Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1887. (21)

Verhandlungen  des  Herzogs  von  Augustenburg.  203

daß  die  K.  Regierung  meine  Beteiligung  an  den  Unterhandlungen  in  amtlicher  Eigenschaft
mit  der  Annahme  der  K.  dänischen  Vorschläge  durch  den  Herrn  Herzog  als  beendigt  ansehe,
  und  daß  ich  mich  nur  als  Privatmann  bereiterklären  könne,  in  Fällen,  wo  beide  Teile
mir  ihre  desfallsigen  Wünsche  zu  erkennen  gäben,  zur  Einleitung  und  Erleichterung  der
gegenseitigen  Beziehungen  mitzuwirken.  Nach  mannigfachen  Schwierigkeiten  und  nachdem
  der  Herr  Herzog  sich  geweigert  hatte,  die  K.  dänischen  Mitteilungen  anders  als  in
meiner  Gegenwart  zu  lesen,  ist  es  mir  gelungen,  S.  Dl.  zu  bewegen,  diese  Papiere  zur
Durchsicht  nach  Homburg  mitzunehmen.  Von  dort  aus  hat  er  gestern  den  Herrn  Konferenzrat
  schriftlich  um  genauere  Auskunft  über  den  Ursprung  und  die  Bestandteile  der
aus  Revenüen  und  Veräußerung  von  Mobilien  berrührenden  Summe  ersucht,  so  daß
wenigstens  ein  direkter  Verkehr  eingeleitet  ist.  Beide  Herren  werden  nun  die  Verhandlung
  fortsetzen  und  sich  über  die  streitigen  Punkte  zu  verständigen  suchen,  wünschen  aber,
daß  in  Fällen,  wo  eine  Vereinigung  nicht  zu  erreichen  ist,  meine  Vermittlung  eintreten
möchte.  Ich  hoffe,  daß  der  beiderseitige  Verkehr  an  Beschleunigung  demnächst  gewinnen
wird,  da  die  von  dem  Herrn  Herzog  aufgeworfenen  Bedenken  nicht  in  der  etwaigen
Absicht,  die  Verhandlungen  noch  hinauszuschieben  oder  neue  Bedingungen  in  die  Unterhandlungen
  zu  mischen,  sondern  vielmehr  lediglich  in  der  Besorgnis  ihren  Grund  haben,  er
möchte  bei  der  Ausführung  des  von  der  Krone  Dänemark  angebotenen  Übereinkommens,
zu  dessen  Annahme  er  sich  bereit  erklärt,  übervorteilt  werden.

In  dieser  Beziehung  erlaube  ich  mir  nur  unter  anderem  auf  einen  sehr  wesentlichen
Differenzpunkt  aufmerksam  zu  machen,  nämlich  die  Fristen,  innerhalb  welcher  die  stipulierte
Abfindungssumme  dem  Herrn  Herzog  zu  zahlen  ist.  Die  dänische  Regierung  hat  hiezu  einen
Zeitraum  von  13  Jahren  gesetzt,  worauf  S.  Dl.  unter  keinen  Umständen  eingeben  wollen.
Sollte  der  Konferenzrat  Garlieb,  wie  ich  indessen  annehmen  möchte,  nicht  etwa  die  Instruktion
  haben,  kürzere  Zahlungstermine  zu  stellen,  so  würde  er  deshalb  jedenfalls  noch
Instruktionen  von  Kopenhagen  einzuholen  haben,  und  es  würde  dadurch  eine  augenblickliche
  Unterbrechung  in  den  Verhandlungen  entstehen.  Sodann  waltet  eine  Meinungsverschiedenheit
  in  betreff  der  herzoglichen  Beamten  ob.  Diese  sind  von  der  dänischen  Regierung
  entlassen  und  werden  seitdem  von  dem  Herzog  von  Augustenburg  aus  dessen
eigener  Kasse  bezahlt.  S.  Dl.  halten  aber  die  dänische  Regierung  für  verpflichtet,  mit  den
Gütern  auch  die  auf  denselben  angestellten  Beamten  und  die  Verpflichtung  zu  deren  Besoldung
  zu  übernehmen.

Mit  Rücksicht  auf  die  vertrauliche  Eröffnung,  welche  E.  E.  dem  Herrn  Herzoge  durch
den  K.  Gesandten  in  London  haben  machen  lassen,  glaube  ich  mich  E.  E.  hochgeneigten
Einverständnisses  mit  meinem  Verhalten  versichert  halten  zu  dürfen,  und  werde,  insofern
ich  nicht  eine  entgegengesetzte  Anweisung  erhalten  sollte,  auch  ferner  eine  offizielle  Mitwirkung
  ablehnen  und  mich  auf  den  Versuch  beschränken,  durch  vertrauliche  Besprechung
eine  Vermittlung  herbeizuführen.

Schließlich  unterlasse  ich  nicht,  noch  g.  zu  bemerken,  daß  S.  Dl.  mit  dem  Glauben
von  London  zurüchgekehrt  sind,  Hochdero  Abfindung  sei  ein  wesentlicher  Bestandteil  des
Londoner  Übereinkommens  wegen  Regulierung  der  dänischen  Erbfolge  und  die  Großmächte
  hätten  auch  dafür  die  Garantie  übernommen.  Hierauf  legt  der  Herr  Herzog  einen
um  so  größeren  Wert,  als  Hochderselbe,  wie  er  mir  sagte,  in  London  auch  die  Versicherung
  erhalten  haben  will,  es  sei  bei  der  Abfassung  des  fraglichen  Protokolls  Hochdero
ehrenvolle  Abfindung  als  sich  von  selbst  verstehend  vorausgesetzt  worden.