Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 97
dem Kreisrathe des Kreises, drei von dem Kreisausschusse zu wählenden Mitgliedern,
aus den Bürgermeistern der zum Kreise gehörigen Städte mit 10,000
oder mehr Seelen und aus einem oder mehreren Kreisschulinspectoren besteht.
Die Möglichkeit, daß auch Geistliche zu Mitgliedern der Kreisschulcommission
ernannt werden, ist damit gewährt, die Regierung behält aber das Heft in
der Hand. Nach den Erfahrungen, die gerade Hessen gemacht hat, dürfen
ferner die für den Religionsunterricht zu wählenden Lehrbücher gegen die
Einsprache des Ministeriums des Innern nicht gebraucht und eingeführt
werden. Den Fortbildungsschulen ist die gebührende Berücksichtigung zutheil
geworden, und ausdrücklich bestimmt, daß, sofern es die örtlichen Verhältnisse
irgend gestatten, worüber nach Vernehmung der Ortsgemeinde= und
Schulvorstände die Kreisschulcommission zu entscheiden hat, in jeder Gemeinde
eine oder mehrere Fortbildungsschulen errichtet werden sollen.
21. März. (Preußen.) Abg.-Haus: genehmigt auch das letzte der kirchen-
politischen Gesetze, über den Austritt aus der Kirche, in dritter Lesung.
Sämmtliche vier Gesetze sind damit vom Abg.-Hause definitiv erledigt
und gehen an das Herrenhaus. Ein Zusatzantrag Virchow's soll als
besonderer Antrag behandelt werden. Derselbe geht dahin:
„die königliche Staatsregierung aufzufordern, dem Landtage in der nächsten
Session Gesetzentwürfe vorzulegen: 1) Ueber das Kirchenpatronat und die
Bedingungen, unter welchen dasselbe aufgehoben werden kann (Art. 17 der
Verfassungsurkunde); 2) über die Civilehe und die Führung der Civilstandsregister
(Art. 19 der Verfassungsurkunde); 3) über die Bildung der Kirchengemeinden
und die Rechte derselben in Bezug auf die Wahl ihrer Vorstände,
die Verwaltung des Kirchenvermögens, sowie über die Theilung des letzteren
bei Trennung der Gemeinden; 4) über die Aufhebung des confessionellen
Characters der Kirchhöfe.“
„ (Preußen.) Der Landesausschuß der nationalliberalen Partei
beschließt, im Mai die Vorarbeiten für eine energische Wahlthätigkeit
in die Hand zu nehmen, und beauftragt den Vorstand, bis dahin eine
gemeinsame Thätigkeit aller liberalen Parteien bei den nächsten Wahlen
gegen die ultramontanen, polnischen, welfischen und socialistischen Candidaten
anzustreben.
22. „ (Deutsches Reich.) Der Kaiser feiert an diesem Tage seinen
76. Geburtstag und ratifizirt an demselben die Convention vom 15.
d. M. mit Frankreich. Eine Anzahl orthodoxer Pfarrer unterläßt
den in Preußen für diesen Tag angesetzten Gottesdienst.
„ (Preußen.) Sämmtliche Religionslehrer an den höhern Unterrichtsanstalten
der Provinz Posen werden von der Regierung zu der
Erklärung aufgefordert, ob sie bez. der Unterrichtssprache für das Fach
der Religion dem Erzbischof oder der Regierung gehorchen wollen,
unter Androhung der Suspension und Disciplinaruntersuchung. Die
Antwort geht ausnahmlos dahin, daß sie dem Erzbischof gehorsam sein
würden, worauf sie suspendirt und der Religionsunterricht anderen
Lehrern übertragen wird, wo er nicht ganz eingestellt werden muß.
23. „ (Preußen.) Die Fortschrittspartei erläßt folgenden Wahlaufruf
aus der Feder Virchow's, der die allmälig veränderte Stellung der
Partei klar bezeichnet:
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