Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

W 267 20 
Überhaupt befinden sich im Kafue-tal noch 
verschiedene weniger bekannte Erzlagerungen, 
u. a. die sogenannten Silver-king, Sable-Ante- 
lope, Hippo-Rhino, Charobie und True-Blue- 
gruben, die den Interessensphären der Northern 
Copper Company und deren Zweiggesellschaften: 
Rhodesia Copper Company, Rhodesia Brokenhill 
Development Company und Kafue Copper 
Development Company angehören. 
Eine zweite Gruppe von Kupferminen liegt 
im Distrikte Katanga des Kongostaates in der 
Gebirgsgegend zwischen zwei Nebenflüssen des 
Oberkongos, der Lualaba und der Lufira. Dieser 
Komplex von Kupfergruben wird demnächst von 
der anglo-belgischen Minenbaugesellschaft: Tan- 
ganyika Concessions erschlossen werden. Mit Rück- 
sicht auf diese Erzlagerungen ist die Minenbau- 
gesellschaft bestrebt, den Bau der Eisenbahnlinie, 
die ihren Terminus in Lobitobay nördlich von 
Benguela erhalten wird, möglichst zu beschleunigen. 
Lobitobay bietet den besonderen Vorteil, daß 
es einen ausgezeichneten natürlichen Hafen besitzt, 
über welchen der überseeische Verkehr zwischen 
dem Inneren Afrikas und die anderen Weltteile 
geführt werden könnte. Die Hauptinteressenten 
der Benguelaeisenbahn werden natürlich auch 
alles aufbieten, um diese Linie, die im ver- 
gangenen Jahre über den Gebirgsrand der Hoch- 
ebene vollendet worden ist, möglichst bald an das 
Eisenbahnnetz von Nord-Rhodesien anzuknüpfen, 
um derart die Hauptstadt von Süd-Rhodesien 
  
(Matabeleland), Buluwayo über Lobitobay mit 
dem Atlantischen Ozean zu verbinden. 
Schließlich sei die Kupfergrube von Tsumeb 
in Deutsch-Südwestafrika erwähnt, welche die 
Veranlassung zu dem Bau der sogenannten 
Otavibahn gewesen ist. Sollte der Bau dieser 
Linie in nordöstlicher Richtung und weiter östlich 
fortgesetzt werden können, und zwar mit Über- 
schreitung des Okavangoflusses bei Andara und 
des Kuandoflusses bei Kasungula das Zambesital 
entlang, so würde sie bei Livingstone an den 
Victoriafällen an die Kap-Kairobahn angeschlossen 
werden können. 
So viel ist sicher, daß nach der Vollendung 
der Eisenbahnlinie Lobitobay—Katanga—Broken- 
hill die Entfernung zwischen Southampton und 
Johannesburg mittels dieser Eisenbahn ebenso 
groß sein würde, wie die Distanz zwischen diesen 
Orten, wenn man den Weg über Kapstadt 
nimmt. Sollte aber das Endziel der Reise von 
Southampton Buluwayo sein, so würde diese 
Stadt über Lobitobay in 17 Tagen und 
18 Stunden zu erreichen sein, dagegen aber die 
Reise dorthin über Kapstadt 19 Tage und 
8 Stunden in Anspruch nehmen. 
Daß die Kapregierung und das Parlament 
der Kapkolonie sich über diese Neugestaltung der 
Verkehrsverhältnisse beunruhigen, ist erklärlich; 
indessen wird es ihnen kaum möglich sein, die 
Entwicklung der Dinge in ihrem natürlichen Lauf 
zu hemmen. 
  
Verschiedene Mitteilungen. 
KAllerhöchste Kne#rhennungsschreiben an das 
Rolonlal- Wirtschaftliche Komitee. 
Der Kaiser und das Kolonial-Wirtschaft- 
liche Komiteec. 
Das fortgesetzte Interesse Seiner Majestät des 
Kaisers an den Arbeiten des Kolonial-Wirt- 
schaftlichen Komitees bekundet neuerdings das 
folgende, an den Vorüitzenden des Komitees Karl 
Fupf gerichtete Schreiben, datiert Berlin, den 
21. Februar 1907: 
„Ew. Wohlgeboren erwidere ich auf die 
gefällige Zuschrift vom 19. Dezember v. Is. 
ergebenst, daß ich gerne Gelegenheit genommen 
habe, die eingesandte Schrift „Die Arbeit des 
Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees 1896 bis 
1906 nebst dem Wirtschaftsatlas der deutschen 
Kolonien« Seiner Majestät dem Kaiser und 
Könige vorzulegen. Allerhöchstdieselben geruhten 
mit lebhaftem Interesse und mit dankbarer An- 
erkennung davon Kenntnis zu nehmen, in welch 
  
wirksamer Weise das genannte Komitee durch 
seine eifrige Tätigkeit an der Lösung der wich- 
tigsten wirtschaftlichen Fragen der Kolonien und 
an der Aufklärung des deutschen Volkes über 
seinen Kolonialbesitz mitgearbeitet hat. 
Der Geheime Kabinettsrat. 
In Vertretung: 
(gez.) v. Eisenhart.“ 
*# 
Der König von Sachsen und das Kolonial= 
Wirtschaftliche Komitee. 
Dem Kolonial-Wirtschaftlichen Komitee wurde 
am 5. März d. Is. durch den Königlich Sächsischen 
Gesandten Graf Vitzthum v. Eckstaedt das 
folgende Schreiben des Königs von Sachsen 
überreicht: 
„Das zehnjährige Bestehen des Kolonial= 
Wirtschaftlichen Komitees gibt Mir Anlaß, dem 
Verein in Anerkennung seiner erfolg-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.