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liche Rückkehr birgt in sich eine ganz andere Gewähr
für die Zukunft, als wenn diese Leute mit Waffen-
gewalt eingefangen worden wären. Das Sammel-
werk geht immer noch fort, und nach einer neueren
Mittellung hat sich auch der besonders feindselige
Bandenführer Andreas von Otjimbingwe mit seinem
ganzen Volk auf Otjiha5nena gestellt. Die Missionare
haben die Hände voll zu tun, die von der Reglerung
gelieferten Lebensmittel auszuteilen und Kleidungs-
stücke darzureichen, woran immer noch großer Mangel
ist. Die Kranken werden behandelt, so gut es geht;
die Gesunden zur Arbeit angewiesen und dann auf
andere Plätze geschickt, damit sie wieder für andere
Raum machen. Gott hat sich zu diesem Friedens-
werk bekannt und unsere Mission öffentlich gerecht-
fertigt. Auf den Sammelplätzen wird auch mit den
Helden denn nur die Hereinholenden sind
Christen — gesungen und ihnen Gottes Wort ver-
kündet in einer Weise, wie sie es fassen können.
Ebenso werden die 2000 eingeborenen Arbeiter an der
Otavibahn gepflegt, und die Gefangenen in Lüderitz-
bucht und Swakopmund besucht und getröstet in ihrem
Elend, das durch die Maßregeln der Regierung nach
und nach gemildert wurde. Ein hoffnungerweckendes
Zusammenströmen ist da. Das Volk verlangt zunächst
zwar nach äußerer Hilfe, aber doch auch nach Gottes
Wort.
Keetmanshoop und Rehoboth sind mit je etwa
1400 Gemeindegliedern die beiden größten Ge-
meinden, die an Seelenzahl seit 1903 (vor dem
Aufstand) zugenommen haben. Daß ihre Abend-
mahlsberechtigten nur etwa 40 v . betragen, zeigt
an, daß dort etwa 60 vH. noch nicht konfirmierte
Kinder und junge Leute sind. Die nächstfolgende
Gemeinde ist Berseba (977), dann Windhuk (737,
ohne die Gefangenen). Das 1902 gegründete
Karibib hatte im folgenden Jahre 150, seht aber
bereits über 600 Gemeindeglieder und die aller-
größte Zahl von Taufbewerbern (400).
Die Zahl der Missionsschulen ist durch den
Aufstand von 58 auf 34 zurückgegangen; gleichwohl
ist die Schülerzahl um 355 gestiegen. Windhuk mit
380 Schülern steht hier an erster Stelle; Karibib,
Rehoboth und die Bergdamarastation Okombahe
folgen in kleinen Abständen nach. Namaland blelbt
hierin etwas zurück.
Inspektor Spiecker, der vom 5. bis 7. Mai in
Otjihasnena wellte, berichtet von dort: Es befinden
sich gegenwärtig 1143 Herero am Platze, nämlich
die 150 Boten mit ihren Familien und eine Schar
von alten und kranken Gefangenen, die nicht mit
den arbeitsfähigen Leuten nach Windhuk weiterge-
sandt werden konnten. Die Eingeborenen wohnen
alle in Graspontoks, die nahe beim Missionshaus
in geraden Reihen erbaut sind. Ihr Leben macht
keinen gedrückten Eindruck. Für den Lebensunter-
halt sorgt die Regierung in anerkennenswerter Weise.
Missionar Diehl hat täglich 10—12 Sack Reis oder
Mehl nötig, um den Hunger der Leute zu stillen.
Die Nahrungsmittel werden täglich einmal becher-
weise ausgetellt, was keine geringe Mühe ist. Natür-
lich werden die hier weilenden Herero zu mancherlel
Arbeiten herangezogen, die sich auf die Verbesserung
und Reinhaltung des Sammellagers beziehen. Von
den ehemaligen Missionsgärten ist keine Spur mehr
vorhanden. An ihrer Stelle hat Diehl eine lange
Strecke am Flußufer mit Mais bepflanzen lassen,
wovon eine kleine Ernte in Aussicht steht.
Aus fremden RKolonien und
Produhtionsgebieken.
Umsatzsteuer auf Edelsteine.
Der für das französische Madagaskar-Gebiet
laut Dekret vom 21. November 1905 vorgesehene
Wertzoll für Edelsteine, die in dieser Kolonie ge-
wonnen werden, ist für 1906 durch Verordnung
vom 22. Februar 1906, wie folgt, festgesetzt worden:
1. Bel der Ausfuhr wird eine Gebühr von 5 Fr.
pro Kilo für Steine, die für die Industrie,
und von 10 Fr. pro Kilo für solche, die für
Juwelierzwecke bestimmt sind, erhoben.
2. Der außerdem zur Erhebung kommende Zu-
schlag von 5 v. H. auf Steine, die durch Gru-
benarbeit gewonnen, und von 10 v. H. auf
solche, die durch Muten gefunden werden,
wird bei Vorlage der Verkaufsrechnung bezahlt.
Diese Steine müssen mit einem Begleitschein, der
genau den Ursprungsort erkennen läßt, versehen sein.
Aufhebung des Verbots der Auefuhr von Baumwollen=
samen in Süd--Rigeria.
(The Board of Trade Journal Nr. 495, S. 364.)
Durch eine Bekanntmachung Nr. 1 vom Jahre
1906 ist das durch die Bekanntmachung Nr. 2 vom
Jahre 1905 erlassene Verbot der Ausfuhr von
Baumwollensamen mit Wirksamkelt vom 18. Jannar
1906 ab aufgehoben worden.
(Deutsches Handels-Archiv 1906, Juli-Hest.)
Die Baumwollkultur in Französisch-Westafrika.
Über die in den letzten zwei Jahren von der
Association cotonnière coloniale unternommenen
Versuche zur Einbürgerung des Baumwollbaues in
Französisch-Westafrika berichtet der suspecteur des
Services d'Agriculture beim Generalgouvernement
von Französisch-Westafrika in einer Abhandlung, be-
tltelt Ia duestion cotonnière en Afrique occi-
dentale française en 1905. Melun, Imprimerie
Administrative 1906. Dieser Abhandlung sind
die nachfolgenden Angaben eninommen. -
Die angestellten Versuche erstreckten sich auf drei
Gebiete: das Senegaltal, das Nigerbecken und