Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

Die  dritte  Abtheilung  aus  den  Referendaͤren
Pfäfflin,  Rheinwald,  Bürger,  Gloz,  Müller  von  Gaildorf,  Freiherr
  vom  Holz,  Hofmeister,  Klüpfel.

DOie  Referendéäre  der  ersten  Abtheilung  haben  am  Dienstag,  den  16.,  die  der
zweiten  am  Dienstag,  den  :25.,  und  die  der  dritten  Abtheilung  am  Dienstag,  den
Jo.  Mai  2.  J.  in  Stuttgart  sich  einzufinden  und  beziehungsweise  an  den  bezeichneten
Tagen  (Nachmittags  zwischen  3  und  5  Uhr)  auf  der  Kanzlei  des  Ober=  Tribunals
sich  zu  melden,  um  daselbst  die  weitere  Anweisung  zu  erhalten.

Die  zu  der  bevorstehenden  Prüfung  zwar  ebenfalls  zugelassenen,  hievor  aber
nicht  genannten  Referendäre,  welche  ihre  Probe-Arbeiren  binnen  der  anberaumten
Frist  nicht  eingereicht  haben,  werden  hiemit  dem  angedrohten  Präjudiz  gemäß  von
dieser  Semester-Prüfung  ausgeschlossen  und  auf  die  nächste  verwiesen.

Stuttgart  den  36.  April  18276.
Fär  den  Justiz-Minister:
v.  Otto.

B.)  Des  Departements  des  Innern:
1.  Des  Ministerium  des  Innern.

Niedersetzung  einer  stehenden  Kommission  für  die  Erziehungs-Häufer.

In  Folge  hcbchster  Entschließung  vom  28.  d.  M.  wird  die  Aufsicht  und  Leitung
der  belden  Waisenhäuser  in  Stuttgart  und  Weingarten  vom  2.  Juli  d.  J.  an  mit  der
unter  dem  23.  Januar  1825  errichteren  Ober-Aufsichts-Kommission  für  die  Taubstummen
  und  Blinden-Unterrichts-Anstalt  unter  dem  Namen  der

„Königlichen  Kommission  für  die  Erziehungs  Häuser“
bereinig:  werden.  ·
DieKommisstonwirdunterdemVorsitzihreöbiöherisgenVorstandes-ObersHofprediger,ObersConsistorialrath,Präcatend«Aut-t-

  dem
Ober,  Kirchenrath  Schedler,