Full text : Europäischer Geschichtskalender. Ergänzungsheft zum Europäischen Geschichtskalender für 1865. (6a)

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Ergänzungsheft

suche  praktischer  Lösung  bethätigten  Ansicht  überein:  daß  sie  glaubt,  sich  der
Verpflichtung  entheben  zu  können,  im  Allgemeinen  diejenigen  Gründe  noch
näher  zu  entwickeln,  welche  im  Interesse  der  Gesammtheit  und  nach  Maßgabe
der  realen  Verhältnisse  die  gegenwärtig  bestehende  Bundesverfassung  als  ungenügend
  erscheinen  lassen.

„Die  kgl.  Regierung  will  nur  noch  an  die  aus  diesem  Bedürfniß  hervorgegangene
  Berufung  des  Fürstentages  nach  Frankfurt  a.  M.  im  Jahre  1863
erinnern.  Oesterreich  hat  damals  erklärt,  daß  weder  es  selbst,  noch  Preußen
„sich  mit  irgend  einem  Grade  von  Vertrauen  auf  den  Bund  in  seinem  jetzigen
Zustande  stützen  könne",  und  es  hat  die  Hoffnung,  „daß  die  morschen  Wände
den  nächsten  Sturm  noch  aushalten  möchten",  als  einen  bloßen  Wunsch  bezeichnet,
  der  dem  Gebäude  die  nöthige  Festigkeit  nicht  wiedergeben  könne.
Wenn  gleich  Preußen  an  den  damaligen  zur  Abhülfe  dieses  Zustandes  eingeleiteten
Schritten  nicht  hat  Theil  nehmen  können,  so  hat  es  doch  ausdrücklich  auch
seinerseits  bei  dieser  Gelegenheit  Veranlassung  genommen,  das  Bedürfniß  der
Reform  anzuerkennen,  und  in  seiner  Eröffnung  an  die  deutschen  Regierungen
vom  22.  September  1863  sich  darüber  klar  ausgesprochen.

„Seit  jener  Zeit  sind  wichtige  Ereignisse  eingetreten,  welche  die  Schäden
der  bestehenden  Bundesverhältnisse  in  ein  noch  helleres  Licht  gestellt  haben,
und  die  gegenwärtige  politische  Krisis  ist  geeignet,  die  schweren  Gefahren  vor
Aller  Augen  darzulegen,  welche  aus  einer  längeren  Fortdauer  des  unhaltbaren
  Zustandes  für  die  Wohlfahrt  und  den  Frieden  des  Vaterlandes  erwachsen
  müssen.  

„Zunächst  hat  der  dänische  Krieg  gezeigt,  daß  der  Bund  in  seiner  gegenwärtigen
  Gestalt  für  die  Sicherheit  der  nationalen  Unabhängigkeit  und  für  die
Erfordernisse  einer  activen  Politik,  wie  solche  in  großen  politischen  Krisen
jeden  Augenblick  hervortreten  können,  auch  unter  den  günstigsten  Verhältnissen
nicht  ausreichend  ist.  Denn  selbst  hier,  wo  die  beiden  deutschen  Großmächte
in  voller  Einigkeit  der  Nation  vorangingen,  hat  es  auf  Grund  der  Bundesinstitutionen
  nicht  gelingen  wollen,  Deutschland  an  einer  activen,  nationalen
und  erfolgreichen  Politik  Theil  nehmen  zu  lassen.

„Insbesondere  ist  in  dieser  Epoche  auch  erwiesen  worden,  daß  die  Bundesmilitäreinrichtungen
  nicht  in  der  für  die  Sicherheit  Deutschlands
unbedingt  nothwendigen  Weise  geordnet  sind:  eine  Erfahrung,  welche  die  kgl.
Regierung  vorausgesehen  und  der  sie  ihrerseits  durch  die  ernstesten,  leider  jedoch
  vergeblichen  Bemühungen  für  eine  rechtzeitige  und  wirksame  Reform
dieses  Theils  der  Bundesinstitutionen  vorzubeugen  gesucht  hatte.

„Sodann  aber  hat  die  gegenwärtige  Phase  der  politischen  Situation  der
königl.  Regierung  die  Ueberzeugung  geben  müssen,  daß  der  Bund  in  seiner
jetzigen  Verfassung  selbst  die  inneren  Gefahren  zu  überwinden  nicht
in  der  Lage  ist.

„Die  Bundesverfassung  beruht  überhaupt  auf  der  Voraussetzung,  daß
Oesterreich  und  Preußen  in  ihrer  Politik  sich  einig  wissen  und  einig  auftreten;
  und  wenn  die  Bundeseinrichtungen  noch  immer  haben  fortbestehen
können,  so  ist  dieß  vorzugsweise  der  im  Gesammtinteresse  fortgesetzt  bewiesenen
Nachgiebigkeit  Preußens  gegen  Oesterreich  zu  danken.

„Einen  ernsthaften  Antagonismus  aber  zwischen  Oesterreich
  und  Preußen  können  die  Bundesverhältnisse  nicht  ertragen,
  und  die  gegenwärtige  gespannte  Situation  zwischen  beiden  Mächten
hebt  daher  in  Wahrheit  gerade  die  Voraussetzungen  auf,  welche  allein  die
volle  Durchführung  der  Bundesverfassung  möglich  machen.

„Von  diesem  Gesichtspunkte  aus  sah  sich  die  königl.  Regierung  veranlaßt,
an  die  einzelnen  deutschen  Bundesregierungen  sich  zu  wenden  und  an  sie
eine  Anfrage  über  die  von  ihnen  zu  erwartende  Unterstützung  im  Falle  eines
Angriffes  gegen  Preußen  zu  richten.

„Die  hierauf  erhaltenen  Erwiderungen  können  indeß  der  königlichen  Re-