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Amtsblatt
der Königlichen Regierung zu Stettin.
Stück 23.
Inhalt:
und die Verteilung der Petroleumbestände,
bungen, der preußischen konfolidierten 31/20%igen Staatsanleihe von 1886,
— PommerfcbenRentenbuefen178.
Konnnandterenden Generals des Il Armeekorps,
Oderströmen usw.,
Ausgegeben den 3. Juni
1916.
Inhalt der Gesetzblätter, S. 177. — Anordng ber Landeszentralbehörden, betreffend Höchstpreise von Petroleum
Ausreichung neuer Zinsscheine zu den Schuldverschrei-177.—
Kriegspostkarten, S. 178.
— Bekanntmachungen des stellvertr.
. 179, 180 u. 181. — Verpachtung der Sommerfischerei in den
S. 180. — Saatziger Kleinbahnen, S. 181. — Personalnachrichten, S. 181.
Wer Protgetreide verfüttert, verfün
digt sich am Paterlande!
259) Bekanntmachung.
Die Zinsscheine Reihe IV Nr. 1 bis 20 zu den
Schuldverschreibungen der preußischen konsolidierten
3½ %/ igen Staatsanleihe von 1886 über die Zinsen
für die zehn Jahre vom 1. April 1916 bis 31. März
1926 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende
Reihe werden
vom 1. März d. Is. ab
ausgereicht, und zwar:
durch die Kontrolle der Staatspapiere in Berlin
SW. 68, Oranienstraße 92/94,
durch die Königliche Seehandlung (Preußische
Staatsbank) in Berlin W. 56, Markgrafenstraße 38,
durch die Preußische Zentral--Genossenschaftskasse
in Berlin C. 2, Am Zeughause 2,
durch sämtliche preußischen Regierungshauptkassen,
Kreiskassen, Oberzollkassen, Zollkassen und hauptamtlich
verwalteten Forstkassen,
durch sämtliche Reichsbankhaupt= und Reichsbankstellen
und sämtliche mit Kasseneinrichtung versehenen
Reichsbanknebenstellen.
Vordrucke zu den Verzeichnissen, mit welchen
die zur Abhebung der neuen Zinsscheinreihe berechtigenden
Erneuerungsscheine (Anweisungen, Talons)
den Ausreichungsstellen einzuliefern sind, werden
von diesen unentgeltlich abgegeben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen
bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur
dann, wenn die Erneuerungsscheine abhanden gekommen
sind.
Berlin, den 21. Februar 1916.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
von Bischoffshausen.
Vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch zur
öffentlichen Kenntnis gebracht.
Stettin, den 29. Februar 1916.
Der Regierungspräsident.
In Vertretung:
von Seebach.
Reichs-Gesetzblatt.
(Nr. 5204.) Bekanntmachung über den Verkehr mit
Fleischwaren. Vom 22. Mai 1916.
Ausgegeben zu Berlin, den 23. Mai 1916.
(Nr. 5205.) Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen
zur Sicherung der Volksernährung.
Vom 22. Mai 1916.
(Nr. 5206.) Bekanntmachung über die Errichtung
eines Kriegsernährungsamts. Vom
22. Mai 1916.
(Nr. 5207.) Bekanntmachung über das Außerkrafttreten
der Verordnung über Malz vom
.17. Mai 1915 (geichs- Gesetzbl. S. 279).
Vom 23. Mai 1
Ausgegeben zu Berlin, ben 2. Mai 1916.
(Nr. 5208.) Verordnung über die Beurkundung
der Sterbefälle von Militärpersonen.
Vom 18. Mai 1916.
(Nr. 5209.) Bekanntmachung über die Zuständigkeit
zur Beurkundung der Sterbefälle von
Militärpersonen der Kaiserlichen Marine,
die im Inland weder einen Wohnsitz
gehabt haben, noch dort geborrn sind.
Vom 23. Mai 1916.
Ausgegeben zu Berlin, den 25. Mai 1916.