Full text : Europäischer Geschichtskalender. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1882. (23)

32  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Febr.  1.)

steriums,  besondere  Staatszuschüsse  an  die  drei  Universitäten,  dann  der
Postulate  der  technischen  Hochschule,  der  humanistischen  und  der  Realgymnasien,
  der  Industrie-  und  der  gewerblichen  Fortbildungsschulen,  der
sämtlichen  Lehrer-Bildungsanstalten.  verschiedener  Anstalten  für  wissenschaftliche
  und  künstlerische  Zwecke  u.  a.  Wie  es  scheint,  will  der  Referent
seine  Anträge  auf  Genehmigung,  Modifizierung  oder  Ablehnung  der  Postulate
  erst  dann  im  Ausschusse  einbringen,  wenn  die  von  ihm  im  Referate  an
die  Staatsregierung  gestellten  Fragen,  insbesondere  jene  hinsichtlich  der  staatsrechtlichen
  Geltung  der  Tegernseer  Erklärung,  beantwortet  worden,  d.  h.
wohl,  der  Referent  macht  die  Stellung  seiner  Anträge  von  dem  Ausfalle
der  Beantwortung  seiner  Fragen  abhängig.

1. Februar.  (Preußen.)  Der  bisherige  deutsche  Gesandte
in  Washington,  v.  Schlözer,  geht  als  designierter  preußischer  Gesandter
  beim  Vatikan  von  Berlin  nach  Rom  ab.  Seine  förmliche
Ernennung  kann  erst  erfolgen,  wenn  der  Landtag  im  Etat  die  für
eine  solche  Gesandtschaft  angesetzte  Summe  und  damit  die  Gesandtschaft
  selbst  bewilligt  haben  wird.  (Vgl.  1881  9.  Sept.)

Herrenhaus:  die  Regierung  legt  demselben  einen  Gesetzentwurf
betr.  eine  neue  Landgüterrolle  für  die  Provinz  Westfalen  vor.

Dieselbe  beruht  auf  der  hannoverischen  Einrichtung  der  Höferolle
(in  dem  vorliegenden  Entwurfe  „Landgüterrolle“  genannt).  Danach  sollen
nur  diejenigen  Güter  dem  besonderen  Unerbenrecht  unterliegen,  welche  der
Besitzer  in  die  Rolle  eintragen  läßt,  und  nur  so  lange  als  nicht  die
jederzeit  auf  Verlangen  des  Besitzers  zulässige  —  Löschung  in  der  Rolle  erfolgt
  ist.  Das  Prinzip  der  freien  Verfügbarkeit  wird  also  im  Wesentlichen
gewahrt.  Der  Entwurf  entspricht  denn  auch  keineswegs  dem  Antrage  des
Hrn.  v.  Schorlemer-Alst,  welcher  eine  derartige  Landgüterrolle  nicht  einführen
  wollte;  der  von  diesem  im  Abgeordnetenhause  beantragte  Gesetzentwurf
  war  im  Jahre  1880  vom  westfälischen  Provinziallandtage  zwar
angenommen  worden,  die  Staatsregierung  hielt  indessen  diesen  Entwurf  zur
Annahme  nicht  für  geeignet  und  legte  dem  im  vorigen  Jahre  einberufenen
Provinziallandtage  den  Entwurf  eines  anderen  Gesetzes  zur  Begutachtung
vor.  Der  Provinziallandtag  hat  in  der  Sitzung  vom  13.  Dezember  v.  J.
diesen  Entwurf  mit  einigen  Änderungen  und  Zusätzen  angenommen,  und
zwar  mit  48  gegen  8  Stimmen.  Der  jetzt  vorliegende  Gesetzentwurf  stimmt
—  abgesehen  von  einigen  nachträglichen  Änderungen  in  der  Fassung  —  mit
dem  vom  Provinziallandtag  angenommenen  überein.

Abg.-Haus:  Von  den  beiden  in  Nordschleswig  gewählten
Landtagsabgeordneten  verweigert  der  eine,  Hörlück,  unter  Hinweis
auf  den  für  die  Bevölkerung  Nordschleswigs  noch  verbindlichen  Artikel
  5  des  Prager  Friedenstraktats,  wie  er  in  einer  Zuschrift  an
den  Präsidenten  des  Abgeordnetenhauses  erklärt,  den  Eid.  Auch
der  zweite  nordschleswig'sche  Abgeordnete,  Lassen,  teilt  dem  Präsidenten
  schriftlich  mit,  daß  er  den  Rechtsstandpunkt  Hörlücks  teile;
jedoch,  da  er  die  Pflichten  eines  preußischen  Unterthanen  übernommen,
  sich  genötigt  sehe,  an  der  Beratung  über  die  Interessen  seiner