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Ergänzungsheft
suche praktischer Lösung bethätigten Ansicht überein: daß sie glaubt, sich der
Verpflichtung entheben zu können, im Allgemeinen diejenigen Gründe noch
näher zu entwickeln, welche im Interesse der Gesammtheit und nach Maßgabe
der realen Verhältnisse die gegenwärtig bestehende Bundesverfassung als ungenügend
erscheinen lassen.
„Die kgl. Regierung will nur noch an die aus diesem Bedürfniß hervorgegangene
Berufung des Fürstentages nach Frankfurt a. M. im Jahre 1863
erinnern. Oesterreich hat damals erklärt, daß weder es selbst, noch Preußen
„sich mit irgend einem Grade von Vertrauen auf den Bund in seinem jetzigen
Zustande stützen könne", und es hat die Hoffnung, „daß die morschen Wände
den nächsten Sturm noch aushalten möchten", als einen bloßen Wunsch bezeichnet,
der dem Gebäude die nöthige Festigkeit nicht wiedergeben könne.
Wenn gleich Preußen an den damaligen zur Abhülfe dieses Zustandes eingeleiteten
Schritten nicht hat Theil nehmen können, so hat es doch ausdrücklich auch
seinerseits bei dieser Gelegenheit Veranlassung genommen, das Bedürfniß der
Reform anzuerkennen, und in seiner Eröffnung an die deutschen Regierungen
vom 22. September 1863 sich darüber klar ausgesprochen.
„Seit jener Zeit sind wichtige Ereignisse eingetreten, welche die Schäden
der bestehenden Bundesverhältnisse in ein noch helleres Licht gestellt haben,
und die gegenwärtige politische Krisis ist geeignet, die schweren Gefahren vor
Aller Augen darzulegen, welche aus einer längeren Fortdauer des unhaltbaren
Zustandes für die Wohlfahrt und den Frieden des Vaterlandes erwachsen
müssen.
„Zunächst hat der dänische Krieg gezeigt, daß der Bund in seiner gegenwärtigen
Gestalt für die Sicherheit der nationalen Unabhängigkeit und für die
Erfordernisse einer activen Politik, wie solche in großen politischen Krisen
jeden Augenblick hervortreten können, auch unter den günstigsten Verhältnissen
nicht ausreichend ist. Denn selbst hier, wo die beiden deutschen Großmächte
in voller Einigkeit der Nation vorangingen, hat es auf Grund der Bundesinstitutionen
nicht gelingen wollen, Deutschland an einer activen, nationalen
und erfolgreichen Politik Theil nehmen zu lassen.
„Insbesondere ist in dieser Epoche auch erwiesen worden, daß die Bundesmilitäreinrichtungen
nicht in der für die Sicherheit Deutschlands
unbedingt nothwendigen Weise geordnet sind: eine Erfahrung, welche die kgl.
Regierung vorausgesehen und der sie ihrerseits durch die ernstesten, leider jedoch
vergeblichen Bemühungen für eine rechtzeitige und wirksame Reform
dieses Theils der Bundesinstitutionen vorzubeugen gesucht hatte.
„Sodann aber hat die gegenwärtige Phase der politischen Situation der
königl. Regierung die Ueberzeugung geben müssen, daß der Bund in seiner
jetzigen Verfassung selbst die inneren Gefahren zu überwinden nicht
in der Lage ist.
„Die Bundesverfassung beruht überhaupt auf der Voraussetzung, daß
Oesterreich und Preußen in ihrer Politik sich einig wissen und einig auftreten;
und wenn die Bundeseinrichtungen noch immer haben fortbestehen
können, so ist dieß vorzugsweise der im Gesammtinteresse fortgesetzt bewiesenen
Nachgiebigkeit Preußens gegen Oesterreich zu danken.
„Einen ernsthaften Antagonismus aber zwischen Oesterreich
und Preußen können die Bundesverhältnisse nicht ertragen,
und die gegenwärtige gespannte Situation zwischen beiden Mächten
hebt daher in Wahrheit gerade die Voraussetzungen auf, welche allein die
volle Durchführung der Bundesverfassung möglich machen.
„Von diesem Gesichtspunkte aus sah sich die königl. Regierung veranlaßt,
an die einzelnen deutschen Bundesregierungen sich zu wenden und an sie
eine Anfrage über die von ihnen zu erwartende Unterstützung im Falle eines
Angriffes gegen Preußen zu richten.
„Die hierauf erhaltenen Erwiderungen können indeß der königlichen Re-