Volltext : Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Zollsatz
bisher  künftig
Schill.  Pce.  Schill.  Pce.
eignet  ist  Imperialgallon
  oder  ein  Bruchteil
davon  —  1  3

Feines  Mehl,  in  Fässern  verckt:


packt:
a)  mit  einem  Reingewichte
von  nicht  mehr  als
196  Pfund  Faß  2  —  —  —
b)  mit  einem  Reingewichte
von  mehr  als  196  Pfund
100  Pfund  oder  ein
Bruchteil  davon
a)  in  Halbfässern  mit  einem
Reingewichte  von  nicht
mehr  als  98  Pfund
Halbfaß  1
in  Fässern  von  mehr
als  98,  jedoch  nicht
mehr  als  196  Pfund
Reingewicht  Faß  —.
in  Fässern  von  mehr
als  196  Pfund  Reingewicht
  100  Pfund
oder  ein  Bruchteil
davon  —  —  1  3
Den  zollfreien  Artikeln  ist  Dünger  hinzugefügt
  und  der  Tarifartikel  der  Freiliste  „Schiefer,
Ziegel  und  galvanisiertes  Eisen  zum  ausschließlichen
  Gebrauche  zum  Dachdecken“  ist  durch
Streichung  der  Worte  „zum  ausschließlichen  Gebrauche
  usw.“  abgeändert.
The  Board  of  Trade  Journal.)

S

1
1

0
—

Solltarlfänderung  in  Sierra  Ceone.

Caut  Verordnung  Nr.  34  voi  Jahre  1906
ist  die  Freiliste  des  Zolltarifs  durch  Streichung
der  Tarifstelle  „Artikel  jeder  Art  für  den  Gebrauch
des  Gonverneurs  oder  des  die  Regierung  aus—
übenden  Beamten“  abgeändert.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

olltarlientscheidungen  im  Südafrikanischen

ollverein.

Laut  Bekanntmachung  des  Zollkontrolleurs
der  Kapkolonie  vom  30.  Jannar  d.  Is.  sind  im
Einvernehmen  zwischen  den  Kolonien  und  Gebieten
  des  Südafrikanischen  Zollvereins  folgende
Tarifentscheidungen  ergangen:

Asphaltplatten  —  T.-Nr.  81  v.  Wert  3  v.  H.
Bau-Papier  —  T.-Nr.  81  -  3v.H.
Kreosot  —  T.-Nr.  175  l'185  v.  H.

Naben,  Speichen  usw.:
Naben,  9  Zoll  und  da- 



runter  T.-Nr.  909.  v.  Wert  3  v.  H.
desgl.,  über  9  Zoll  —
T.-Nr.  15  15  v.  H.
Speichen,  2  Zoll  und  darunter
  —  T.-Nr.  90  3  v.  H.
desgl.,  über  2  Zoll  —
T.-Nr.  105  15  v.  H.
Invertzucker  in  Großhandelspackung
  T.-Nr.  74  3  v.  H.
Braunes  Schafleder  zu  Paneelbekleidung
  (panels),
als  bearbeitetes  Leder  —
T.-Nr.  15  15  v.  H.
Postmarken,  gebrauchte  —
r.  151.  .  .  ..  frei
desgl.,  in  Albums  eingeführt;
Zoll  nur  nach  dem  Werte
der  Albums  zu  erheben,  als
nicht  besonders  genannte
Waren  T.-Nr.  175  15  v.  H.
Gummiringe  für  Einmachegläser
  —  T.-Nr.  6  3  v.  H.
Tanks,  zum  Gebrauch  in  Bergwerken
  —  T.-Nr.  118.  3  v.  H.
desgl.,  andere  —  T.-Nr.  175  O  15  v.  H.

(The  Cape  ol  Good  Hope  Covernment  Gazettc.)

 

erhöhung  der  Spirituosen  zölle  in  Süd-Migeria.

Der  Zoll  auf  nichtversetzte  und  nichtgesüßte
Spirituosen  ist  am  22.  Dezember  1906  um  6  Pre.
für  das  Imperialgallon  erhöht  worden  und  beträgt
  nunmehr  für  dergleichen  Spiritnosen  bis
50%  Tralles  4  Schill.  für  1  Imnperialgallon
und  für  jeden  Grad  über  50%  Tralles  1  Puy.
für  das  Imperialgallon  mehr.  Für  versetzte
und  gesüßte  Spirituosen  wird  nach  wie  vor  ein
Zoll  von  4  Schill.  für  das  Imperialgallon  erhoben.


finderung  des  Ausfuhrzolls  auf  Tee  in  Cevion.
Laut  Proklamation  des  Gouverneurs  der
Kolonie  Ceylon  vom  24.  Jannar  1907  soll  der
durch  die  Verordnung  Nr.  4  vom  Jahre  1894
auf  Tee  gelegte  Ausfuhrzoll  von  20  Cent  für
100  Pfund  am  31.  Dezember  1908  außer
Kraft  treten.  (The  Board  of  Trade  Journal.)

Jollbegünstigte  Einfuhr  von  Erzeugnissen  der
-zahnküste.
Eine  Verordnung  der  Französischen  Regierung
vom  16.  Januar  1907  bestimmt:
Artikel  1.  Für  Kaffee  von  der  Zahnküste
wird  die  Menge,  die  unter  den  in  den  Verordnungen
  vom  30.  Juni  1892  und  25.  August