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Gesamtüberblick.
Die Arbeiten an der Manenguba-Bahn sind
bis jetzt in befriedigender Weise vorgeschritten; es
ist zu hoffen, daß, nachdem die Arbeitskolonnen
völlig mit der Arbeit des Bahnbaues vertraut
geworden sind, der Ban einen ungestörten raschen
Fortgang nehmen wird.
Cehrwerkstätten für Eingeborene.
Ein Beispiel für die Erziehung der ein-
geborenen Bevölkerung zur Arbeit — und zwar
zu einer Arbeit, die sich über das Nivean der
gewöhnlichen Tagelöhnerarbeit beträchtlich erhebt
— liefert die Statistik, welche über die Frequenz
der Lehrwerkstätten des Schutzgebiets geführt
wird. Wie wir einem Bericht des Kaiserlichen
Gouvernements entnehmen, hat sich innerhalb
eines Zeitraums von zwei Jahren die Gesamt-
zahl der eingeborenen Lehrlinge von 92 auf
138 erhöht. Nach den Arten ihres Handwerks
scheiden sich diese 138 Lehrlinge in 24 Maurer,
43 Zimmerleute, 41 Tischler und 30 Schlosser
und Schmiede. Eine unmittelbare Wirkung
dieser Zunahme zeigt sich darin, daß bereits eine
Entlastung der für die Schutzgebietsverwaltung
erforderlichen Mobiliarbestellung eingetreten ist,
weil die Verwaltung ihre Bedürfnisse zum großen
Teil aus den Erzengnissen der Eingeborenen-
Tischlerarbeit deckt. Ein Bild von den Leistungen
dieser Arbeit geben die in der Deutschen Armee-,
Marine= und Kolonialausstellung gezeigten Möbel.
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Deutsch-Südwestafrika.
Von der Südbahn.
Zur Fortführung der Eisenbahn Lüderitz-
bucht—Kubub nach Keetmanshoop ist im Etat
für 1906 die erste und im Etat für 1907 die
zweite Baurate bewilligt worden, während die
dritte, die Schlußrate, für 1908 vorgesehen ist.
Die beiden ersten Raten entsprechen den Bau-
kosten des Stückes Ans—Feldschuhhorn, die
Schlußrate denen des Stückes Feldschuhhorn —
Keetmanshoop.
Der Bau des ersteren Stückes ist durch Ver-
trag vom 20. Februar und 12. März 1907 der
Deutschen Kolonial-Eisenbahn-Bau= und Betriebs-
gesellschaft zu Berlin übertragen worden.
Wie den gesetzgebenden Körperschaften in den
Etatserläuterungen zur Forderung der zweiten
Baurate mitgeteilt worden ist, konnte die Absicht,
zwecks Vermeidung weiterer Kosten für Ochsen-
und Maultiertransporte mit der Gleisspitze so
schnell wie möglich an den Endpunkt der Bahn
zu gelangen, nur dann erreicht werden, wenn
mit der Baufirma, noch im Laufe dieses Sommers
die Vereinbarung über den Restbau getroffen
wurde.
In übereinstimmung hiermit hat nunmehr
der südwestafrikanische Landesfiskus unter dem
25. und 27. Juli d. Is. zum Vertrage über
den Bau des Stückes Aus—Feldschuhhorn
der Lüderitzbahn mit der Generalunternehmerin
dieser Strecke, der Deutschen Kolonial-Eisenbahn-
Bau= und Betriebsgesellschaft zu Berlin, einen
Zusatzvertrag abgeschlossen, durch den der Bau-
der Endstrecke Feldschuhhorn —Keetmans-
hoop in das Abkommen einbezogen wird.
Danach soll die Bahn in ihrer ganzen Länge
spätestens am 23. November 1908 betriebsfähig
sein. Für jeden Tag der früheren oder späteren
Erreichung dieses Ziels erhält oder zahlt die
Baufirma 3000 Mk. Schon vor der Gesamt-
eröffnung der Bahn werden die einzelnen Teil-
strecken alsbald nach ihrer betriebsfähigen Her-
stellung so weit dem Verkehr übergeben, daß sie
die jetzigen Fuhrparkkolonnen ersetzen.
Zur Innehaltung dieses Programms ist es
nötig, stellenweise statt der endgültigen Bamwerke
Provisorien auszuführen; deren Auswechselung
soll erst nach der Eröffnung der Bahn geschehen
und nebst der vollständigen Ausstattung der Linie
so früh beendet sein, daß die Hauptabnahme aller
Anlagen am 30. September 1909 erfolgen kann.
Mit dem 1. Oktober 1909 wird demnach
voraussichtlich der regelmäßige Betrieb beginnen.
Neben den bisher genannten Leistungen liegt
der Firma noch ob, die schon fertige, ebenfalls
von ihr gebaute Vorstrecke Lüderitzbucht—
Aus bis zum 30. September 1909 zu betreiben.
An Vergütung für ihre vertragsmäßigen
Leistungen und Lieferungen erhält die Firma als
Ersatz ihrer Verwaltungskosten 850 000 Mk.,
ferner den Ersatz der übrigen Selbstkosten bis
zur Höhe von 17 860 000 Mk. und schließlich
als Gewinn 1 540 000 Mk., vermehrt um ein
Zehntel des Betrages, um den die vorstehend er-
wähnten Selbstkosten unter 17 860 000 Mk.
bleiben, insgesamt jedoch nicht über 2 000 000 Mk.
Auf diese Vergütung empfängt die Firma
während der Banzeit bestimmte Abschlags-
zahlungen bis zur Gesamthöhe von 90 v. H.
ihrer normalen Forderung, die sich als Summe
der unter a bis c genannten Beträge zu 2011
Millionen Mark berechnet, indes nur unter der
Voraussetzung der rechtzeitigen Bereitstellung der
Mittel durch den Etat. Dieser Vorbehalt trägt
dem Umstande Rechnung, daß die Schlußrate des
Bankapitals erst im Etat für 1908 beantragt
werden soll.