Deutsches Kolonialblatt
Amtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee
Bera-usgegeben im Reichs-Kolonialamt.
20. Jahrgang Berlin, den 15. Mai 1909. Uummer 10.
Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Betihefte beigefügt die mindestens
einmal vierteljährlich erscheinenden: „Mitteilungen aus den deutschen Schutzgebieten-, herausuegeben von Dr. Freiherr
v. Danckelman. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblau mit den Betheften bemwägt beim Bezuge durch die
Post und die Buchhandlungen M. 3.—, direkt unter Streifband durch die Verfagsbuchhandlung: a) M. 4.— für Deutschland einschl.
der deutschen Schutzgebicte und Osterreich= Ungarns, b) M. 5.— für die Länder des Weltpostvereins. — Einsendungen und Anfragen
sind an die Königliche Hofbuchbandlung von Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin SWös, Kochstraße 68—71, zu richten.
Inhalt: Amtlicher Teil: Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. Abänderung der
Hafenordnung im Hafenbezirk Swakopmund. Vom 20. Februar 1909 S. 477. — Desgleichen betr. die Erbebung
eines Ausfuhrzolles auf Diamanten. Vom 28. Februar 1909 S. 478. — Desgleichen betr. die Besteuerung des
Grundeigentums im deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebiete. Vom 19. März 1909 S. 479. — Verordnung des
Gouverneurs von Togo, betr. den Erwerb von Nechten an herrenlosem Lande. Vom 5. September 1908 S. 481. —
Verordnungen des Gouverneurs von Deutsch-Neuguinea, betr. Einkauf von Kokosnüssen. Vom 6. Februar und
8. März 1909 S. 482. — Desgleichen betr. die Offnung des Hafens von Malakal für den Auslandsverkehr. Vom
10. März 1909 S. 482. — Personalien S. 1482. — Patriotische Gaben S. 484.
Nichtamtlicher Teil: Deutsch-Ostafrika: Die Betriebsergebnisse der Bahn Daressalam—Morogoro im Ka-
lenderjahre 1908 S. 484. — Die Zentralbahn S. 487. — Ubersicht über die Bewegung des Handels des deutsch-
ostafrikanischen Schutzgebiets über die Zollstellen der Rüste im III. Viertel des Kalenderjahres 1908 im Vergleich mit dem
Handel im gleichen Zeitraum des Vorjahres S. 488.— Desgleichen über die Jollstellen der Binnengrenze S. 490. — Nach-
weisung der Brutto-Einnahmen bei den Küstengrenz-Zollstellen von Deutsch-Ostafrika im Monat Februar 1909 S. 493.
Kamerun: Abwanderung Eingeborener aus Südost-Kamerun S. 493.
Deutsch-Neuguinea: Die deutsche Marine-Erpedition 1907/09 S. 494.
Deutsch-Südwestafrika: Die Roheinnahme der Lüderitzbahn im Kalenderjahre 1908 S. 196. — Nachweisung
der bei den Zollämtern des Schutzgebiets Deutsch= Südwestafrika im Monat Januar 1909 fällig gewordenen Zoll-
beträge S. 497.
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Neue Maschinenindustriezweige, eine Folge unserer Kolonialwirtschaft
S. 497. — Aus dem „Tropenpflanzer“ S. 198.
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Eine Studienreise in das tropische Brasilien (mit
28 Abbildungen) S. 498. — Die Baumwollindustrie in Mittel-Europa S. 511. — Baumwollentkörnung der Ernte
1908 in den Vereinigten Staaten von Amerika S. 511. — Ausfuhr von Baumwollsamen und daraus hergestellten
Erzeugnissen aus den Vereinigten Staaten von Amerika 1908 S. 512. — Die Kampferausfuhr Formosas im Jahre
1908 S. 512. — Kampferanpflanzungen auf Ceylon S. 513. — Handel Britisch-Südafrikas 1908 S. 513. — Außen-
handel der australischen Kolonie Papua S. 514. — Hafenabgabe für den Hafen Hopetoun (Westaustralien) S. 514.
Vermischtes: » Die Eisenbahnen im französischen Westafrika S. 514. — " Der Kampf um den Transvaalverkehr
S. 515. — Ein Gefecht im französischen Tsadseegebiet S. 516. — Dampferverbindung zwischen Queensland und
Europa S. 516. — Literatur-Verzeichnis S. 517. — Verkehrs-Nachrichten S. 517. — Schiffsbewegungen
—
S. 521. — Kurse deutscher Kolonialwerte S. 522.
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Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge.
Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. Hbänderung der
Hafenordnung im Hafenbezirk Swakopmund.
Vom 20. Februar 1909.
Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, S. 813) und § 5
der Verfügung des Reichskanzlers, betreffend die seemannsamtlichen und konsularischen Befugnisse
und das Verordnungsrecht der Behörden in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee, vom
27. September 1903 (Kol. Bl. S. 509) wird hiermit verordnet, was folgt:
§ 1. Die Hafenordnung im Hafenbezirk Swakopmund vom 7. Oktober 1908 erfährt
folgende Anderungen: