Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  97

dem  Kreisrathe  des  Kreises,  drei  von  dem  Kreisausschusse  zu  wählenden  Mitgliedern,
  aus  den  Bürgermeistern  der  zum  Kreise  gehörigen  Städte  mit  10,000
oder  mehr  Seelen  und  aus  einem  oder  mehreren  Kreisschulinspectoren  besteht.
Die  Möglichkeit,  daß  auch  Geistliche  zu  Mitgliedern  der  Kreisschulcommission
ernannt  werden,  ist  damit  gewährt,  die  Regierung  behält  aber  das  Heft  in
der  Hand.  Nach  den  Erfahrungen,  die  gerade  Hessen  gemacht  hat,  dürfen
ferner  die  für  den  Religionsunterricht  zu  wählenden  Lehrbücher  gegen  die
Einsprache  des  Ministeriums  des  Innern  nicht  gebraucht  und  eingeführt
werden.  Den  Fortbildungsschulen  ist  die  gebührende  Berücksichtigung  zutheil
geworden,  und  ausdrücklich  bestimmt,  daß,  sofern  es  die  örtlichen  Verhältnisse
  irgend  gestatten,  worüber  nach  Vernehmung  der  Ortsgemeinde=  und
Schulvorstände  die  Kreisschulcommission  zu  entscheiden  hat,  in  jeder  Gemeinde
eine  oder  mehrere  Fortbildungsschulen  errichtet  werden  sollen.

21.  März.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  genehmigt  auch  das  letzte  der  kirchen-





politischen  Gesetze,  über  den  Austritt  aus  der  Kirche,  in  dritter  Lesung.
Sämmtliche  vier  Gesetze  sind  damit  vom  Abg.-Hause  definitiv  erledigt
und  gehen  an  das  Herrenhaus.  Ein  Zusatzantrag  Virchow's  soll  als
besonderer  Antrag  behandelt  werden.  Derselbe  geht  dahin:

„die  königliche  Staatsregierung  aufzufordern,  dem  Landtage  in  der  nächsten

Session  Gesetzentwürfe  vorzulegen:  1)  Ueber  das  Kirchenpatronat  und  die
Bedingungen,  unter  welchen  dasselbe  aufgehoben  werden  kann  (Art.  17  der
Verfassungsurkunde);  2)  über  die  Civilehe  und  die  Führung  der  Civilstandsregister
  (Art.  19  der  Verfassungsurkunde);  3)  über  die  Bildung  der  Kirchengemeinden
  und  die  Rechte  derselben  in  Bezug  auf  die  Wahl  ihrer  Vorstände,
die  Verwaltung  des  Kirchenvermögens,  sowie  über  die  Theilung  des  letzteren
bei  Trennung  der  Gemeinden;  4)  über  die  Aufhebung  des  confessionellen
Characters  der  Kirchhöfe.“
„  (Preußen.)  Der  Landesausschuß  der  nationalliberalen  Partei
beschließt,  im  Mai  die  Vorarbeiten  für  eine  energische  Wahlthätigkeit
in  die  Hand  zu  nehmen,  und  beauftragt  den  Vorstand,  bis  dahin  eine
gemeinsame  Thätigkeit  aller  liberalen  Parteien  bei  den  nächsten  Wahlen
gegen  die  ultramontanen,  polnischen,  welfischen  und  socialistischen  Candidaten
  anzustreben.

22.   „  (Deutsches  Reich.)  Der  Kaiser  feiert  an  diesem  Tage  seinen
76.  Geburtstag  und  ratifizirt  an  demselben  die  Convention  vom  15.
d.  M.  mit  Frankreich.  Eine  Anzahl  orthodoxer  Pfarrer  unterläßt
den  in  Preußen  für  diesen  Tag  angesetzten  Gottesdienst.
„  (Preußen.)  Sämmtliche  Religionslehrer  an  den  höhern  Unterrichtsanstalten
  der  Provinz  Posen  werden  von  der  Regierung  zu  der
Erklärung  aufgefordert,  ob  sie  bez.  der  Unterrichtssprache  für  das  Fach
der  Religion  dem  Erzbischof  oder  der  Regierung  gehorchen  wollen,
unter  Androhung  der  Suspension  und  Disciplinaruntersuchung.  Die
Antwort  geht  ausnahmlos  dahin,  daß  sie  dem  Erzbischof  gehorsam  sein
würden,  worauf  sie  suspendirt  und  der  Religionsunterricht  anderen
Lehrern  übertragen  wird,  wo  er  nicht  ganz  eingestellt  werden  muß.
23.   „  (Preußen.)  Die  Fortschrittspartei  erläßt  folgenden  Wahlaufruf
aus  der  Feder  Virchow's,  der  die  allmälig  veränderte  Stellung  der
Partei  klar  bezeichnet:

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