Full text: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

W 656 20 
7. Tabak, uunverarbeiteter, das Kilogramm—n. 00,50 Mark, 
8. Zigarren, das Tausend6 10,00 
9. Zigaretten und Zigarillos, das Tausend .. 200- 
10. Alle übrigen Gegenstände, soweit sie nicht ausdrücklich für zollfrei erklärt sind, 10% vom Wert. 
Die dem Zolltarif vom 5. Oktober 1904 beigegebene Freiliste bleibt unverändert. 
§ 2. Die Ausfuhr von Elfenbein unterliegt einem Zolle von 2,00 Mark für das Kilogramm. 
Auf die Ausfuhr von Elfenbein finden die für die Ausfuhr von Gummi erlassenen Vor- 
schriften siungemäße Anwendung. 
8 Diese Verordnung tritt am 20. April 1907 in Kraft. 
Buca, den 15. April 1907. 
Der stellvertretende Gonverneur. 
Gleim. 
  
Dersonalien. 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar haben Allergnädigst 
geruht, dem Bezirksamtmann, Regierungsrat Senfft in Jap das Ritterkreuz I. Abteilung Höchstseines 
Hausordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken zu verleihen. 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Kommando der Schutztruppen. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) vom 21. Juni 1907. 
Pinzke, Zahlmeister in der Schutztruppe für Südwestafrika, zum Zahlmeister für die Kassenverwaltung 
der Schutztruppen mit einem Rangdienstalter vom 3. April 1907 ernannt. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) vom 31. Mai 1907. 
v. Lagiewski, Feldintendanturrat in der Schutztruppe für Südwestafrika, mit dem 31. Mai aus 
dieser Schutztruppe ausgeschieden und vom 1. Juni d. Is. ab als Intendanturrat und 
Vorsteher der Intendantur in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika angestellt. 
Die Militär-Intendantursekretäre: 
Scheffler, von der Intendantur des Gardekorps, und 
Bohn, von der Intendantur der 17. Division, mit dem 1. Juni d. Is. als Intendantursekretäre 
in die Schutztruppe übernommen. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) vom 23. Juni 1907. 
Rudolphi, Zahlmeister, mit dem 23. Juni d. Is., behufs Wiederanstellung im Bereiche der König- 
lich Preußischen Heeresverwaltung (in einer freien Unterzahlmeisterstelle I. Bataillons In- 
fanterie-Regiments Nr. 132) aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren usw. 
der Schutztruppe für Kamerun folgende Auszeichnungen zu verleihen: 
A. K. O. vom 11. Juni 1907. 
den Roten Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern: 
dem Leutnant v. Puttkamer; 
den Königlichen Kronen-Orden 3. Klasse mit Schwertern am zweimal schwarz und 
dreimal weißgestreiften Bande: 
dem Hauptmann Scheunemann;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.