Metadata : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1916. (106)

177

Amtsblatt

der  Königlichen  Regierung  zu  Stettin.

 

Stück  23.

Inhalt:

und  die  Verteilung  der  Petroleumbestände,

bungen,  der  preußischen  konfolidierten  31/20%igen  Staatsanleihe  von  1886,
—  PommerfcbenRentenbuefen178.

 

Konnnandterenden  Generals  des  Il  Armeekorps,
Oderströmen  usw.,

Ausgegeben  den  3.  Juni

1916.

Inhalt  der  Gesetzblätter,  S.  177.  —  Anordng  ber  Landeszentralbehörden,  betreffend  Höchstpreise  von  Petroleum

Ausreichung  neuer  Zinsscheine  zu  den  Schuldverschrei-177.—

  Kriegspostkarten,  S.  178.
—  Bekanntmachungen  des  stellvertr.
.  179,  180  u.  181.  —  Verpachtung  der  Sommerfischerei  in  den

S.  180.  —  Saatziger  Kleinbahnen,  S.  181.  —  Personalnachrichten,  S.  181.

 

Wer  Protgetreide  verfüttert,  verfün

digt  sich  am  Paterlande!

 

259)  Bekanntmachung.

Die  Zinsscheine  Reihe  IV  Nr.  1  bis  20  zu  den
Schuldverschreibungen  der  preußischen  konsolidierten
3½  %/  igen  Staatsanleihe  von  1886  über  die  Zinsen
für  die  zehn  Jahre  vom  1.  April  1916  bis  31.  März
1926  nebst  den  Erneuerungsscheinen  für  die  folgende
Reihe  werden

vom  1.  März  d.  Is.  ab

ausgereicht,  und  zwar:

durch  die  Kontrolle  der  Staatspapiere  in  Berlin
SW.  68,  Oranienstraße  92/94,

durch  die  Königliche  Seehandlung  (Preußische
Staatsbank)  in  Berlin  W.  56,  Markgrafenstraße  38,

durch  die  Preußische  Zentral--Genossenschaftskasse
in  Berlin  C.  2,  Am  Zeughause  2,

durch  sämtliche  preußischen  Regierungshauptkassen,
Kreiskassen,  Oberzollkassen,  Zollkassen  und  hauptamtlich
  verwalteten  Forstkassen,

durch  sämtliche  Reichsbankhaupt=  und  Reichsbankstellen
  und  sämtliche  mit  Kasseneinrichtung  versehenen
Reichsbanknebenstellen.

 

Vordrucke  zu  den  Verzeichnissen,  mit  welchen
die  zur  Abhebung  der  neuen  Zinsscheinreihe  berechtigenden
  Erneuerungsscheine  (Anweisungen,  Talons)
den  Ausreichungsstellen  einzuliefern  sind,  werden
von  diesen  unentgeltlich  abgegeben.

Der  Einreichung  der  Schuldverschreibungen
bedarf  es  zur  Erlangung  der  neuen  Zinsscheine  nur
dann,  wenn  die  Erneuerungsscheine  abhanden  gekommen
  sind.

Berlin,  den  21.  Februar  1916.

Hauptverwaltung  der  Staatsschulden.
von  Bischoffshausen.

Vorstehende  Bekanntmachung  wird  hierdurch  zur
öffentlichen  Kenntnis  gebracht.
Stettin,  den  29.  Februar  1916.
Der  Regierungspräsident.
In  Vertretung:
von  Seebach.

 

Reichs-Gesetzblatt.
(Nr.  5204.)  Bekanntmachung  über  den  Verkehr  mit
Fleischwaren.  Vom  22.  Mai  1916.
Ausgegeben  zu  Berlin,  den  23.  Mai  1916.
(Nr.  5205.)  Bekanntmachung  über  Kriegsmaßnahmen

  zur  Sicherung  der  Volksernährung.
Vom  22.  Mai  1916.

(Nr.  5206.)  Bekanntmachung  über  die  Errichtung
eines  Kriegsernährungsamts.  Vom
22.  Mai  1916.

(Nr.  5207.)  Bekanntmachung  über  das  Außerkrafttreten
  der  Verordnung  über  Malz  vom

 

.17.  Mai  1915  (geichs-  Gesetzbl.  S.  279).
Vom  23.  Mai  1
Ausgegeben  zu  Berlin,  ben  2.  Mai  1916.

(Nr.  5208.)  Verordnung  über  die  Beurkundung
der  Sterbefälle  von  Militärpersonen.
Vom  18.  Mai  1916.

(Nr.  5209.)  Bekanntmachung  über  die  Zuständigkeit
zur  Beurkundung  der  Sterbefälle  von
Militärpersonen  der  Kaiserlichen  Marine,
die  im  Inland  weder  einen  Wohnsitz
gehabt  haben,  noch  dort  geborrn  sind.
Vom  23.  Mai  1916.

Ausgegeben  zu  Berlin,  den  25.  Mai  1916.