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Sicherheit zu bestellen, widrigenfalls die Behörde befugt ist, von dem Vertrage zurückzutreten und
Schadenersatz zu beanspruchen.
§5 8. Kosten der Ausschreibung.
Zu den durch die Ausschreibung selbst entstehenden Kosten hat der Unternehmer nicht
beizutragen.
Anlage 2.
Bürgschein.
Für die Erfüllung der von denn in dem Vertrage vom
übernommenen Verbindlichkeien... verbügeernrnrn . . . . . ...
hierdurch selbstschuldnerisch unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechnung und
der Vorausklage (§§ 770, 771 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bis zum Betrage von
(geschrieben ).
Auf Anzeige gemäß § 777 des 4(C ’°5°-d Gesetzbuches wird gerzichtet.
................ , den ...
Angenommen:
Kaiserlihe
(Unterschrift) (Unterschrift des Bürgen)
Anlage 3.
Verpfändungsurkunde.
Zur Sicherheit für die Forderungen, welche der Verwaltung aus den .
Vertrage vom .. . . . . . . . . . .. gegen den ... etwa erwachsen möchten, wird
dieser hierdurch diejenige Forderung odnv# Mark verpfändet, welche dem Unterzeichneten
Hauptverwaltung der Staatsschulden
Reichsschuldenverwaltung
’ddiiaa . . . ... ermächtigt, den Antrag auf gänzliche oder teilweise Löschung der
Forderung, gegen Ausreichung von Schuldverschreibungen der v. H. konsolidierten Anleihe
an sie, selbst zu stellen und die Zinsen des Kontos zu erheben.
gegen die laut Konol zusteht. Zugleich wird
............... ,den-.-.tcn...............19.
Angenommen:
Kaiserliche. . . . . . . . . . ..
(Unterschrift) (Umerschrift des Verpfänders)
(Diese Unterschrift ist gerichtlich oder notariell zu beglaubigen.)
Anlage 4.
Verpfändungsurkunde.
Zur Sicherheit für die Forderungen, welche dern Verwaltung aus de . .
Vertrage vom ... . . .. . . . . ... gegen deen etwa erwachsen möchten,
wird dieser hierdurch dieienige!t Forderung verpfändet, welche dem Unterzeichneten — gegen die Deutsche
Reichsbank laut Depotschein 1r. — gegen die Königl. Seehandlung (Preuß. Staatsbank)
laut Depotschein 9r. — gegen die Sparkasse zu . . . . . . . . . . . . .. . laut Sparkassenbuch
Nr. — auf Herausgabe — der — des — im letzteren bezeichneten Wertpapiere —
Guthabens — zusteht. Zugleich wird die .. . . . . . . . . . . . . .. ermächtigt, das vorstehende —
Depot bei der Reichsbank Königl. Seehandlung (Preuß. Staatsbank) — Guthaben bei der
Sparkasse — zu erheben und darüber Ounittung zu erteilen.
................ ,dest....ten..............19....
Angenommen:
Kaiserliche .... .. .. . ...
(Unterschrift) (Unterschrift des Verpfänders)