etwa 5400 Fuß Höhe in gesundem und nicht zu
helßem Klima. Angelegt wurde es im Jahre 1893,
aber mit Häusern aus Backsteinen erst selt zwei
Jahren neu aufgebaut. Wenn man sich Abercorn
nähert, so erhebt sich gleich links an der Straße ein
stattliches zweistöckiges Gebäude, die Agentur und
Verkaufsstelle der „African Lales Corporation“, die
nach allgemeiner Ansicht hier und in Zentralafrika
durch ihr Transportgeschäft gut prosperieren soll.
Zur Rechten befindet sich das noch unfertige Klub-
haus, diesem gegenüber das Postamt und in wei-
terem Verfolg der hier rechtwinklig umbiegenden
Straße die Boma mit den Diensträumen, davor die
Wache, und als letztes Gebäude die Apotheke mit
Arztwohnung und Wohnung für den Native Com-
missioner (Collector). Alle Häuser sind in gut ge-
brannten Backsteinen ausgeführt und mit Wellblech
gedeckt. Letzteres Material für Dachdeckung ist zwar
außerordentlich kostspielig, wenn man berücksichtigt,
daß eine Wellblechplatte am Nyassasee in Karonga
von der Länge von sechs Fuß und Breite von
2 ½ Fuß einschließlich Transport rund 10 Schilling
kostet, aber die Dauerhaftigkeit einer solchen Dach-
deckung und die geringen jährlichen laufenden Unter-
haltungskosten hat die Engländer in allen Kolonten
veranlaßt, ihr den Vorzug vor anderen Dachdeck-
materialien zu geben. Rechts vom Gebäude der
„African Lakes Corporation“ führt die Straße am
Gefüngnis vorüber und durch eine Talsenkung und
über elnen Bach in 20 Minuten zu der auf der
jenseitigen Anhöhe gelegenen Wohnung des Ma-
gistrate and civile Commissioners. Kurz vor-
her krenzt man die Stevenson Road, die hier ihren
Anfang hat.
Verwaltung von Rhodesia.
Die „British South African Company“, der
das ganze Gebiet in Rhodesia gehört, unterhält im
ganzen Lande aus eigenen Mitteln eine Pollzeltruppe,
die sich aus den eingeborenen Stämmen rekrutiert.
Es sind schlank und gut gewachsene Leute, doch
haben sie nirgends auf mich den Elndruck strammer
Zucht und guter Disziplin hervorgerufen. Diese
Polizeitruppe, von der in Abercorn 30 Mann stehen,
kostet der Gesellschaft jährlich die Summe von
7000 L. Das Monatsgehalt eines Polizisten be-
trägt 5 Schilling (man nennt hier den Schilling
durchweg Rupie). Außerdem erhält jeder Polizift
pro Jahr drei Uniformanzüge (Hose und Jackett aus
gelbem Khakt), 1 Fez, 1 blauen Jumper und alle
zwei Jahre eine wollene Decke.
Da ich hier von den Löhnen der Eingeborenen
spreche, so möchte ich gleich ihrer außerordentlich
geringen Höhe Erwägung tun. Boys erhalten
zwischen 3 und 7 Schilling, und der Höchst-
lohn für den Koch beträgt 12 Schilling.
Die „British South African Company“ steht
zwar heute noch nicht in einem direkten Abhängig-
keitsverhältnis zu der britischen Regierung, es scheint
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aber nur eine Frage der nächsten Zeit zu sein, daß
die Regierung des Landes von der englischen Re-
gierung übernommen wird. Man erwartete hier in
Beamtenkrelsen der Gesellschaft diese Übernahme be-
reits im .Is. Die Gesellschaft fordert in
diesem Falle von der englischen Regierung alle die
geldlichen Aufwendungen zurück, die sie im Laufe
der Zeit für das Land gemacht hat, deren Höhe sie
zur Zeit auf 8 000 000 8 beziffert. Das Land
gehört ihr aber auf alle Zeiten.
An der Spitze der Verwaltung steht in einem
Distrikt der „Magistrate and civil Commissioner
als höchster Beamter, der gleichzeitig richterliche Be-
fugnisse ausübt und in dieser Hinsicht der nächst
höheren Instanz, dem Oberrichter, untersteht und
letzterem bei seinen jährlichen Dienstreisen über die
Rechtspflege Rechenschaft abzulegen hat. Der Ober-
richter wird von der englischen Regierung ernannt,
die Gesellschaft muß ihn akzeptieren und sein Gehalt
in Höhe von 1000 e pro Jahr zahlen. Als mitt-
lere Beamte, mit dem ungefähren Rang der Collectors,
in den englischen Kolonien, befinden sich in jedem
Bezirk je zwei Native Commissioners.
Für jährliche Dienstreisen dieser Beamten und
des Magistrate and civil Commissioner wird
jedem eine Summe von 40 2 zugewiesen. Tage-
gelder erhalten sie nicht, und aus vorstehender
Summe sind die Trägerlöhne und sämtliche sonstigen
Ausgaben zu bestreiten. d
Die Dienstverpflichtung der Beamten der „British
South African Company“ umfaßt 2½ Jahre mit
daran sich schließendem viermonatlichem Urlaub in
der Heimat. Die Heimreise bis Chinde und die
Rückreise von Chinde bezahlt die Gesellschaft, die
mit der African Lakes Corporation im Vertrags-
verhältnis steht. Für den Üübrigen Teil der Heim-
bzw. Rückreise erhält jeder Beamte 50 K.
Träger.
In Abercorn mußte ich drei Tage warten, bis
die für meine Reise zum Nyassa erforderlichen Träger
zusammengebracht waren. Das kann nicht wunder-
nehmen, da ich gerade zur Zeit der Felderbestellung
reiste. Die Träger setzten sich aus den hler an-
sässigen Stämmen der Walungu, Wabembe und
Mwambue zusammen. Es waren mittelgroße und
durchschnittlich wenig kräftige Leute, und über ihre
Leistungsfähigkeit im Tragen von Lasten kann ich
nur sagen, daß ich schlechtere und weniger zuverlässige
Träger während meiner zwölfmonatlichen Reise durch
unsere Kolonie nie gehabt habe. Ich möchte diesen
Ausspruch aber nicht als ein abgeschlossenes Urteil
zur Geltung bringen, vielmehr die ungünstigen Be-
gleiterscheinungen meiner Reise durch das fremd-
herrliche Gebiet tellweise für diese abfällige Kritik
belasten. Mit Ausnahme einer kleinen Reise vom
Tanganjika zum Mlagarassi und der Saline der
Zentralafrikanischen Seengesellschaft habe ich nie den
Vorzug, berufsmäßige Träger gehabt zu haben, ge-