Verhandlungen des Herzogs von Augustenburg. 203
daß die K. Regierung meine Beteiligung an den Unterhandlungen in amtlicher Eigenschaft
mit der Annahme der K. dänischen Vorschläge durch den Herrn Herzog als beendigt ansehe,
und daß ich mich nur als Privatmann bereiterklären könne, in Fällen, wo beide Teile
mir ihre desfallsigen Wünsche zu erkennen gäben, zur Einleitung und Erleichterung der
gegenseitigen Beziehungen mitzuwirken. Nach mannigfachen Schwierigkeiten und nachdem
der Herr Herzog sich geweigert hatte, die K. dänischen Mitteilungen anders als in
meiner Gegenwart zu lesen, ist es mir gelungen, S. Dl. zu bewegen, diese Papiere zur
Durchsicht nach Homburg mitzunehmen. Von dort aus hat er gestern den Herrn Konferenzrat
schriftlich um genauere Auskunft über den Ursprung und die Bestandteile der
aus Revenüen und Veräußerung von Mobilien berrührenden Summe ersucht, so daß
wenigstens ein direkter Verkehr eingeleitet ist. Beide Herren werden nun die Verhandlung
fortsetzen und sich über die streitigen Punkte zu verständigen suchen, wünschen aber,
daß in Fällen, wo eine Vereinigung nicht zu erreichen ist, meine Vermittlung eintreten
möchte. Ich hoffe, daß der beiderseitige Verkehr an Beschleunigung demnächst gewinnen
wird, da die von dem Herrn Herzog aufgeworfenen Bedenken nicht in der etwaigen
Absicht, die Verhandlungen noch hinauszuschieben oder neue Bedingungen in die Unterhandlungen
zu mischen, sondern vielmehr lediglich in der Besorgnis ihren Grund haben, er
möchte bei der Ausführung des von der Krone Dänemark angebotenen Übereinkommens,
zu dessen Annahme er sich bereit erklärt, übervorteilt werden.
In dieser Beziehung erlaube ich mir nur unter anderem auf einen sehr wesentlichen
Differenzpunkt aufmerksam zu machen, nämlich die Fristen, innerhalb welcher die stipulierte
Abfindungssumme dem Herrn Herzog zu zahlen ist. Die dänische Regierung hat hiezu einen
Zeitraum von 13 Jahren gesetzt, worauf S. Dl. unter keinen Umständen eingeben wollen.
Sollte der Konferenzrat Garlieb, wie ich indessen annehmen möchte, nicht etwa die Instruktion
haben, kürzere Zahlungstermine zu stellen, so würde er deshalb jedenfalls noch
Instruktionen von Kopenhagen einzuholen haben, und es würde dadurch eine augenblickliche
Unterbrechung in den Verhandlungen entstehen. Sodann waltet eine Meinungsverschiedenheit
in betreff der herzoglichen Beamten ob. Diese sind von der dänischen Regierung
entlassen und werden seitdem von dem Herzog von Augustenburg aus dessen
eigener Kasse bezahlt. S. Dl. halten aber die dänische Regierung für verpflichtet, mit den
Gütern auch die auf denselben angestellten Beamten und die Verpflichtung zu deren Besoldung
zu übernehmen.
Mit Rücksicht auf die vertrauliche Eröffnung, welche E. E. dem Herrn Herzoge durch
den K. Gesandten in London haben machen lassen, glaube ich mich E. E. hochgeneigten
Einverständnisses mit meinem Verhalten versichert halten zu dürfen, und werde, insofern
ich nicht eine entgegengesetzte Anweisung erhalten sollte, auch ferner eine offizielle Mitwirkung
ablehnen und mich auf den Versuch beschränken, durch vertrauliche Besprechung
eine Vermittlung herbeizuführen.
Schließlich unterlasse ich nicht, noch g. zu bemerken, daß S. Dl. mit dem Glauben
von London zurüchgekehrt sind, Hochdero Abfindung sei ein wesentlicher Bestandteil des
Londoner Übereinkommens wegen Regulierung der dänischen Erbfolge und die Großmächte
hätten auch dafür die Garantie übernommen. Hierauf legt der Herr Herzog einen
um so größeren Wert, als Hochderselbe, wie er mir sagte, in London auch die Versicherung
erhalten haben will, es sei bei der Abfassung des fraglichen Protokolls Hochdero
ehrenvolle Abfindung als sich von selbst verstehend vorausgesetzt worden.