Full text: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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je nach dem Marktpreise und der Qualität des 
Samens verkauft wird. Da aber keinerlei Sor- 
tierungsmaschinen verwendet werden und die 
Reinigung des Samens außerordentlich primitiv 
und unvollkommen erfolgt, so erzielt man lange 
nicht erstklassigen Samen; man findet in diesem 
viele grüne, vertrocknete Samenkörner usw. Ge- 
wöhnlich beträgt der Abfall 30 bis 35 v. H. 
Trotzalledem halten die Landwirte die Gewinnung 
des Luzernesamens für äußerst vorteilhaft. 
Das Hauptgebiet für den Anbau von Luzerne- 
saat ist das Gebiet Samarkand und das Chanat 
Chiwa. Die größte Menge und die beste Qua- 
lität liefert Chiwa. 
Der Samen wird von Aufkäufern bei den 
Landwirten zusammengekauft und auf den Dampfern 
auf dem Amu-Darja bis nach Tschardjui und 
von dort auf der Eisenbahn nach Krasnowodsk 
gebracht. Der Hauptabsatzmarkt im Auslande, 
wohin der turkestanische Luzernesamen versandt 
wird, ist Hamburg. Nach den offiziellen Daten 
wurden über Krasnowodsk an verschiedenen 
Sämereien, hauptsächlich Luzerne, nachfolgende 
Mengen exportiert: 1899: 28 500 Pud, 1900: 
26 200 Pud, 1901: 43 200 Pud, 1902: 87 800 
Pud, 1903: 109 600 Pud, 1904: 509 100 Pud, 
1905: 625 100 Pud, 1906: 739 600 Pnud, 
1907: 1 195 600 Pud und 1908: 503 200 Pud. 
Für die Entwicklung dieses Handels wäre es 
aber notwendig, die Reinigung und Sortierung 
des Samens zu verbessern, damit vollkommen 
reiner Samen und eine erstklassige Ware erzielt 
wird. Nach dem Kaukasus wird eine verhältnis- 
mäßig beschränkte Menge von Luzernesamen, ein 
bis zwei Waggonladungen jährlich, versandt und 
nach den südrussischen Gouvernements, haupt- 
sächlich nach Charkow, auch nur gegen 2000 bis 
3000 Pud. Die übrige Menge Lugernesamen 
wird ins Ausland ausgeführt, hauptsächlich über 
Batum und über das Meer nach Hamburg. 
(Nach der Torg. Prom. (Ciazeta.) 
–—□.□. — 
Die Ananaskultur auf Ruba. 
Weil der Markt der Vereinigten Staaten von 
Amerika einer großen und stetigen Zufuhr von 
Ananas bedurfte, hielten amerikanische Kapitalisten 
es für vorteilhaft, Gelder in Ananaspflanzungen 
auf Kuba anzulegen. Daher befinden sich diese 
Pflanzungen zur Zeit zumeist im Besitze von 
Nordamerikanern und Spaniern; von ihnen wer— 
den sie auch bearbeitet, und jene ziehen nur in 
besonders lebhaften Zeiten eingeborene Kubaner 
zur Hilfe heran. 
  
Das Erzeugnis der Pflanzungen, die von 
Habana aus auf Eisenbahnlinien oder Landstraßen 
leicht zu erreichen sind, wird zumeist mit ameri- 
kanischen Schiffen nach den Vereinigten Staaten 
gebracht und ist für diese das beste Frachtgut aus 
Kuba. Die Hauptsaison für die Ananasverfrach- 
tung dauert gewöhnlich von Februar bis Juli, 
wenn auch in jedem andern Monat Ananas aus 
Kuba verschifft werden. Die Gesamtversendung 
in dem am 30. Juni 1909 abgelaufenen Jahre 
belief sich auf 1 263 466 Lattenkisten von je 
80 Pfund. Davon gingen 862 844 Kisten nach 
New York mit Dampfern der Ward-Linie, 207613 
nach Mobile auf der Munson-Linie, 114 807 nach 
New Orleans mit Süd-Pacific-Liniendampfern und 
78202 nach Knights Key in Florida. Von den 
Eingangshäfen aus fanden die Früchte ihren Weg 
nach fast allen großen Städten im Osten vom 
Mississippi. 
Der für Ananas gezahlte Durchschnittspreis 
kann nicht genau angegeben werden, dürfte sich 
aber auf nicht viel mehr als 2 ß für die Latten- 
kiste stellen. Die feinere Ware zu Beginn der 
Saison wird gewöhnlich mit ungefähr 4 s für die 
Kiste bezahlt, während in der Hauptzeit der Ver- 
schiffung oft nicht mehr als 1 &l für die Kiste erlöst 
wird. Um für den Pflanzer einen Nutzen abzu- 
werfen, darf der Preis in Habana nicht viel unter 
1,25 8 für die Kiste gehen, während der Aus- 
oder Einführer, der neben 31½⅛ Cents Fracht 
für die Kiste noch den Zoll und eine große Reihe 
von Gebühren zu zahlen hat, mindestens 2 f für 
die Kiste erhalten muß, um einen Gewinn zu 
erzielen. In der letzten Saison haben die Ein- 
führer und Pflanzer angeblich erhebliche Verluste 
im Ananasgeschäft erlitten, während in anderen 
Jahren das finanzielle Ergebnis besser war. 
(Nach Daily Consular and Trade Reports.) 
Sierra Ceone. 
Bestimmungen über die Verarbeitung oder 
Behandlung von eingeführtem Tabak. 
Ein in der „Sierra Leone Royal Gazette“ 
vom 14. August d. Is. veröffentlichter Gesetz- 
entwurf bestimmt, daß eingeführter Tabak nur in 
einer unter amtlicher Aufsicht stehenden Niederlage, 
sei es auf chemischem Wege, sei es durch Dampf, 
durch Anfeuchten oder durch irgendwelches Ver- 
fahren, behandelt werden darf, um ihn herzurichten 
oder für Handelszwecke tauglich zu machen. Für 
solche Zwecke dürfen unter amtlicher Aussicht 
stehende Niederlagen nur an denjenigen Plätzen 
errichtet werden, die zuvor durch schriftliche Er-
	        
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