Deutsches Kolonialblatt
Amtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Sudsee
heiausgegeben in der kolonial-Kbteilung des Kuswärtigen amts
18. Jahrgang Berlin, den 15. (ärz 1907. Uummer 6.
Diele Zeilschrift erscheim ## in der Regel am 1. und 15. jedes Monats.
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find an die Königliche von Ernst gfrled Mitrler und Sohn, Doire SWos,. Kochstraße 63—71, zu wiesen
Inhalt: Amtlicher Teil: Allerhöchster Ordre, beir. Aufhebung des Kriegszustandes in Südwestafrika S. 233.—
Ausführungs teiina den Vorschriften des Bundevrats jür die Beforderung von Leichen auf dem Seewege
vom 18. Januar 1906 S. 21-r Erganzung der Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung des Gouverneurs
von Deutsch Neugninca vom #i1L Juli 100|1, beir. de Anwerbung von Eingeborenen als Arbiter im Schutgebiete
. .
von-unn1)UUWWMomhsnolstlHub-.- Personalien und Verlustliste Nr. 80 S
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Nichtamtlicher 1. Teil: Personal Nachrichten -. r Vatrigtische Gaben S. 20. Das Grucichen des
Auistandes 74.h aich Südweslafrita imit einer Narien S. 210. Die (answirischaktliche Auspellung
in * 8
eutsch O stakrila: Nachweiiung der Vruno-Einnahmen bei den Zolliellen an der Binnengrenze d
astaftikanischen 2. Schungebien im Monat Oktober 1906 S. 257 2
Ramerun: Die Pockenepidemie S. 258.
S*
es deutsch-
Naturwissenschaftliche Sammlungen S. 257.
Der Kopf des Bamum Herrschers S. 258S.
Togo: Ouarantane Maßreneln in Togo wegen Gelbfieber S. 259. Schiffsverlehr des Schungebiets Togo S. 2660.
Deutsch- Südwostafrika: deutsch Südwestafrika und Walsischbai S. 260.
Kolonia! Wirtschaftliche 3-. 2
Aus fremden Rolonien und Produrtiongebieten: Verbot des Vertaufs von Kriegswassen und Kriegs
munition sowie von geistigen Getränken an die Eingeborenen auf den Neu Hebriden S. 264. — Vorschriften für
die Einfuhr von aus Wein destillierten Spiritnofen, die im Südafrikanischen Rollverein erzeugt sind, nach Transvaal
Zz. 204. Verbranchsabgabe und Foll bei der Einfuhr von Spirituosen aus den übrigen Gebieten des Südafrikanischen
oiwerein nach Basutoland S. 241. Dergleichen nach Bechnanaland S. 26. Baumwollanbau in Südnigerien
Lagos S.2061. Nautschutanszuhr au Ceylon 1906 S. 205. Kataoau-fuhr Ccylons 1906 und Kalaomarkt S. 265.
Aus fuhr von Ouebracho und Ouebracho Extratt aus Argentinien im Ottober 1906 S. 2601. Eine transsaharische
elegraphenlinic S. 266. Kupferbergwerte und Eisenbahnbau in Südafrika S. 2|36.
Verschiedene Mitteilun gen: Allerhöchsie Aurrtennungsschreiben an das Rolonial= Wirtschaftliche Komitee S. 267.
Kanimannische Rolonialpolitil S. 28. do olonialWirkschaftliches S. 269. Literatur S. 2600. — Literatur-
—
Verzeichnik Z. 270. Roloniale Preßstimmen S. 270. Schiffsbewegungen S. 270. — Nerkehrs-Nachrichten S.271.
EgEGenncch AsttIicher Tei! D
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge.
Allerhöchste Ordre, betr. Rufhebung des Kriegszustandes in Südwestafrika.
Auj Ihreu Bericht vom 4. März dieses Jahres bestimme Ich:
1. Der im Schungebiet Südwestafrika bestehende Kriegszustand wird mit dem 31. März dieses
Jahres ausgehoben.
2. Mit dem gleichen Zeitwuntt enthebe Ich den Ches des Generalstabes der Armer von der ihm
übertragenen Leitung der Operationen. Das bisherige Kommando der Schutztruppe für Süd-
westafrika mit dem Hauptquartier ist sobald als möglich aufzulösen.
. Mit dem 1. April dieses Jahres treten unter Aufhebung aller für die Dauer des Kriegszustandes
ergangenen entgegenstehenden Erlasse die „Organisatorischen Bestimmungen für die Kaiserlichen
Schutztruppen in Afrika“ mit den nachfolgenden Einschränkungen wieder in Kraft.
a) Abweichend von der Schutztruppen-Ordnung verleihe Ich mit dem Zeitpunkt der Aufhebung.
des Kriegszustandes dem Kommandeur der Schutztruppe für Südwestafrika die Disziplinar=
strafgewalt, wolche derjeuigen eines Brigadekommandeurs in der Armec entspricht.
b) Die Kommandeure der Nord= und Südbezirke erhalten die Disziplinarstrafgewalt eines
heimischen Regimentskommandeurs und üben die niedere Gerichtsbarkeit über die ihnen
unterstellten Truppen und Behörden aus.
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