Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Durch  Höchste  Entschließung  vom  22.  v.  M.  wurde  der  Kaplan  Lauter,  von  Gmünd,
auf  die  erledigte  Pfarrei  Salzstetten,  Dekanats  Horb,  versetzt.

Sodann  baben  Seine  Königliche  Majestät  vermöge  höchster  Eatschließung  vom
27.  v.  M.  dem  Cameralamts-Buchbalter  Roller  in  Tübingen  die  nachgesuchte  Dienstentlassung
  ertheilt,  ferner

vurch  höchste  Entschließungen  vom  29.  v.  M.  den  der  K.  Gesandschaft  in  Wien  zugetbeilten
  Legations-Sekretär  Freiherrn  Avolph  v.  Leutrum-Ertingen  zu  Höchst-Ibrem
Kammerherrn  gndigst  ernannt,

das  erledigte  Oberamt  Eßlingen  dem  Oberamtmann  Klemm  in  Ellwangen,  seinem
Ansuchen  gemäß,  gnädigst  übertragen,  und

vermöge  höchsten  Dekrets  vom  30.  v.  M.  das  erledigte  Amtsnotariat  Pfullingen,
Oberamts  Reutlingen,  dem  Notariats-Assistenten  Böpple  daselbst  gnädigst  verliehen.

Durch  höchste  Entschließung  vom  3.  d.  M.  baben  Höchstdieselben  den  Lientenant
à  la  Kuite  des  ersten  Reiter-Regiments,  v.  Rautzau,  zum  aggregirten  Lieutenant  in  diesem
Regiment  ernannt,  und

dem  Lieutenant  v.  Tröltsch  des  achten  Infanterie-Regiments  vie  nachgesuchte  Entlassung
  aus  dem  K.  Militärdienste  ertheilt,  wie  auch

vermöge  höchster  Entschließung  von  demselben  Tage  den  Eisenbahnbau-Inspektor  Beckh
von  Stuttgart  nach  Ravensburg,  und

den  Bahnbau-Inspekter  Schlierholz  von  Plochingen  nach  Göppingen  gnädigst  zu
versetzen  geruht.

II.  Verfügungen  der  Departement.
A)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Departements.
a)  Termin  zu  Vornahme  der  nächsten  Prüsung  der  Justiz-Referendäre.

Diejenigen  Referendäre  zweiter  Classe,  welche  in  Gemäßbeit  der  K.  Verordnung  vom
25.  April  1839  sich  zu  der  bevorstehenden  zweiten  Dienstprüfung  gemeldet  und  nach  erfolgter
Zulassung  zu  derselben  ibre  Probe-Arbeiten  rechtzeitig  übergeben  haben,  werden  hiemit  benachrichtigt,
  daß  ihre  Prüfung  demnächst  bei  der  Justiz-Prüfungs-Commission  in  drei  Abtbeilungen
  vorgenommen  werden  wird.