Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Citeratur. 
Die Kämpfe der deutschen Truppen in 
Südwestafrika. Auf Grund amtlichen Mate- 
rials bearbeitet von der Kriegsgeschichtlichen 
Abteilung 1 des Großen Generalstabes. 
Fünftes Heft. Preis 40 Pf., Verlag von 
E. S. Mittler & Sohn, Berlin. 
In dem soeben erschienenen fünften Heft 
bfr E# lstabs-Veröffentlichungen „Die Kämpfe 
der deutschen Truppen in Südwestafrika“, aus 
dem wir bereits einen interessanten Auszug zu 
bringen in der Lage waren, wird die Darstellung 
des Hottentottenkrieges fortgesetzt. Die 
Kämpfe gegen Cornelius und gegen Morenga 
sowie das Ende Hendrik Witbois und seines 
Stammes bilden den Inhalt der mit 10 Skizzen 
und 18 Abbildungen ausgestatteten voltstümlichen 
Schrift. Die fesselnd geschilderten Unternehmungen 
geigen die Zähigkeit und Tatkraft der deutschen 
Führung, die von einer opferwilligen Truppe 
auf das hingebendste unterstützt wurde, in gläu- 
zendem Lichte. Die außerordentlich schwierigen 
Märsche durch gänzlich unbekanntes und unsicheres 
Gelände, über Felsen und Steingeröll oder durch 
unwegsames Dickicht stellten ungewöhnliche An- 
forderungen an die Mannschaften. Bei manchen 
Abteilungen fehlte fast jede Art von Schuhzeng; 
Röcke und Hosen waren zerrissen, Pferde und 
Maultiere völlig heruntergekommen. Um so er- 
staunlicher erscheinen die erfolgreichen Taten 
unserer braven Truppen. Mit der fast voll- 
ständigen Gefangennahme der Trümmer der 
Witbois wurde nach tatkräftig geführten Schlägen 
und blutigen Gefechten die Niederwerfung des 
einst so stolzen Stammes besiegelt, die der Ober- 
befehlshaber General v. Trotha neben der 
Eroberung des Hererolandes stets als seine vor- 
nehmste Aufgabe angesehen hatte. Dem uner- 
schütterlichen Willen der kraftvollen Persönlichkeit 
des Generals v. Trotha ist es in erster Linic zu 
danken, wenn es auf einem Kriegsschauplatz von 
solch gewaltiger Ausdehnung überhaupt möglich 
wurde, in die kriegerische Tätigkeit der zahlreichen, 
weit im Lande zerstreut stehenden deutschen Ab- 
leilungen zielbewußtes, einheitliches Handeln zu 
bringen und die Macht des gefährlichsten Gegners 
der deutschen Herrschaft zu brechen. Bei der 
Heimkehr des Generals im November 1905 war 
bis auf den südlichsten Bezirk das Schutzgebiet 
dem deutschen Vaterlande von neuem erobert. 
Das im Sommer zu erwartende sechste Heft 
wird die Generalstabsschilderungen der „Kämpfe 
in Südwestafrika“, die in jedem deutschen Hause 
gelesen zu werden verdienen und in keiner Schul- 
und Volksbibliothek fehlen dürfen, zum Abs chluß 
bringen. 
  
Das Deutsche Kolonial-Gewerberecht. Von 
Dr. Edler v. Hoffmann. Berlin 1907. 
Wilhelm Süsserott. 
Das Buch ist der Abdruck einer in der „Zeit- 
schrift für Kolonialpolitik, Kolonialrecht und 
Kolonialwirtschaft“ veröffentlichten Arbeit. Der 
Verfasser behandelt zunächst die Frage, inwieweit 
das Reichsgewerbe= und das Reichsstrafrecht in den 
Schutzgebieten eingeführt sind. Den Hauptteil 
des Werkes bildet eine Einzeldarstellung des 
deutschen Kolonial-Gewerberechts, die übersichtlich 
nach den einzelnen Materien und Schutzgebieten 
geordnet ist. 
Schon der Umfang des Werkes läßt erkennen, 
eine wie weit verzweigte Rechtsmaterie das 
koloniale Verwaltungsrecht darstellt, von dem 
der Verfasser doch nur einen Ausschnitt behandelt. 
Daß es einer wissenschaftlichen Bearbeitung nicht 
minder bedarf als das heimische Verwaltungs- 
recht, ergeben die in großer Menge auftauchenden, 
vom Verfasser in geschickter Weise entwickelten 
Zweifelsfragen, deren Lösung häufig ein Zurück- 
gehen auf grundsätzliche Fragen des Staats= und 
Bölkerrechts nötig macht. 
Es erscheint in hohem Maße dantenswert, daß 
der Verfasser sich einer solchen Mühe gerade be- 
züglich eines für die Praxis besonders wichtigen 
Teiles jenes Rechtsgebietes unterzogen hat. Er- 
heben sich vielleicht auch Bedenken gegen manche 
Ausführungen des Verfassers, so erscheinen die 
letzteren doch überall beachtenswert; ihre Be- 
gründung legt Zeugnis davon ab, daß der Ver- 
sasser mit wissenschaftlicher Gründlichkeit und 
kritischem Siun an seine Aufgabe herangetreten 
ist. Die Darstellung ist gleichwohl klar, auch für 
den Nichtjuristen verständlich. Die Arbeit bedeutet 
ohne Zweifel eine wertvolle Bereicherung der 
kolonialrechtlichen Literatur, und es ist nur zu 
begrüßen, daß sie nunmehr durch die Buchausgabe 
weiteren Kreisen zugänglich gemacht ist. 
Grotewold: Unser Kolonialwesen und seine 
wirtschaftliche Bedeutung. Bibliothek der 
Rechts= und Staatskunde Bd. 18a. Stuttgart. 
Verlag von Ernst Heinrich Moritz. Hierzu: 
Wirtschaftsatlas unserer Kolonien. Bearbeitet 
von Sprigade und Moisel. 
Uber die Absichten, die den Verfasser des 
verdienstvollen Werkchens bei der Beröffentlichung 
leiteten, spricht er sich selbst im Vorwort aus. 
Er hegt den Wunsch, „weitere Kreise über den 
wirklichen Wert unserer Kolonien aufzuklären und 
einer praktischen und wirtschaftlich nützlichen Ko- 
lonialpolitik Freunde zu werben — nicht im Sinne 
einer phantastischen, uferlosens Kolonialschwär-= 
merei, sondern sine ira ct studio auf Grund 
einer objektiven Würdigung der realen Tatsachen,
	        
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