Full text: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Vorsprung hatten. Die ersten Entdecker haben 
natürlich den Löwenanteil gewonnen, der ihnen 
auch zu gönnen war. Der Gesichtspunkt, daß 
die Einwohner des Schutzgebiets benachteiligt 
wurden, ist zum mindesten anfechtbar. Einzel- 
interessen müssen hinter denen des großen Ganzen 
zurücktreten, das Schutzgebiet hat aber durch Ver- 
meidung einer Zersplitterung der Funde den 
größten Nutzen. Ein weiterer Schritt, um der 
Regierung Einnahmen aus den Diamantfeldern 
zu sichern, war die Einführung eines Gewichts- 
zolles, der als Provisorium einem Wertzoll von 
33½ v. H. für einige Monate vorausging. Die dritte 
und wichtigste Maßnahme war aber die Einfüh- 
rung der Diamantregie.') Diese zwingt jeden 
Produzenten, seine Förderung der unter staat- 
licher Aufsicht stehenden Regiegesellschaft zur 
weiteren Verwertung zu übergeben. Er erhält 
zunächst einen Vorschuß und später nach Ver- 
wertung der Diamanten die Restsumme abzüglich 
der gesetzlichen oder vertraglichen Abgaben von 
der Regie bezahlt. Dadurch ist er der Mühe 
überhoben, seine Steine selbst an den Markt zu 
bringen und erhält sofort einen Teilwert seines 
Eigentums, der ihn in der Regel instandsetzen 
wird, die Produktion fortzuführen. Auch diese 
Maßnahme wurde zunächst angefeindet, hat aber 
jetzt allgemeine Anerkennung gefunden und wenn 
sie noch Angriffe zu erfahren hat, richten sich diese 
weniger gegen die Regie als gegen Einzel- 
maßnahmen derselben. 
Auch nach der Sperrung ging das Neugründen 
von Schürfgesellschaften und das Belegen von 
Feldern munter weiter, da sich noch eine ganze 
Anzahl von Schürfscheinen im Besitz Privater be- 
fand. Diese Schürsfscheine kosteten ursprünglich 
60 /7, wurden aber teilweise bis 6000 be- 
wertet, weil eben keine neuen mehr gelöst werden 
konnten. Dann kam noch ein weiterer Umstand 
hinzu, der die Schürftätigkeit dauernd in Alarm 
hielt: das war die ungeklärte Rechtslage im sog. 
Pomonagebiet. Es handelt sich um eine alte 
englische Minenkonzession der Firma de Paß, 
Spence & Co., die später auf de Paß überging. 
Man hatte am Festlande gegenüber der englischen 
*) Ugl. „D. Nol. Bl.“ 1909, Nr. 3 u. Nr. 6, S. 85f. 
und S. 241f. 
  
Guanoinsel Pomona Kupfer= und Silbererze ge- 
funden. Von mancher Sein wurde das Gebis 
als dem Bergrecht der Regierung unterworf#en 
betrachtet und nach den Regierungsbestimmunger 
dort Felder belegt. Andere wieder suchten ihre 
noch gültigen Schürfscheine der Kolonialgesell- 
schaft dort zu plazieren. Kurzum die Rechtslage 
war verworren genug. Da nun auch noch die 
Kolonialgesellschaft nur 2½ ha als Bergwerks- 
eigentum für jeden Schürfkreis verleihen wollte 
und Streitigkeiten wegen des Abstandes der ein- 
zelnen Schürfkreise entstanden, schickten die Lüderig- 
buchter Interessenten eine Kommission nach Berlin, 
um dort die streitigen Punkte zu besprechen und 
soweit als möglich eine Einigung zu erzielen. 
Das gelang denn auch mit Hilfe des Reichs- 
Kolonialamts. Die Kolonialgesellschaft gewährte 
gegen eine erhöhte Abgabe, die teilweise dem 
Fiskus zufließt, die ganzen Schürfkreise als Berg- 
werkseigentum, die Bergbehörde trat von ihrem 
strengen Standpunkt, daß unbedingt 2 km Abstand 
vom nächsten Schürfpfahl erforderlich seien, zurück. 
Die Berechtigung der Regie wurde von den 
Interessenten anerkannt und die Wogen der Er- 
regung glätteten sich allmählich. Auf weilere 
Einzelheiten meist bergrechtlicher Natur einzu- 
gehen, würde den Zweck dieser Zeilen über- 
schreiten. 
4. 
Die wirtschaftliche Vedentung der füdwestafrikanischen 
Diamanten. 
Die wirtschaftliche Bedeutung der Diamamt- 
lagerstätten wurde besonders in Deutschland zu- 
nächst stark unterschätzt. Mußte doch selbst der 
Staatssekretär, als er im Reichstag erklärte, daß 
auf den Feldern 5000 Karat Diamanten pro 
Arbeitstag produziert werden könnten, allerlei 
Glossierungen in der heimatlichen Presse über 
sich ergehen lassen. Die englischen Nachbarn aus 
der Kapkolonie waren viel weniger pessimistich 
und suchten, wo sie konnten, ins Geschäft hinein- 
zukommen. Von geologischer Seite standen dem 
Reichs-Kolonialamt genügend Gutachten und Be- 
ratungen zur Verfügung, so daß die Regicrung 
ihre im vorigen Abschnitt skizzierten Mahßnabmen 
unbeeinflußt durch die öffentliche Meinung im 
Schutzgebiet und in Deutschland schnell und durch-
	        
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