Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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(Nr.  4308.)  Allerhschster  Erlaß  vom  12.  Februar  1856.,  betreffend  die  Verleihung  der
fiskalischen  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  einer  Chaussee
von  der  Birnbaumer  Kreisgrenze  bei  Rosenthal  über  Meseritz  und  Bentschen
  bis  zur  Bomster  Kreisgrenze  in  der  Richtung  auf  Wollstein.

N  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  von  dem  Kreise
Meseritz,  im  Regierungsbezirk  Posen,  beabsichtigten  Bau  einer  Chaussee  von
der  Birnbaumer  Kreisgrenze  bei  Rosenthal  über  Meseritz  und  Bentschen  bis
zur  Bomster  Kreisgrenze  in  der  Richtung  auf  Wollsiein  genehmigt  habe,  beslimme
  Ich  hierdurch,  daß  das  Expropriationsrecht  für  die  zu  der  Chaussee
erforderlichen  Grundstücke,  umgleichen  das  Recht  zur  Emnahme  der  Chausseebau=
  und  Unterhaltungs-Materialien,  nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats-Chausseen
  bestehenden  Vorschriften,  auf  diese  Straße  zur  Anwendung  kommen
sollen.  Zugleich  will  Ich  dem  Kreise  Meseritz  gegen  Uebernahme  der  künftien
  chausseemäßigen  Unterhaltung  der  Straße  das  Recht  zur  Erhebung  des
Chausseegeldes  nach  den  Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal
  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen
Bestimmungen  über  die  Befreiungen,  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden
  zusätzlichen  Vorschriften,  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseeeld-Tarife
  vom  29.  Februar  1840.  angehängten  Bestimmungen  wegen  der
hausseepolizei-Vergehen  auf  die  gedachte  Straße  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  offentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  12.  Februar  1856.

⁊

Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  v.  Bodelschwingh.

An  den  Minister  fuͤr  Handel,  Gewerbe  und  oͤffentliche  Arbeiten
und  den  Finanzminister.

 

(Nr.  4369.)  Allerhöchste  Konzessions=  und  Bestätigungs-Urkunde,  betreffend  die  Erweiterungen
  des  Rheinischen  Eisenbahnunternehmens.  Vom  5.  März  1856.

Wr  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  König  von
Preußen  2c.  1c.

Nachdem  die  Rheinische  Eisenbahngesellschaft  in  der  Generalversamml
vom  14.  Dezember  1855.  den  Wieh  geias  hat,  ihr  Unternehmens  auf  deg
Bau  und  Betrieb  einer  Eisenbahn  von  Crefeld  nach  Nymwegen,  einer  Verbin-