Full text : Eisenbahn-Verkehrsordnung.

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Ist  Zusammen=  Zu  ver-  Ist
—  nt  ie  wendender  Beiladung  Bemerkungen
ständen  zulässigf  Wagen  zulässig?
4  5  6  7
Ja,  Bedeckter  Ja,.  Leere  Behälter  und  Säcke,  worin  diese  Stoffe  enthalten
in  Mengen  oder  nur  die  gewesen  sind,  müssen  vollkommen  dicht  geschlossen  sein.
bis  5  Kg.  offener.  Zusammen=  Ihr  früherer  Inhalt  muß  auf  ihnen  und  im  Frachtbrief
Die  Behälter  ladung  mit  angegeben  sein.  Ihr  Zusammenladen  mit  Nahrungs=  und
mit  den  Nahrungs=  Genußmittteln  ist  verboten.
Arsenikalien  und  Genußmüssen
  dann  mitteln  ist
mit  den  an-  verboten.
deren  Gegenständen
  in
einen  starken,
dichten,  sicher
verschlossenen
Holzbehälter
zusammen-Lebackt
  sein.
Dieser  Holzbehälter
  muß
die  Bezeichnung,Giftige

Stoffe"“
tragen.
Nein.  Bedeckter  Ja,  Leere  Behälter,  worin  diese  Stoffe  enthalten  gewesen
oder  nur  die  sind,  müssen  vollkommen  dicht  geschlossen  sein.  Ihr  früoffener.
  Zusammen=  herer  Inhalt  muß  auf  ihnen  und  im  Frachtbrief  angeladung
  mit  geben  sein.  Ihr  Zusammenladen  mit  Nahrungs=  und
Nahrungs=  Genußmitteln  ist  verboten.
und  Genußmitteln
  ist
verboten.
s  l
Ja,  Offener,  nur  Ja.  1.  Die  Wagen  sind  vor  Beginn  der  Verladung  auf  beiden
in  Mengen  Mengen  bis  Seiten  mit  roten  Zetteln  zu  versehen,  die  deutlich  die
bis  10  kg.  10  kg  Aufschrift:  Ichergefähliche  und  „Vorsichtig  ver-Die
  Gefäte  (allein  oder  schieben.“  tragen.  «

müssen  dann
mit  den  übrigen
  Gegen—
ständen  in
starke,  dichte,
sicher  verslassen

Holzbehälter
zusammenverpackt
  sein.
Die  Gefäße

mit  anderen
Gegenständen
  zusammengepackt

—s.  Sp.4—)
dürfen  in
bedeckten
en

Wa
befördert
werden.

Die  Versandstücke  müssen  im  Wagen  sicher  gelagert
werden.  Offene  Körbe  und  Kübel  sind  am  Wagen  u
befestigen,  auch  dürfen  sie  nicht  aufeinander  gestellt
werden.

.Während  der  Beförderung  schadhaft  gewordene  Behälter
sind  sofort  auszuladen  und  können,  wenn  ihre  Wiederherstellung
  nicht  olsbald  möglich  ist,  mit  dem  vorhandenen
  Inhalt  ohne  weiteres  für  Rechnung  des  Absenders
  verkauft  werden.  Z„

Dicht  verschlossene  leere  Blechbehälter,  worin  solche
Stoffe  enthalten  waren,  dürfen  in  bedeckten  Wagen,