Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

von einer solchen Möglichkeit Gebrauch machen, ver- 
dient volle Beachtung. Eine 26 jährige Beschäftigung 
mit dem Suaheli und anderen Sprachen Ost= und 
entralafrikas wies mich auf die bemerkenswerte 
hulichkeit im grammatischen Bau der Sprache des 
ausgedehnten Gebietes vom Sudan bis zum Kap- 
land hin, das von den afrikanischen Bantu-Stämmen 
eingenommen wird, eine Ahrlichkelt, die in manchen 
wichtigen Punkten auf tatsächliche Übereinstimmung 
hinausläuft. Der allen Bantu-Stämmen gemein- 
same Wortvorrat dürfte sich, sobald es gelungen 
sein wird, ihn seiner dialektischen Verschiedenheiten 
zu entklelden, voraussichtlich als ein sehr beträcht- 
licher erweisen. 
Die Beamten, Missionare, Händler, Ansiedler 
und Reisenden der verschiedenen Nationalitäten, 
welche in der Lage sind, auf Grund ihrer eigenen 
Sprachstudien und persönlichen Erfahrungen in 
bezug auf einen Bantu-Dialekt bei der Nachprüfung 
dieser Sprachforschungen wirksame Beihilfe zu leisten, 
sind häufig wegen ihres Aufenthaltes in entlegenen 
und vom Verkehr abgeschnittenen Teilen des 
Forschungsgebietes schwer zu erreichen. 
Aus diesem Grund erscheint es vielleicht nicht 
ungerechtfertigt, auf dem Wege dieses Aufrufes an 
alle diejenigen, welche geelgnet und gewillt sein 
sollten, eine kurze Mitteilung über den in Rede 
stehenden Gegenstand in Empfang zu nehmen und 
ihrerseits zu beantworten, hierdurch die Bitte zu 
richten, mir freundlichst ihre Adresse nach Fort 
Jameson, North Eastern Rhodesia, mitzuteilen. Ich 
würde es mit besonderem Dank erkennen, wenn 
heimische und afrikanische Zeltungen meiner Bitte 
eine weitere Verbreitung rfh würden. 
A. C. Ma 
(Student of Cbrist — Oxford). 
%o The British South Africa Company, 
Fort Jameson. 
North Eastern Rhodesia. 
Im Anschluß an obigen Aufruf sei noch bemerkt, 
daß bereits ein Landsmann des Herrn Madan, 
r. W. H. J. Bleek, in seinem „Comparative 
grammar of South-African languages“, London 
1862, 1869, durch sorgsame phonetische Unter- 
suchungen die Lautgesetze der einzelnen Sprachen 
festgelegt hat, welche Arbeit von dem jetzigen Do- 
zenten am Seminar für orientalische Sprachen, 
Prof. Meinhof, in seinem „Grundriß einer Laut- 
lehre der Bantusprachen“, Leipzig 1899, fortgeführt 
worden ist. Das Wichtigste aus der vergleichenden 
Grammatik der Bantusprachen bietet das 1906 von 
dem letztgenannten Verfasser herausgegebene Werk 
„Grundzüge einer vergleichenden Grammatik der 
Bantusprachen“, Berlin, D. Reimer. Außer einer 
Reihe deutscher Forscher haben noch der Bischof 
E. Steeve, U. M. C. A. und Rever. W. E. Taylor, 
C. M. S. in demselben Sinne gearbeitet. Da aber 
in lexilographischer und grammatischer Bezilehung 
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noch Erhebliches im Bantugebiet zu tun ist, so ist 
der methodischen, nicht nur auf empirische Sammlung 
sich beschränkenden Forschung bei Berücksichtigung 
der als richtig erwiesenen Lautgesetze und bei An- 
wendung der nötigen phonetischen Sorgfalt noch ein 
weites Feld der Betätigung offen. 
Die Arbeit des Rolonial-Wirtschaftlichen Komitees im 
ersten Jahrzehnt seines Bestehens. (1890 bis 17900.) 
Anläßlich seines zehnjährigen Bestehens ver- 
öffentlicht das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee den 
folgenden Bericht: 
Der Kolonialbesitz hat dem deutschen Volke die 
Aufgabe gestellt: die heimische Volkswirtschaft 
durch die Kolonialwirtschaft zu ergänzen. 
Zur Mitarbeit an dieser Aufgabe wurde auf An- 
regung von Karl Supf am 18. Juni 1896 das 
Kolonial-Wirtschaftliche Komitee zu Berlin begründet 
mit dem Zweck, die wirtschaftliche Erschließung 
unserer Kolonien auf wissenschaftlicher Grund- 
lage zu betreiben. 
Im Laufe der Jahre ist eine Organisation ge- 
schaffen worden, die heute unsere deutschen Fürsten, 
wissenschaftliche Institute, Handelskammern, Städte, 
Banken, kolontale, kommerzielle und industrielle 
Körperschaften, Arbeitervereine und Missionen ver- 
einigt und eine kaufmännisch geleitete Hauptstelle, 
eine wissenschaftlich-kechnische Stelle und Zweigstellen 
in den Kolonien umfaßt. Die Reichsregierung, die 
Wohtfahrtslotterie zu Zwecken der deutschen Schutz- 
gebiete und die Deutsche Kolonialgesellschaft unter 
dem Präsidium Sr. Hoheit des Herzogs Johann 
Albrecht zu Mecklenburg, die deutsche Industrie 
und die unmittelbaren Interessenten in den Kolonien 
unterstützten bestimmte Unternehmungen des Komitees. 
Zwischen dem Komitee und der Kolonialabteilung 
des Auswärtigen Amtes besteht eine dauernde Ver- 
bindung. Der Deutschen Kolonialgesellschaft ist das 
Konmitee entgegengekommen, indem es im Jahre 1902 
seinem Namen Kolonial-Wirtschaftliches Komitee den 
Zusatz: Wirtschaftlicher Ausschuß der Deutschen 
Kolonialgesellschaft hinzufügte; die rechtliche Selbst- 
ständigleit oder die Verfassung des Komitees ist 
dadurch in keiner Weise geändert. Größere industrielle 
Gruppen gewähren dem Komitee eine jährliche Bei- 
hilfe, welche einem bestimmten Prozentsatz der 
Jahresbeiträge zu ihren Berufsgenossenschaften ent- 
spricht. Für wirtschaftliche Vorarbeiten in den 
Kolonten und Studien in fremden Ländern hat das 
Komitee in den Jahren 1896 bis 1906 die Summe 
von 1 500 000 Mark aufgewendet. 
Unter Verzicht auf Agitatlon und Polemik hat 
das Komitee durch seine wissenschaftlich-wirtschaft- 
lichen Unternehmungen grundlegend für die deutsche 
Kolonialwirtschaft gewirkt. Bestimmte Unterneh- 
mungen haben auch die fremdländische Kolonlalwirt- 
schaft beeinflußt; so hat das Imperial Institute in
	        
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