thumbs : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1905. (96)

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(Nr.  10619.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  23.  Juni  1905,  betreffend  Bau  und  Betrieb  der  in

dem  Gesetze  vom  6.  Juni  d.  J.  (Gesetz=  Samml.  S.  237)  vorgesehenen  neuen
Eisenbahnlinien.

Auf  Ihren  Bericht  vom  20.  Juni  d.  J.  bestimme  Ich,  daß  bei  der  dem—
nächstigen  Ausführung  der  in  dem  Gesetze  vom  6.  Juni  d.  J.,  betreffend  die
Erweiterung  und  Vervollständigung  des  Staatseisenbahnnetzes  und  die  Beteiligung
des  Staates  an  dem  Baue  von  Kleinbahnen,  im  §  1  unter  I  vorgesehenen  neuen
Eisenbahnlinien  und  der  unter  II  vorgesehenen  Herstellung  einer  zweigleisigen
Verbindung  zwischen  den  Eisenbahnlinien  Cöln—-Bonn  und  Cöln  (Kalk)  -Troisdorf
die  Leitung  des  Baues  und  demnächst  auch  des  Betriebs:

A.  der  Eisenbahnen:

J.
2.

3.

14.

von  Egerfeld  nach  Summin  der  Eisenbahndirektion  zu  Kattowitz,
von  Schmentau  nach  Riesenburg  und  von  Bütow  nach  Rummelsburg
  i.  Pomm,  der  Eisenbahndirektion  zu  Danzig,

von  Schwerte  nach  Dortmunderfeld  nebst  Gleisverbindung  nach
der  Strecke  Schwerte  —  Langschede  der  Eisenbahndirektion  zu
Essen  a.  R.,

von  Johannisburg  nach  Dlottowen  und  von  Ortelsburg  nach

Bischofsburg  (Rothfließ)  der  Eisenbahndirektion  zu  Königsberg  i.  Pr.,

von  (HOls)  Groß-  Graben  nach  Ostrowo  und  von  Grätz  nach

Posen  der  Eisenbahndirektion  zu  Posen,

.  von  Ottmachau  nach  Prieborn  und  von  Lähn  nach  Löwenberg

  i.  Schl.  der  Eisenbahndirektion  zu  Breslau,

von  Jastrow  nach  Tempelburg  (Bahnhof)  und  von  Landsberg  a.  W.

nach  Soldin  der  Eisenbahndirektion  zu  Bromberg,

von  Jasenitz  nach  Groß-Ziegenort  der  Eisenbahndirektion  zu  Stettin,
von  Eichicht  nach  Lobenstein  i.  Reuß  und  von  Mühlhausen  i.  Thür.

nach  Treffurt  der  Eisenbahndirektion  zu  Erfurt,

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von  Bleicherode  nach  Herzberg  der  Eisenbahndirektion  zu  Cassel,
von  Zeven  nach  Bremervörde  und  von  Nienburg  a.  W.  nach

Rahden  der  Eisenbahndirektion  zu  Hanmover,

2.  von  Iserlohn  nach  Schwerte  der  Eisenbahndirektion  zu  Elberfeld,
z.  von  Westerburg  nach  Montabaur  der  Eisenbahndirektion  zu  Frankfurt

  a.  M.,
von  Jülich  nach  Dalheim  i.  d.  Rheinprovinz  und  von  Seifen
i.  Westerwald  nach  Linz  a.  Rh.  der  Eisenbahndirektion  zu  Cöln;

B.  der  zweigleisigen  Verbindung  zwischen  den  Eisenbahnlinien  Cöln—-Bonn
und  Cöln  (Kalk)  -Troisdorf  der  Eisenbahndirektion  zu  Cöln  übertragen

wird.