K, im laufenden Jahre wird 
eine weitere Stelgerung um 4500 8 erwartet. Das 
Mehr kommt auf Rechnung der Einfuhrzölle sowie 
der Lagergelder und Transitgebühren. Die Ziffern 
der Aussuhrzölle sind hinter den Erwartungen 
zurückgeblieben. 
Angesetzt sind im einzelnen aus Einfuhrzöllen 
60 000 & gegen 42 500 8 im Vorjahre, aus Aus- 
fuhrzöllen 5000 2 gegen 7625 & im Vorjahre, aus 
Lagergeldern und Transitgebühren 1000 2 gegen 
825 2 im Vorjahre. f 
Lizenzen und Steuern: 
Folgende Einzelposten sind in den Etats vor- 
gesehen: 
Registrierung von Arbeitern und 1905 1904 
Trägeen 5879 668 
Dhau= und Bootskontrolle 580 613 
Jagdschelle 3672 3431 
Lizenzen für Feuerwaffen u. dgl. 465 438 
Alkohollizenzzzen 1 790 1927 
Verschiedene Lizenzen 751 624 
Verschiedene Abgaben 1292 1 111 
Landmessung . 4200 1734 
Vlehsch 800 11583 
Markt= und Viehhürdengebühren 1 471 1438 
Registrierung von Urkunden 1 058 1 009 
Paß= und Verschiffungsgebühren. 40 53 
Stempelgebühten 6650 267 
Hüttensteuer 29 546 21 732 
Die Einnahmen des Jahres 1904 üÜbersteigen 
den Voranschlag um 18 000 E, d. h. elwa die 
Hälste. Der größte Tell dieses Plus entfällt auf 
die Hüttensteuer, die einen Relnertrag von 37 665 8. 
ergeben hat (gegen 24 177 im Jahre 1908, 14 698 
im Jahre 1902). Im nächsten Jahre wird noch 
  
  
  
worden. Das Rechnungsjahr läuft vom 1. April bedeutend mehr veranschlogt werden können, da vom 
bis 31. März. Die Ziffern bedeuten Pfund 1. April 1906 ab in einzelnen Provinzen der Satz 
Sterling. von 2 auf 3 Rp. jährlich erhöht wird. 
Tabelle I. Einnahmen. 
— ver kusterscd E 
.. « - ag und tatsüchlicher - 
Tatsächlich eingekommen: anschlagt Eimahme 1904 Anschlag 
Überschuß Ausfall 
1902 1903 1904 1904 1904 1904 1905 
1. 932 1806 34124 61621 61000 10821 — 66000 
2. Helrneinnahmen ..... 4619 4128 —— 67413 – 330 5693 
3. Gerichtslosten, Geldstrasfen 4900 4858 5430 4336 1094 — 4836 
4. Lizenzen und Steuern 289485 033 54 494 36 198 18 296 — 46 891 
5. Verschiedene Einnahmen 9 098 10 316 9373 8 668 5715 — 4462 
6. Post und lcgraphe ·.. 12330 10 7 12580 14529 — 1999 14 553 
7. Einnahme aus Regierungs- 
eigenn 2486 2600 4567 4851 — 284 7915 
8. Verkauf von Land und Häusern 1459 1736 1758 1 707 51 — 12 660 
Summe: 95283 108 857 154 756 121 692 35 677 2613 168 000 
  
  
*) Vgl. Deutsches Kolonialblatt 1905, S. 410. 
  
  
  
  
—. 
33.064 wirklicher lberschuß. 
**) B#fgl. D. Kol. Bl. 1906, S. 16
	        
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